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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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es zweckmäßig sein, daß die Kammer sich wenigstens dahin bestimmt, diejenigen Abschnitte sofort provisorisch anzuneh men, welche erforderlich find, um die ersten Geschäfte abzu wickeln. Die Erklärung, ob man überhaupt die ganze Ge schäftsordnung provisorisch und bis dahin, wo sich die Kam mern über den Inhalt derselben werden erklärt haben, wäh rend des gegenwärtigen Landtags annehmen wolle, kann ausgesetzt werden, bis die Constituirung der Kammern selbst erfolgt sein wird. Alterspräs. L z sch u ck e: Der Antrag desHerrn Staats ministers geht dahin: es möchten von der Kammer diejeni gen Abschnitte der Geschäftsordnung, welche bei den vorbe reitenden Sitzungen zur Constituirung der Kammer nöthig find, einstweilen bis auf Weiteres angenommen werden. Abg. Joseph: Wenn der Vorschlag des Herrn Staats Ministers wirklich in der Weise zu verstehen wäre, wie der Herr Präsident mitgetheilt hat, so würde darin eine zu weit gehende Unbestimmtheit liegen. Wenn ich recht ver standen habe, so ist seine Ansicht die, daß einstweilen, bis die Kammern sich definitiv constituirt haben, diejenigen Bestim mungen «maßgebend sein sollen, welche in Bezug auf das, was wir zu thun haben, im Entwürfe der neuen Geschäfts ordnung gegeben sind. Ich würde daher bitten, daß der Vorschlag dahin abgeändert werde, daß die Kammer die er sten sechs Abschnitte — denn diese sind es, welche bis dahin, wo die Kammern definitiv constituirt sein werden, nur in Anwendung kommen können — annehme bis zur definiti ven Constituirung der Kammer. Ich werde dabei mit von der Meinung geleitet, daß dasjenige, was in diesen Abschnit ten enthalten ist, ohnedies mit dem freien, selbstständigen Willen der Kammer zusammenfallen wird, und aus dieser Quelle möge der Beschluß fließen, daß der Inhalt dieser sechs ersten Abschnitte bis zur definitiven Constituirung für uns geltend seien. Es läßt sich ohnehin, wie ich noch hinzu füge, ein weitergehender Beschluß nicht fassen, da wir noch nicht in dem Zustande sind, überhaupt einen Beschluß fassen zu können. Alterspräs. Tzschucke: Der Antrag des Abg. Joseph geht also dahin: „die Kammer möge die sechs ersten Ab schnitte der Geschäftsordnung bis zur Constituirung der Kammer annehmen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Erlangt zahlreiche Unterstützung. Alterspräs. Tzschucke: Nimmt die Kammer diesen An trag an? — Einstimmig Ja. Alterspräs. Lzschucke: Ich habe darauf zurückzukom men, daß der Alterspräsident mir die Function desPräsiden- ten bei diesen vorbereitenden Sitzungen aufgetragen hat. Nach §. 8 der provisorischen Geschäftsordnung hat die Kam mer dazu ihre Genehmigung zu ertheilen und ich frage daher die Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — Einstim mig Ja. Alterspräs. Tzschucke: Es hat nach §. 9 der proviso risch angenommenen Geschäftsordnung die Kammer ihre Lhätigkeit mit der Prüfung der Bollmachtender neu einge tretenen Abgeordneten zu beginnen und zu diesem Zwecke wird jede Kammer durch das Loos provisorisch in fünf mög lichst gleiche Abtheilungen getheilt werden. Es sind gegen wärtig 38 Mitglieder anwesend, und es werden daher in drei Abtheilungen 8, und in zwei Abtheilungen 7 Mitglieder ein zutreten haben. JedeAbtheilung hatnach ihrerWahlsich zu ver sammeln und einen Vorstand und Schriftführer zu ernennen. Der Erstere hat zugleich die Pflicht, das Ergebniß der von der Abtheilung veranstalteten Untersuchungen der Kammer vor zutragen. Ich bitte die Herren, der Reihe nach, wie sie vom Secretair vorgelesen werden, hier zu erscheinen. Ich habe zugleich anzuzeigen, daß Herr Schönberg aus Gröba und Herr Jungnickel aus Reinholdshain als die jüngsten Mitglieder das Secretariat übernommen haben. Der Herr Secretair Schönberg wird dieGüte haben, die Mitglieder aufzufordern. (Nach der Loosziehung Vertheilen sich die anwesenden Kammermitglieder in die fünf Abtheilungen folgendergestalt: Erste Abtheilung: die Abgg. Consul Dufour-Feronce, Ge richtsdirector und Advocat Gautsch, Kaufmann Esche, Guts besitzer Päßler, Gutsbesitzer Joseph, Erblehnrichter Hilbert, Lehngerichtsbesitzer Dehme, Kreisamtmann Heubner. Zweite Abtheilung: die Abgg, Schönberg aus Gröba, Advocat Bö- rike, Gemeindevorstand und Ortsrichter Weidauer, Bürger meister Kaiser, Erblehnrichter Müller aus Laura, Erbrichter Jungnickel, Gutsbesitzer Haußwald, Gutsbesitzer Lheile. Dritte Abtheilung: die Abgg. Gemeindevorstand und Orts richter Schwerdtner, Bürgermeister Tzschucke, Gutsbesitzer Kaltofen, Gemeindeälteste Müller aus Friedebach, Guts besitzer und Ortsrichter Eymann, StaatsministerDberlander, Geheime Regierungsrath Lodt. VierteAbtheilung: dieAbgg. Ablösungscommiffar Haden, Gasthofsbesitzer Oehmichen aus Nerchau, Gemeindevorstand Arndt, Erbrichter Ahnert, Guts besitzer Claus, Kaufmann Zschweigert, Gutsbesitzer Jahn. Fünfte Abtheilung: die Abgg. Gutsbesitzer Riedel, Guts besitzer Unger, Gemeindevorstand Elstner, Erbrichter Ziesch, BuchdruckereibesitzerHohlfeld,AmtslandrichterOehmichenaus Kiebitz, Gutsbesitzer Heinze.) Alterspräs. Lzsch ucke: Abg. Lincke, welcher sich kurz vor Eröffnung der Sitzung angenreldet hat, ist nicht mit aufge rufen worden, und ist daher als in die vierte Abtheilung aus genommen anzusehen. Abg. Böhler: Ich bin auch noch nicht aufgerufen worden. Alterspräs. Lz schucke: Abg. Böhler wird in die fünfte Abtheilung aufzunehmen sein. Jede Abtheilung besteht dem nach aus 8 Mitgliedern. Das Geschäft dieser Abtheilungen besteht darin, daß die erste Abtheilung diei Legitimation der fünften Abtheilung, die zweite Abtheilung dieLegitimation der Mitgliederder ersten Abtheilung, die dritte dieLegitimation
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