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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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weil sie etwas'Neues war. Ob das Mittel richtig war, da mals einem solchen Institute 50,000 Thlr. zu gewähren, hat der Ausschuß jetzt nicht zu berathen, ich kann aber nicht unterlassen, meine persönliche Meinung auszusprechen und zu sagen, es möchte dieses Mittel nicht das richtige sein, indem durch solche bedeutende Unterstützungen an einen Unterneh mer ändere schon gehindert sind, nach den Bedingungen der Concurrenzmöglichkeit, ohne gleiche Unterstützung ein gleiches Unternehmen zu bewerkstelligen, denn wenn Einem ein un verzinsliches Capital vorgeschossen und also die Mittel zu einer Unternehmung gewährt werden, einem Andern aber nicht, so wird dieser kaum ein solches Unternehmen begründen wollen, deshalb wird es wohl angemessen erscheinen, an dem Grundsätze festzuhalten, daß dieses Darlehn blos verzinslich geschehen könne. Die Staatsregierung hat sich im Allgemei nen auch mit dem Berichte des jenseitigen Ausschusses einver standen erklärt, und hat namentlich auch sehr wohl die Wich tigkeit des fraglichen Unternehmens eingesehen, aber auch, daß sich aus den Staatscassenverhältnissen die Unmöglichkeit ergebe, dem Gesuche selbst stattzugeben. Es wird dabei an erkannt, daß dieses Unternehmen nicht eben geradeaus drücken der Nothwendigkeit dieses Darlehn braucht, sondern blos, so viel ich aus den Verhandlungen der jenseitigen Kammer er sehen habe, mehr zur Erweiterung, als zurNothdurft, es wird also durch die Nichtbewilligung dieses Vorschusses eigentlich das ganze Unternehmen nicht in Frage gestellt werden. Den Unternehmern selbst wird das Lob ertheilt, was sie wohl auch verdienen, einen neuen Erwerbszweig auf so vollkommene Weise in Sachsen eingeführt zu haben. Nach alle dem, was ich jetzt vorgetragen habe, kann der diesseitige Ausschuß nur Vorschlägen, daß Sie demBeschlusse der zweiten Kammer bei treten, welcher dahin ging, das ^Gesuch der Flachsspinnerei -Hirschfelde umUebernahme von 250StückObligationen oder um einen baaren Geldvorschuß von 25,000 Thlr. Seiten des Staates abzulehnen. Abg. Unger: Ich hätte allerdings nicht geglaubt, daß der Petent mit einem solchen Gesuche an die Staatsregierung kommen würde, da er bereits eineSummevon 50,000 Thalern auf fünf Jahre unverzinslich von dem Staate hat. Diese Spinnerei ist schon mit 50,000 Thalern fünf Jahre lang und unverzinslich unterstützt worden, ich habe aber noch nicht gehört, daß ein Handspinnerunterstützt worden sei; dieHand- spinner scheinen somit ganz vernachlässigt zu werden, wäh rend diese Maschinenspinnerei ihr Tod ist, denn sie verlieren dadurch ihr tägliches Brod. Nehmen Sie nun noch an, daß diese Fabrik ihnen noch das letzte Brod nimmt, was bleibt ihnen dann? Früher ist den Handspinnern ihr gesponnenes Garn im Hause abgekauft worden, jetzt müssen sie Lage weit gehen, wenn sie ein Stück gesponnen haben, um es nur los zu werden. Der Händler sagt: das Garn taugt nicht, ich kann es nicht brauchen, oder es ist zu wenig, denn so vielkann der Arme nicht auf einmal schaffen, das zu einem ganzen Gewebe hinreicht, so lange kann er es nicht zusammensparen, denn er muß alle Tage sein Brod haben und dieses muß ee verdienen. Wenn er nun ein Stück hat und damit zum Händler geht, und dieser sagt: das paßt für mich nicht, ich kaufe mir lieber Maschinengarn, da bekomme ich so viel wie ich bedarf. Nun muß der Spinner mit seinem Garn wieder nach Hause gehen, oder trotz dem, daß es so billig ist, es unter dem Werthe verkaufen. Was bleibt ihm denn dann noch übrig? Es wäre in der That eine Ungerechtigkeit, wenn wir noch eine weitere Unterstützung für Spinnmaschinen gäben, und ich stimme darum dagegen und für das Deputations gutachten. Abg. Riedel: Ich kann meinem Nachbar nicht allent halben beistimmen, daß die Flachsspinnmafchinen gar keiner Unterstützung werth sind. Zwar gebe ich zu, daß die Hand spinnerei ganz darnieder liegt, und daß das wahr ist, was er anführt, daß sie nicht das trockne Brod dabei verdienen; allein daß dieFlachsspinnmafchinen in Deutschland allein daran Schuld wären, darin stimme ich ihm nicht bei; Venn wenn keine solchen Spinnereien in Deutschland wären, so bezögen wir das Garn aus England, und es würde dadurch nicht nur die Arbeit, welche durch die Spinnereien so wie durch die Flachsbereitung geschaffen würde, verloren, sondern es ginge auch das Geld ins Ausland. Das Unternehmen, was Herr Müller in Zittau begonnen hat, ist ein großartiges zu nennen und vonVortheil sowohl für die Industrie, wie für die Land- wirthfchaft, es hat sich auch bis jetzt des besten Erfolgs zu erfreuen gehabt; dieser Mann hat nun aber sein ganzes Ver mögen und seine Kräfte geopfert, er will nun den Betrieb seiner Anstalt noch erweitern, und dazu hat er um Unter stützung nachgesucht, sie wäre ihm auch zu gönnen gewesen, und ich hätte selbst gewünscht, wenn es möglich gewesen wäre, daß er sie erhalten hätte. Allein ich sehe ein, bei den jetzigen finanziellen Verhältnissen der Staatscasse ist das nicht rath- sam, es ist nicht rathsam, daß wirnoch mehraufdieSchultern der Steuerpflichtigen legen, und aus diesem Grunde werdeich für den Beschluß der zweiten Kammer stimmen. Berichterstatter Abg. Zsch weigert: Ich muß dem Abg. Unger etwas entgegenhalten auf seine Behauptung, daß die Handspinnerei durch die Maschinenfpinnerei zu Grunde gegangen sei. Ich habe schon früher erwähnt, daß die Handspinnerei nach Inhalt der Petition von 1845 im Wesentlichen wohlfeiler ist, als das Product der Maschinen spinnerei. Wenn also das Product der Handspinnerer gebrauchsfähiger wäre, so würde es wegen seines wohlfeilem Preises dem Publicum zuzuführen sein. Allein hier handelt es sich darum nicht, ob wir Handspinnerei oder Maschinen spinnerei haben wollen, sondern darum, ob wir die Ausfuhr, die wir brauchen, in Wegfall bringen, und die Einfuhr frem der Producte befördern wollen. Wenn das Publicum das Product des Maschincngarns vorzicht, so kann der Staat nicht sagen, er wolle es nicht, sondern das ist Sache des Publicums, und das wird das Product des Maschinengarns.
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