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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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L 2 bezeichneten Wehrausschuß in Geschäftsverbindung zu setzen habe." Die Kammer möge beschließen: ») Den Aus schuß zu ^mächtigen, d ur ch Kenn tni ß n a h m e s ä mm t k i cher dienstlichen und administrativen Bestim mungen, Reglements, Standesausweise u.s.ü»., welche der Zeit sowohl in der Communalgarde, als auch im Heere in Sachsen in Kraft sind, für die Einführung der erwarteten deutschenWehr- verfassung die nöthigen Vorarbeiten zu besor gen und darüber seiner Zeit Bericht zu erstat ten. d) Dem im Gesuch der Petenten sck v. aus Hagenest noch fernerhin gestellten Antrag: „auf Niedersetzung eines gemeinschaftlich aus Mitgliedern beider Kammern zusammengesetzten Ausschusses" als unvereinbar mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung ab zu lehn en. Durch Annahme dieser Anträge würde dann der Hauptinhalt der Hagenestssr, als auch die Punkte 3, 4 und 5 der Rothenkirchner Petition ihre geeignete Berück sichtigung finden. Präsident Joseph: Ich habe zuvörderst die Frage an die Kammer zu richten: ob sie in die Berathung dieses Be richts des Wehrausschufses sofort eingehen will?— Die so- fortigeBerathung ist gegen 8 Stimmen abgelehnt worden. Es wird also über diesen Vorschlag des Berichterstatters des Wehrausschusses erst in einer der nächsten Sitzungen in Be rathung eingetreten werden. Ich ersuche nunmkhr den Be richterstatter des Bittschriftenausschusses, und zwar zunächst denjenigen, welcher in Betreff derBezirksgerichte vorzutragen hat, die Rednerbühne zu besteigen. Berichterstatter Abg. Gautsch: Die Kammer wird sich entsinnen, daß bereits früher der Bittschriftenausschuß über einige Petitionen Bericht erstattete, welche auf Verwendung um ein Bezirksgericht gingen, namentlich hat der Stadtver- wattungsrath zu Riesa ein derartiges Gesuch eingereicht. Es kam dann auch noch später eine Erklärung von 82 Gemeinden der Umgegend hinzu, welche sich für dieses Gesuch verwende ten. Die Kammer hatte damals beschlossen, diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu übergeben, und sie wurde nur noch an die zweite Kammer gewiesen, weil sie im Allgemeinen an die Ständeversammlung gerichtet war. In der zweiten Kammer ist nun noch.eine Petition hinzugekom men, und zwar eine von den Gemeinden Carsdorfund meh rer« andern in der Umgegend von Pegau gelegenen Gemein den, welche ebenfalls darum gebeten haben, daß ein Bezirks gericht nach Pegau verlegt werde. D.ie zweite Kammer hat über diese beiden Gegenstände zugleich Berathung gepflogen, und ist in Bezug auf die Petition von Riesa dem Beschlüsse der diesseitigen Kammer beigetreten und hat ein Gleiches auch in Bezug auf die Petition von der Gemeinde zu Carsdorf be schlossen. Schon früher, ehe diese Petition an die zweite Kammer abgegeben wurde, lag dem Bittschriftenausschuffe eine Bittschrift aus Frohburg vor, worin dreierlei erbeten wurde, und zwar einmal, baß das Gesetz vo»n 23. November vorigen Jahres abgeändert und den Gemeinden auch die Aus übung der freiwilligen Gerichtsbarkeit überlassen werden möge. Würde man darauf nicht eingehen, so bäten Petenten eventuell um Verwendung, daß.dieStadtFrohburgSitz eines Bezirksgerichts werde, und wenn auch das nicht gewährt wer den sollte, so fügten sie ein drittes eventuelles Gesuch hinzu, welches dahin geht, daß wenigstens nach Frohburg und den entfernter? größer» Ortschaften von Zeit zu Zeit Richter und Delegirte des Bezirksgerichts gesendet würden. Da es sich nun einmal um derartige Gesuche handelte, so nahm derBitt- schriftenausschuß, der ursprünglich beschlossen hatte, diese Petition von Frohburg so lange aufzubewahren, bis das Ge setz über die Organisation der Gerichtsbehörden an die Kam mer gelangen würde, diese Petition wieder vor, um sie in Gemeinschaft mit den beiden andern wenigstens in demTheile zur Erledigung zu bringen, wo es sich um ein Bezirksgericht handelt. Der Beschluß geht nun dahin, diese Bittschrift in Bezug auf den Theil, wo um einBezirksgericht gebeten wird, ebenfalls wie die andern zu behandeln,, hingegen in Bezug auf die andern beiden Theile zu erklären, daß sich der dritte Punkt erledigt habe. Nämlich es ist schon im Gesetz vom 23. November vorigen Jahres klar und deutlich ausgesprochen, daß ja an größere Orte ein einzelner Richter gesetzt werden solle, und daß auch, wenn größere Orte zum Gerichtsbezirke gehören, von Zeit zu Zeit Delegirte des Gerichts abgesendet werden, um den Gerichtstag an solchen größern Orten abzu halten. Dieses Gesuch der Petenten war also durch das Ge setz schon erledigt. Was dagegen einen dritten Punkt, daß auch den Gemeinden noch eine gewisse Gerichtsbarkeit über lassen werde, anlangt, so hat der Ausschuß beschlossen, die Petition in, diesem Theile an denjenigen Ausschuß zu verwei sen, welcher für die künftige Gemeindeverfassung niedergesetzt werden soll. Nun hat die zweite Kammer bei Berathung dieser Petition einen noch erweiterten Ausschußantrag ange nommen, nämlich sie hat noch beschlossen, beiUebergabe dieser Petition der Staatsregierung den Wunsch auszusprechen, daß künftig der Plan über die Orte und den Umfang der Bezirksgerichte der Kammer zur Genehmigung vorgclegt werden möchte. Nun, wider diesen Wunsch mochte derBitt- schriftenausschuß Nicht sein, und empfiehlt der Kammer eben falls, diesem erweiterten Beschlüsse der zweiten Kammer bei zutreten. Es würde also sonach nunmehr der Beschluß, diese Bittschriften an die Staatsregierung zur Erwägung abzu geben, zur Ausführung kommen können, weil darüber beide Kammern einig sind, jedoch zuvor noch die Petition von Froh burg an die zweite Kammer abgegeben werden müssen, weil sie noch nicht dahin gelangt ist, es würde ebenfalls dort noch üher die von dem Ausschüsse vorgeschlagenen Anträge Be schluß zu fassen sein. Präsident Joseph: Ich frage zuvörderst die Kammer: ob sie in die sofortige Berathung der vom Berichterstatter ge haltenen Vortrage eingehen will? — Einstimmig Ja.
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