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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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hierüber? Ich frage die Kammer: ob sie dem Anträge ihres Ausschusses gemäß auch dem §. 2 des erwähnten Gesetzes ihre Zustimmung ertheilen will? — Einstimmig Ja. BerichterstatterAbg. Klinger: 8-3. (Zu Art. 18 der deutschen Wechselordnung.) Für Leipziger Meßwechsel sind nur solche Wechsel zu achten, welche ohne Bezeichnung eines Monats- oder Wochen tages als Verfalltages, schlechthin in einer namhaft gemach ten Leipziger Messe rn Leipzig zahlbar lauten. Die Frist der Präsentation zur Annahme für solche Wechsel beginnt am Lage nach Einläutung der Messe, in welcher nach Inhalt des Wechsels die Zahlung geschehen soll. Abg. Zschweigert: Mir scheint es, als wenn der Ter min zur Präsentation der Meßwechsel zu kurz gestellt wäre. Bisher war derselbe 8 Tage vor Einläutung der Messe, und ich glaube, es wäre im Sinne des Gesetzes, daß wir die Prä sentation so bald nur möglich geschehen ließen, nämlich mit dem Beginn der Messe in der Böttcherwoche. Ich bitte daher den Herrn Berichterstatter um gefällige Angabe der Gründe, die ihn dazu vermocht haben, den Termin zur Präsentation so weit hinauszuschieben? Abg. Dufour-Feronce: Der Termin ist nicht von der Deputation gewählt worden, sondern es ist dies der bis her üblich gewesene, und früher hat sogar noch eine Beschrän kung in Beziehung auf die Zeit stattgefunden, weshalb auch viele Remonstrationen gemacht worden sind, auf die aber die Staatsregierung nicht eingegangen ist. Nämlich, wenn ich nicht irre, war es Freitag Vormittag früh, wo... Regierungscommissar v. Treitschke: Allerdings war es dieser Lag Vormittags 10 Uhr. Abg. Dufour-Feronce: ...wo acceptirt sein mußte, und nach diesem Termine konnte keine Präsentation mehr stattsinden. Daher ist gegenwärtig nicht eine Beschrän kung eingetreten, sondern im Gegentheil eine Erleichterung für die Inhaber der Wechsel, und die Beschränkung bezieht sich lediglich auf die Banquiers und Acceptanten. Regierungscommissar V. Treitschke: Es ist der Ter min durchaus nicht etwas Neues,das von derWechselcommis- sion aufgestellt worden wäre, sondern es ist ein uralter Leip ziger Handelsgebrauch, daß in der Meßwoche die Präsenta tion der Meßwechsel anfängt, und man hat dabei nichts weni ger als eine neue Beschränkung derer beabsichtigt, die Meß wechsel in Händen haben, da es vielmehr Widerspruch in der Handelswelt erregt haben würde, wenn man hierin eine Aenderung hätte machen wollen. Die Meßwechsel haben alle einen solchen Zweck, der nur, wenn die Präsentationszeit etwas hinausgeschoben und die jetzt schon hinausgeschobene Präsentationszeit beibehalten wird, erreicht werden kann. Sie werden nämlich gezogen von Kaufleuten, die sie erst zu decken in den Stand gesetzt werden durch die Geschäfte, die sie im Laufe der Messe machen, auf Leipziger Banguiers, welche die Deckung von denjenigen, die sie zu checken Habers im Laufe der Messe erhalten, und die sie nicht acceptiren wür den, wenn deren Deckung bis dahin nicht in ihren Händen wäre. Werden aber diese Leute dazu erst durch die Meßge schäfte in den Stand gesetzt, so würde es den Zweck der Meß wechsel geradezu vereiteln, wenn man die Präsentationszeit derselben früher ansetzen wollte; denn wie der Abg. Dufour bereits angedeutet hat, es ist die Böttcherwoche die Zeit, wo die meisten Geschäfte gemacht werden, und man muß daher billig die ganze Zeit der Böttcherwoche frei lassen, weil erst da die Geschäfte soweit sich reguliren können, daß Jeder weiß, wie und womit er die Wechsel, die er gezogen hat, decken werde. Berichterstatter Abg. Klinger: Ich muß auf das, was Seiten des Herrn Regierungscommissars zuletzt erwähnt wor den ist, ein besonderes Gewicht legen. Ohne Noch würden wir die Proteste vermehren, wenn wir eine frühere Zeit zur Präsentation annehmen wollten. Die Frist der Präsenta tion, nämlich zum Accept für die Meßwechsel, beginnt am Lage nach Einläutung der Messe, also elf Tage vor dem Zahl tage, und dies scheint mir vollkommen ausreichend zu sein. Es ist besonders ins Auge zu fassen, daß dieDeckung der Meß wechsel meist erst nach den in der Messe gemachten Geschäften erfolgt. Dadurch wird der Banqurer nun erst in den Stand gesetzt, den Wechsel zu acceptiren. Sollte dies früher ge schehen, so würde man durch eine solche Bestimmung nur den Credit und den Werth der Wechsel, dessen sie bedürfen, herab setzen, statt ihn zu vermehren. Bis zu Einläutung der Messe pflegen die Hauptgeschäfte gemacht zu werden. Vorher also selten Deckung für den Banquier, mithin auch vorher viel fache Protesterhebungen Mangel Annahme, welche jedenfalls vermieden werden, wenn man Zeit läßt, die Geschäfte gehörig abzuwickeln. Mit einer frühem Präsentationsfrist greift man ohne alle Noth in den ruhigen Gang der Geschäfte ein, drängt wohl gar zur Verschleuderung der Maaren und erzeugt damit große Nachtheile. Präsident Joseph: Ich nehme die Debatte für geschlos sen an. Will die Kammer dem Anträge ihres Ausschusses gemäß auch dem tz. 3 ihre Zustimmung geben? — Einstim mig Ja. Berichterstatter Abg. Klinger: §-4. (Zu Art. LV der deutschen Wechselordnung.) Usowechsel, welche vom Auslande aus in Sachsen zahl bar gestellt sind, verfallen am vierzehnten Tage nach der Prä sentation zur Annahme. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort? Will die Kammer dem Anträge des Ausschusses gemäß dem §.4 des vorliegenden Gesetzentwurfs ihre Zustimmung geben? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Klinger:
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