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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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oder mit einer andern Gelegenheit die Nachricht von der Deckung oder die Deckung selbst eingehen kann, so sehe ich nicht ein, warum man dieser Bereinigung entgegentreten will. Ich muß daher wünschen, daß Sie ß. 8 in der Fassung be lassen, wie er von der Negierung vorgeschlagen worden ist. Abg.Dufour-Feronce: ES ist allerdings um eine Stunde zurückgerückt, aber es ist in dem neuen Gesetze eine längere Zeit gelassen, um Protest zu erheben, als früher. Abg. Gautsch: Ich bin durch das, was der Herr Be richterstatter gesagt hat, keiner andern Ansicht geworden, ich glaube vielmehr, es dient eine solche feste Bestimmung dazu, eine größere Pünktlichkeit in das Geschäftsleben selbst hinein zubringen. Es werden nur nachlässige Zahler vielleicht von der Erlaubniß des Gesetzes Gebrauch machen; sie suchen mit dem Wechselinhaber eine Vereinigung zu treffen, daß sie noch ein paar Stunden Flucht bekommen, ehe sie Zahlung leisten müssen. Es muß aber einem Geschäftsmanne doch wohl sehr erwünscht sein, zu einer gewissen Stunde zu wissen, wie er sich mit seinen Verhältnissen einem Schuldner gegenüber ver hält. Ich gebe zu, es können Fälle vorkommen, wo ein Wech selschuldner zu einer bestimmten Stunde die nöthigen Dek- kungsmittel noch nicht hat; allein es wird demungeachtetihm dadurch kein größerer Schaden zugcfügt, als daß er, wenn er z. B. Abends 7 oder 8 Uhr erst die nöthigen Gelder eincas- sirte, den inzwischen aufgenommenen Protest zu bezahlen hat. Gerade, daß Protest erhoben worden ist, wird ein größe res Compelle für ihn sein, dafür Sorge zu tragen, daß er seine Verbindlichkeit an demselben Lage erfüllt, ja, es wird vielleicht auch dahin führen, daß er mit möglichster Gewissen haftigkeit darauf Bedacht nimmt, noch vor Eintritt der letz ten Proteststunde Zahlung leisten zu können. Also der Pünkt lichkeit und Ordnung des Geschäfts scheint es nur durchaus förderlich zu sein, wenn mit einer gewissen Stunde die fernere Protestaufnahme nicht weiter statthaft erklärt wird. Abg. Zschweigert: Ich halte den Nachsatz für zu weit gehend; wenn wir ihn nämlich so annehmen wollen, wie er vorliegt, so könnte am Ende eine Vereinigung zu Stande kommen bis vor 12 Uhr Nachts. Allerdings wird man ent gegenhalten, es muß eine Vereinigung sein, allein es ist schon von demAbg. Dufour dagegen der Grund angegeben worden, daß, wenn einmal dies nachgelassen wird, die Freundschafts beziehungen, in denen beide Theile zu einander stehen, dahin führen können, daß die letzte Stunde gewählt wird, um den Protest aufzunehmen. Aus dem Grunde, den der Herr Be richterstatter sangegeben hat, daß in der frühem Zeit der Protest bis 7 oder 8 Uhr erhoben werden konnte, könnte ich mich allerdings veranlaßt finden, auch eine spätere Zeit hier eintreten zu lassen, und ich glaube, es würde ein vermitteln der Vorschlag sein, wenn man sagte: „Wechselproteste kön nen nur von früh 9 bis Abends 8 Uhr ausgenommen werden." Ich werdedeshalb diesen Antrag stellen. Abg. Schönberg: Ich werde auch, für die Beibehal-, tung des Zusatzes bei §.8 stimmen, namentlich mit Rücksicht darauf, daß Wechselgeschäfte nicht nur in Leipzig, oder irr größern Scädten wie Dresden abgemacht werden, sondern: häufig auch auf dem Lande. Dort sind oft Entfernungen vor handen zwischen dem Orte, wo man das Geld zu empfangen hat, wo die Postexpedition ist, wo ein Notar wohnt, und eS häufen sich manchmal an einem Lage viele Weitläufigkeiten aufeinander, welche es rein unmöglich machen, bis6Uhr Abends Protest erheben zu lassen; wenn man nun dann den Zusatz zu Z. 8 annimmt, so bringt derselbe ein ganz einfaches Mittel zwischen dem Inhaber und dem Bezogenen, einen Vertrag vorläufig abzuschlkeßen, daß der Protest auch später erhoben werden kann. Abg. Dufour-Feronce: Ich vermuthe, die Stunde ist von 7 auf 6 Uhr vorgerückt worden im Gesetzentwurf, weil man gewöhnlich den Postschluß als um 7 Uhr betrachtet, und den Betreffenden hat Zeit lassen wollen, noch den Pro test mit der Post wegzuschicken. Am Ende, ob 6 oder 5 Uhr oder 8 Uhr bestimmt wird, ist unwesentlich, aber wenn ich zu entscheiden hatte, würde ich noch lieber 5 Uhr bestimmen, als 6 oder 7 oder 8 Uhr, weil es mir gut scheint, wenn man möglichst dazu beiträgt, das Zahlungsgeschäftzeitig am Lage zu betreiben und nicht bis auf die letzte Abendstunde hinauszuschieben. Aber ein bestimmter Termin, wo es aus ist, scheint mir unerläßlich. Das ist der Grund, der mich bestimmt, gegen den Schlußsatz des Negicrungsparagraphen zu stimmen. Uebrigens, wenn es bekannt, daß um 6 Uhr- Schluß ist, dannsinddieLeuteum6Uhr fertig; bestimmtman den Schluß um Mitternacht, so sind sie eben U auf 12 Uhr fertig. Das ist eine allgemeine Erfahrung im Gefchäftsleben, daß die Leute nie vor der Zeit fertig werden, aber zu der Zeit werden sie fertig, die einmal gesetzlich bestimmt ist. Abg.Dörstling: Ich stimme für den Wegfall des Satzes von den Worten an: „es würde denn". Es ist aller dings die Rede von einer Uebereinkunft zwischen dem In haber und dem Bezogenen, allein diese wird wahrscheinlich in den meisten Fällen zu einer Art Quälerei werden. .Der Bezogene wird demJnhaber überall nachlaufen und.ihn quä len, mit der Aufnahme des Protestes zu warten. Das würde gewiß oft der Fall sein. Auf die Stunde selbst, ob 6 oder 7 Uhr, kommt es nicht an; es wird auch um 7 Uhr noch Leute geben, die nicht gern protestiren lassen, ebenso gut, wie um 5 Uhr. Ich würde mich am liebsten der Idee des Abg. Dufour anschließen, 5 Uhr zu bestimmen, aber später als 6 Uhr würde ich den Schluß nicht wünschen, weil es nur dann noch mög lich ist, mit der Post die Anzeige über das Geschehene an dew Vormann zu bringen. Präsident Joseph: Der Abg. Zschweigert hat den An trag gestellt, daß anstatt 6 Uhr gesagt werde 8 Uhr. Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht nicht ausreichend. Präsident Joseph: Da Niemand weiter das Wort ver langt, so nehme ich die Debatte für geschloffen an. (Der Berichterstatter verzichtetes das Schlußwort.)
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