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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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würde das zu beschränken sein; es würde darin jedenfalls nicht getroffen werden, was der Abg. Dufour bemerkte. Es wird genügen, wenn man die öffentliche Probe als Criterium aufstellt, um zu unterscheiden, wer Pfuscher ist oder nicht. ; Ich hakte also den Ausdruck Pfuscher für bezeichnend, und wünsche, daß in dieser Beziehung der Antrag so, wie er gestellt worden, angenommen werde. Abg. Hitzschold: Ich muß gegen den ersten Antrags Böricke's stimmen, .gegen den zweiten theilweise, indem ich' eine besondere Abstimmung über die Worte: „wenn nicht, früher, wenigstens" beantragen werde. Ich gestehe, esist^ mir hier die Consequenz unsers Freundes Böricke einmal auf< gefallen. Er will, wahrend wir überall die Privilegien be-! seitigt haben, ein neues Privilegium auf einem Gebiete ein-i führen, wo es bis jetzt nicht bestand, auf dem freien Gebiete; einer freien Kunst. Wenn ich nun auch keineswegs ein Freund und Vertheidiger unbedingter Gewerbefreiheit bin, so werde ich mich doch stets dem entgegenstellen, wenn man eine neue Zunft mit Zwangsgesetzen einführen will. Ich würde es thun müssen, wenn man sogar ein freieres Gewerbe, eine Be schäftigungsweise, die man nicht einmal ein Gewerbe nennen kann, in den Bereich der Zünfte ziehen wollte. Ich werde daher z. B. späterhin, wenn uns Gelegenheit dazu wird, für den Wegfall des Zunftzwanges der Advocaten gegen die Rechtscandidaten stimmen, und auch bei diesem künstlerischen Gewerbe dagegen stimmen, daß eine neue Zunft gebildet werde. Es ist mir nämlich durchaus nicht bekannt, daß in Sachsen bis jetzt das Musikmachen als Zunft behandelt wor den sei, nur bei den Stadtmusikchören bestand die Einrichtung, daß nach alter schlechter Sitte junge Leute vom 14. Jahre an gelernt und dann als Gesellen freigesprochen wurden, dann eine Art Proletariat bildeten und als Gesellen dem Dirigen ten des Chors eine bedeutende Einnahme verschafften, wäh rend sie selbst nur einen geringen Antheil an dem Einkommen hatten. Weit besser war die Stellung der Musiker in frei zu sammengetretenen Chören. Es wird aber nach den Ansichten des Abg. Böricke unter Pfuscher der zu verstehen sein, der nicht bei einem Stadtmusikus gelernt hat. Natürlich wird dann der Stadtmusikus, dem ein solches Aunftrecht beigelegt werden soll, Jeden für einen Pfuscher erklären, der nicht bei ihm gelernt hat, und wenn er auch ein Paganini wäre. Sehr richtig ist vom Abg. Dufour bemerkt worden, daß die Kunst kein Gewerbe sein muß. Es ist manches Talent gewesen, was erst später Kunstfertigkeit entwickelt hat, und.Manche, die vom 14. Jahre an mit Musikunterricht geplagt worden sind, haben keinen reinen Ton hervorbringen lernen. Wenn man die Verhältnisse in den größer« Städten kennt, so kommt man zu derErkenntniß, daß dieConcurrenz auch in derKunst eine Wohlthat ist, auch hier ihre gute Wirkung gethan hat, daß die früher» verrosteten Stadtmusikchöre durch die neuen Chöre sehr bald überflügelt und entweder zu etwas Besserm gebracht worden sind, oder zu Ehren derKunst verstummen mußten. Die schlechteste Musik hört man in kleinen Orten^ wo ein einziges Musikchor besteht, gebildet aus Leuten, die handwerksmäßig gelernt haben, und sich allmalig zu etwas herausbildeten, aber nie zu etwas Bedeutendem. Da muß so ein Lehrjunge die Trompete blasen lernen, wenn es gerade dem Herrn Principal an einem Trompeter fehlt, auch wenn er nicht den geringsten Ansatz dazu hat. In kleinen Orten, wo das Rivalistren nicht stattsindet, was jeder Künstler, der etwas Tüchtiges leisten will, nicht entbehren kann, ist die Musik gewöhnlich erbärmlich und wird oft von den Dorf musikchören übertroffen. -Ich kenne im Voigtlande Orte, wo die Harmonie der Stadtmusikchöre kaum zu ertragen, wäh rend 4 bis 5 Leute vom Dorfe, in einem z. B. ein Vater mit seinen Söhnen, sämmtlich gelernte Leinweber, ein vortreff liches Quartett spielten. Aus diesen Gründen bin ich gegen den ersten Böricke'schen Antrag. Der,zweite, daß die Frage bei der Arbeitercommission vorkommen möge, ist unbedenklich, jedoch möge die Sache nicht übereilt werden, die Musiker mögen auch, wie die übrigen Gewerbtreibenden, warten, bis man an die Lösung der einschlagenden Fragen kommt. Abg. Z schw e i gert: Der Abg. Lahn hat sich über die vor- liegendenZusatzanträgeimSinneunbedingterGewerbefreiheit ausgesprochen, undsch gestehe, daß ich mir auch vieler Gründe bewußt bin, welche dafür sprechen, ich kenne aber auch viele wichtigeGründe gegen die vorzeitigeAnnahme dieses Princips, welche hier auszuführen zu weitläufig sein würde. Mir er scheint Vieles in diesen Gründen so gewichtig, daß ich mich nur für eine zeitgemäße Gewerbeordnung erklären kann. Es handelt sich bei Annahme derselben nur um Beobachtung der Gleichheit vor dem Gesetze. Jetzt werden gewerbliche Ver- bietungsrechte neu ausgetheilt, da darf nach meiner Meinung auch nicht einseitig verfahren werden, sondern Jeder muß sei nen Antheil an diesen Rechten bekommen. Es würde sonst der Grundsatz der Gleichheit beeinträchtigt. Vicepräsident Tzschucke: Ich habe den Antrag Bö ricke's nicht so genommen, daß dadurch ein neues Privilegium entstehen sollte, vielmehr bin ich der Ansicht gewesen, wie der Abg. Zschweigert, daß es sich hier um gar nichts handelt, als um Gleichheit, und das ist auch eine Freiheit. Es ist aber un bedingt die Gleichheit verletzt, wenn wir ohne weiteres die Gewerbefreiheit für die Musiker prvclamiren; sie wird aber proclamirt, wenn wir das Gesetz so rein annchmen. Wenn man die Gewerbefreiheit will, so mögen sie diejenigen verthei- digen, die sie wollen, ich fühle keinen Beruf dazu; sie werden aber damit wenig Anklang beim Volke finden, vielmehr wird man wohl Seiten der Arbeitercommission die Rechte des Handwerkers aufrechtzuerhalten suchen. Nun sagt man, es gehört die Musik nicht zu den Gewerben, dem muß ich aber widersprechen; man muß hier absehen von den Einrichtungen größerer Städte, man muß nur hingehen in die kleinern und Mittlern Städte. Der Abg. Hitzschold hat vielleicht an einigen Orten schlechte Musik gehört, aber an verschiedenen
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