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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Abg. Epmann: Ich habe mir das Wort erbeten, um einestheils für den Heubner'schen Antrag in seinem ersten Theile nreine Ansicht auszusprechen, aber hinsichtlich des zwei ten Theils möchte ich vielmehr der Modifikation beistimmen, die der Herr Staatsminister vorgeschlagen hat. Ich glaub e, unsere provisorische Geschäftsordnung ist aus Händen von Männern hervorgegangen, denen wir Geschäftskenntniß ge nug zutrauen dürfen, und es ist auf den besonder» Antrag der vorigen Stände, namentlich der Mehrheit der Stände diese Geschäftsordnung bearbeitet worden. Es sind die damals ausgesprochenen Grundsätze größtenteils alle darin ausge nommen worden. Die Befürchtung, ,die Abg. Heubner aus gesprochen hat, wenn wir die Geschäftsordnung langer als 14 Tage annehmen, theile ich durchaus nicht. Denn im Ent würfe der Geschäftsordnung steht ausdrücklich §. 102, daß es überlassen bleibt, aller 4 Wochen die Abteilungen wieder durch das Loos zu erneuern. Ich für meinen Theil könnte nur wünschen, daß der Antrag des Abg. Dufour-Feronce zur Annahme gekommen wäre. Abg. Dufour-Feronce: Meine Herren, ich habe zu wenig Kammerpraxis, um mir anzumaaßen, ein Urtheil dar über auszusprechen, ob der vorliegende Entwurf zur Ge schäftsordnung Mängel in sich trage oder nicht; aber wie der geehrte Sprecher vor mir gesagt hat, habe auch ich das Ver trauen zu den Männern, welche diese Geschäftsordnung ent worfen haben, daß sie etwas Unpraktisches gewiß nicht Vor schlägen werden. Auf der andern Seite halte ich es für sehr wünschenswert, daß wir dem Lande, dem Wolke gegenüber vermeiden, uns in irgend formelle Diskussionen, die nicht ganz unabweislich sind, einzulassen. Meine Herren! Sie wissen Alle, welchen Widerwillen das Volk gegen solche Dis kussionen hat, wie entmüthigend und wie vertrauenraubend für die Abgeordneten solche Diskussionen sind, die stets lang wierig und auch langweilig für die werden, welche die Land tagsmittheilungen lesen. Wenn wir uns der Gefahr aus setzen, in nicht ferner Zeit diese Geschäftsordnung von 185 zu discutirett, vergeht vielleicht ein ganzer Monat darüber. Glauben Sie mir, meine Herren, unsere Kammer würde in der Meinung des Volkes, das uns hierher geschickt hat, sehr verlieren, wenn wir einer solchen Diskussion nicht ausweichen wollten. Ich hoffte, wenn der Antrag, wie ich mir ihn ein zureichen erlaubt habe, der aber keine hinreichende Unter stützung gefunden hat, Annahme gefunden hätte, wir Alle würden praktisch Gelegenheit gehabt haben, die etwaigen Mängel des Entwurfs zur Geschäftsordnung kennen zu lernen, ohne eine so lange dauernde Diskussion, wie sonst un vermeidlich ist, hervorzurufen. Abg. Zschweigert: Ich würde nur eine einzige Ab änderung wünschen, nämlich wo es heißt: „es sollen die Ab teilungen durch das Loos gebildet werden." Das halte ich nicht für praktisch. Wir finden unter uns Männer, bei denen wissenschaftliche Bildung, und Andere, bei denen praktische I. K. Bildung vorherrscht. Durch das Loos werden diese nicht ge hörig vertheilt, es ist aber nothwendig, daß in allen Abthei- lungen die Kräfte nach jeder Richtung hin vertreten sind. Durch das Loos kann dies aber nicht hergestellt werden, es kann nur durch die Wahl erlangt werden, daß wir unsere Kräfte in die Abteilungen zweckmäßig vertheilen. Vicepräsident Lzschucke: Ich theile ganz die Ansicht des Abg. Dufour-Feronce, daß über die Geschäftsordnung so wenig als möglich Debatten entstehen; ich glaube aber auch, daß durch den Antrag des Abg. Heubner das erreicht wird, was er verlangt. Wir find von der Staatsregierung durch ein Dekret aufgefordert worden, welches zuvörderst der zweiten Kammer zugegangen ist, uns über die Vorlage zu erklären, und die Staatsregierung hat ein Recht, von uns zu verlangen, daß diese Erklärung abgegeben werde. Wir können uns nach dem verfassungsmäßigenRechte derStaats- regierung gar nicht entbrechen, eine Erklärung darüber ab zugeben. Ich bin aber fest überzeugt, daß diejenigen Ent scheidungen und Ansichten, die in der Geschäftsordnung auf gestellt sind, nur sehr wenig Veranlassung zur Diskussion geben werden. In das Materielle der Sache kann man jetzt nicht eingehen. Nehmen Sie den Antrag des Abg. Heubner an, so wird insofern der Ansicht der Staatsregierung, welche sie in dem Communicate mitgetheilt hat, beigetreten, daß wir bis zur Erklärung der Kammer die Geschäftsordnung provisorisch annehmen. Dann wird es auch nothwendig, daß wir den zwölften Abschnitt annehmen. Wenn wir alle- weilenichtüberalle Abschnitte uns erklären, so würden wir schon in das Materielle der Sache eingehen und hierzu sind wir wahrscheinlich nicht vorbereitet. Ich glaube, cs ist das Allerbeste, wir bleiben bei dem Formulare stehen und nehmen den Antrag des Abg. Heubner an, der uns aus allen Ver legenheiten reißt, in welche wir ohneAnnahme diesesAntrags gerathen würden. Wird es nach Ablauf der 14 Tage nicht möglich, daß die Geschäftsordnung bcrathcn wird, so wird wahrscheinlich dieser Termin von der Kammer ^verlängert werden, und es tritt dann der Vortheil ein, der durch den nicht unterstützten Antrag des Abg. Dufour-Feronce erreicht werden sollte. Abg. Schönberg: Ich wollte nur andeuten, mit wenig Worten denAntrag des Abg. Heubner zu unterstützen. Wenn wir nach dem Anträge des Abg. Heubner die Geschäftsord nung provisorisch in allen ihren Theilen annehmen, so wird es uns nicht leicht, voraus zu bestimmen, auf wie lange Zeit wir die Annahme nöthig befinden. Ich werde nicht dafür sein, daß die Kammer die Annahme für vierzehn Tage beschließe, sondern vielmehr auf so lange, bis sich der Deputationsbericht in unsern Händen befindet. Hierbei möchte ich den Wunsch aussprechen, daß nach Annahme des Entwurfs derselbe so aus den Abheilungen hervorgehen möge, wie wir ihn provisorisch annehmen wollen; nicht aber so, wie der Abg. Heubner im dritten Theile seines Antrags wünscht, »daß von der Kammer direkt gewählt werde. 4*
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