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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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regierung, die Negierung eines konstitutionellen Staates? — Sie sagt: ich trage Bedenken, diesen Anträgen stattzugeben. Verleugnet sie nicht dadurch, nicht allein die Ehre und Selbst ständigkeit des Volkes, sondern auch die heiligsten Gefühle des Volkes, stellt sie sich nicht auf den Standpunkt einer Poli tik, welche die Völker noch als unmündig und als völlig willenlos ansieht, und die in ihnen blos Werkzeuge erblickt zur Begünstigung und Beförderung dynastischer Interessen? Es fällt in die Augen, daß unsere Regierung die Erfolge der Märzrevolution ganz und gar verleugnet; und das heißt mit klaren und deutlichen Worten ausgesprochen: unsere jetzige Regierung ist — reaktiv n a i r. Mit einer reactio- nairen Staatsregierung mag und kann aber eine Volks vertretung des Jahres 1849 nicht gehen. Je entschiedener also in diesem Saale das Mißtrauensvotum gegen die Regie rung ausgesprochen wird, desto mehr bin ich damit einverstan den. Ich wünsche in einem Mißtrauensvotum keine Diplo matie, keine diplomatischen Ausdrücke, und darum werde ich mit dem Anträge des Abg. Oppe stimmen. Abg. Böri cke: Die Mehrheit des sächsischen Volkes hat schwerlich vermuthet, daß jetzt noch in diesem Saale eine Rechtfertigung des Betragens des sächsischen Gesandten in Wien versucht werden könnte. Dies ist einestheils von der Ministerbank aus, freilich in stummer Weise geschehen, indem der Herr Staatsminister Rechtfertigungsmomente für den Gesandten mehr errathen zu lassen, als darlegcn zu wollen schien. Außerdem ist aber die Rechtfertigung etwas offener von einem Abgeordneten hier zur rechten Seite versucht worden. Der Abgeordnete glaubt nämlich, daß dem Gesandten in Wien keine Schuld in Betreff des an Robert Blum ver-> übten Justizmords beizumessen sei. Das ist mit andern Worten und nach einer gewöhnlichen Rechtsregel so viel ge sagt, als wenn der Gesandte seine Schuldigkeit für Blum ge- than habe. — Eigentlich könnte von dieser Frage hier abge sehen werden, das Urtheil der öffentlichen Meinung über das Betragen des Gesandten Könneritz vom 6. bis 9. November 1848 in Wien ist früher gesprochen worden und hat bei dem jenigen Beschlüsse der Kammer, wo es sich um die Zurück berufung des Gesandten handelte, in diesem Saale seinen Ausdruck erhalten. Da aber schon Beschluß darüber gefaßt worden ist, so dürfte die Debatte wieder aufzunehmen unzu lässig sein; allein der Abgeordnete, welcher den Gesandten ver- theidigen will, hat auch übersehen, daß selbst das vorige Mini sterium sich auf eine Weise über das Verfahren des Gesandten in der Blum'schen Sache ausgesprochen hat, welche nicht in Zweifel läßt, daß das vorige Ministerium das Verfahren des Gesandten gemißbilligt hat. So hat namentlich der vorige Minister des Aeußern in der zweiten Kammer nach den Mit theilungen Seite 240 erklärt: „daß die Negierung auch der Ansicht sei, daß der Gesandte hätte seine Verpflichtung, Robert Blum zu schützen, in umfassenderer Weise erfüllen sollen, und daß sie ihm das bereits eröffnet habe." Ebenso ist mir be- I. K. kannt worden, daß das vorige Ministerium bereits ein Ab berufungsschreiben für den Gesandten Könneritz verabfaßt hatte, daß seine Abberufung bestimmt beschlossen worden war, und daß nur die Gegendeclaration Seiten des österreichischen Cabinets es vermocht hat, das Abberufungsschreiben zurück zuhalten. Es ist hiernach auf das deutlichste documentirt, daß die Regierung selbst die Schuld des Gesandten anerkannt hat. — Es ist also keineswegs von einem bloßen Jrrthume des Gesandten — wie der Abgeordnete meinte — die Rede, sondern von einer Schuld, und die Schuld liegt in dem bösen Willen des Gesandten, entsprungen aus seiner Abneigung gegen das demokratische Princip, aus seiner Ab neigung gegen den Freiheitshelden selbst. Dieser böse Wille verhinderte ihn, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel zu er greifen, die in seiner Befugniß als Gesandter lagen, indem er ja ausdrücklich in seinen Berichten erklärt hat, daß er die äußersten Mittel nicht erschöpfen wollte. Hier ist das deutlichste und unwiderlegbarste Zeugniß seiner Schuld. Uebrigens scheinen die sonstigen Erklärungen und Gründe, welche von Seiten des einen Abgeordneten zur Recht fertigung des Gesandten Könneritz angeführt worden sind, zum Kheil aus einer und derselben Weisheit zu entfließen, die in einem Aufsatze „des deutschen Freimüthigen" vom gestrigen Lage, Nr. 29, enthalten ist. Hier ist nämlich der Aufsatz: „Sachsens Gesandter in Wien in der Blum'schen Sache," der auf eine trostlose Weise jenes Verfahren zu beschönigen sucht, der sogar darin eine Lüge wagt, daß er behauptet: der Gesandte habe erst am 7. November Gewißheit erlangt, daß Blum am 4. November gefänglich eingezogen worden sei. Aus den Dokumenten, welche bei der früher» Berathung der zweiten Kammer in dem Berichte derselben über diese Ange legenheit vorgelegt worden sind, geht aufs unwiderleglichste hervor, daß der Gesandte bereits am 4. November die Verhaf tung Blum's erfahren, und erst am 6. November Schritte gc- than hat, um sich nach Robert Blum zu erkundigen. Er ist auch am 6. November in dem Gasthofe,wo Blum bis zu seiner Verhaftung gewohnt hatte, belehrt worden und hat noch am 6. November einen Bericht an das Ministerium erstattet. —- Von mehrern Abgeordneten ist dargethan worden, daß einzig und allein nur die Nationalehre uns unser Verfahren, unsere Beschlüsse in dieser Sache dictircn könne. Auch ich stimme in dieser Hinsicht vollkommen damit überein, daß es Ehrensache ist, uns in einem entscheidenden Augenblicke, wie er jetzt herannaht, gerade in dieser Weise, wie die Deputation vorgeschlagen hat, zu erklären. Eben darum habe ich mich auch mit dem Anträge des Abg. Oppe nicht einverstanden erklären können, hauptsächlich darum nicht, weil meiner Ansicht nach weder eine politische noch moralische Noth- wendigkeit dazu vcrzuliegen scheint. Eine politische Noth- wendigkeit würde nur dann vorliegen, wenn das Mini sterium ein parlamentares wäre; es ist dies aber nicht. Es würde offenbar ohne allen Erfolg sein, wenn wir sagten: 20*
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