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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 48. Dresden, am 4. Mai 1849. Sieben und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer den 27. April 1849. Inhalt: Registrandenvortrag. — Begründung des Antrags des Abgeordne ten Hitzschold, die Beschwerde gegen das Kultusministerium betr. — Verweisung desselben zur Begutachtung an den fünften Aus schuß. — Begründung, des Antrags des Abg. Heubner auf Ein bringung eines Gesetzentwurfs in Bezug auf den Verlust der Dienstrechte und bürgerlichen Ehrenrechte. — Verweisung dieses einzubringenden Antrags an den ersten Ausschuß. —. Begrün dung eines Antrags des Abg. Böricke auf Einbringung zweier Gesetzentwürfe: I) Aufhebung des §. 18 des Gesetzes vom 21. Juli 1846 und 2) die Instructionen der zum Forstschutz comman- dirten Soldaten betreffend. — Verweisung beider einzubringen den Gesetzentwürfe an den ersten Ausschuß. — Vortrag des Be richts über die Abberufung des Gesandten v. Könneritz aus Wien. — Beschlußfassung. — Berathung des Berichts des vierten Aus schusses über die Petition mehrerer Gemeinden, das Reiheschank- befugniß betreffend. — Beschlußfassung. Zu Anfang der Sitzung, kurz vor Voll Uhr, wird das Protokoll über die letzte Sitzung vom Secretair Jungnickel vorgetragen, von der Kammer genehmigt und von den Abgg. O e h m i ch e n aus Kiebitz und Nerchau mit vollzogen. Hier auf folgt der Vortrag aus derRegistrande. 1. (Nr. 719.) DerlandwirthschaftlicheVereinzuMön- chenfrei bei Freiberg schließt sich den Petitionen gegen Auf hebung der Landesbeschälanstalt an; vom Abg. Hilbert über reicht. Präsident Joseph: An die zweite Kammer. 2. (Nr. 720.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 24. April 1849, die Berathung über die Gesetzentwürfe zu Einführung der deutschen Wechselordnung enthaltend. Präsident Joseph: Dieser Gegenstand, über welchen die Landtagsschrift soeben abgegangen, ist erledigt und das Protokoll wird demnach zu den Acten zu nehmen sein. 3. (Nr. 721.) Petition des Stadtraths zu Elsterberg, die Ausführung des Elsterbrückenbaues und die Vollendung der Netzfchkau-Elsterberger Straßenverbindung betreffend. s I. K. (Drittes Abonnement.) Präsident Joseph: Zum Budget gehörig; zunächst an die zweite Kammer. 4. (Nr. 722.) Petition Karl Gottlob Seidel's und Ge nossen zu Fremdiswalde für dieAufhebung derLandesbeschäl- anstalt. Präsident Ioseph: An die zweite Kammer. 5. (Nr. 723.) Vorstellung des Appellationsraths August Friedrich Wehner zu Zwickau gegen die von der zweiten Kam mer beschlossene Höhe derBeiträge zu der Personensteuer von den Pensionen. Präsident H ensel: An den Finanzausschuß. 6. (Nr. 724.) Antrag -es Abg. Böhme, die Aufhebung des Salzmonopols betreffend. Präsident Jose pH: Der Abgeordnete wünscht seinen Antrag zu begründen. Er kommt daher auf eine Tagesord nung. Der Abg. Hitzschold hat seinenAntrag aufBeschwerde gegen das Cultusministerium zu begründen. Abg. Hitzschold: Meine Herren.' Ich habe kn meinem Anträge die betreffen-eVerordnung des Kultusministeriums als eine gesetzwidrige bezeichnet und werde zunächst den Be weis für diese Behauptung zu führen haben. Diese Verord nung wäre gesetzwidrig gewesen, auch wenn sie vor Erlaß der deutschen Grundrechte ergangen wäre. Denn der Inhalt einer Predigt in einer gewissen Kirchengesellschaft scheint eine innere Angelegenheit dieser Kirchengesellschaft, und daher der Staat, sei auch sein Regiment noch so sehr ausgedehnt, nicht befugt zu sein, in solche Angelegenheiten hineinzureden. §. 6 des Gesetzes vom 2. November v. I., die Rechtsverhältnisse der deutschkatholischen Glaubensgenossen betreffend, gesteht den Deutschkatholiken, wie jeder andern Gemeinde, ausdrück lich das Recht zu, ihre innern Angelegenheiten selbst ordnen zu dürfen. Es ist darin auf §. 57 der Verfassungsurkunde Bezug genommen worden, von welchem der zweite Satz so lautet: „Die Anordnungen in Betreff der innern kirchlichen Angelegenheiten bleibenderbesondernKirchenverfassung einer jeden Konfession überlassen." Hiernach läge, wenn man auch blos nach der ältern Gesetzgebung zu gehen hätte, bereits ein Grund vor, eine Verordnung, welche wider dieses Gesetz und wider den im Gesetz angezogenen Paragraphen der Verfas sungsurkunde verstößt, nicht nur als gesetzwidrig, sondern auch als verfassungswidrig zu bezeichnen; es läge für die 27
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