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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident Vr. Haase: Das Directorium schlägt Ihnen vor, dieses Allerhöchste Decret nebst Beilage der zweiten Deputation zu übergeben, da dasselbe die Besteuerung be trifft. Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Dies war die letzte der bereits in der Hauptregistrande eingegangencn Nummern. Ich habe nun noch anzuzeigen, daß die Herren Abgg. Leitholdt und Mai sich wegen ihres heutigen Ausbleibens entschuldigt haben; Äbg. Leitholdt wegen Unwohlsein und Abg. Mai wegen dringender Ge schäfte. Abg. v. Erregern: Ach bitte um dis Erlaubnis eine ständische Schrift vorzutragen. Abg. Georgi: Ich bitte, ehe zur Tagesordnung über gegangen wird, der geehrten Kammer eine Mitthcilmrg Sei ten der Finanzdeputation machen zu dürfen. Präsident vr. Haase: Herr v. Erregern will eine ständische Schrift vortragen. Ist die Kammer damit ein verstanden, daß Dies sofort geschehe? — Einstimmig Ja. Abg. v. Criegern: Diese ständische Schrift ist in der ersten Kammer genehmigt, auch in der Deputation geprüft worden, und wir haben damit unser vollständiges Einver- ständniß zu erklären. Dieselbe lautet: Ständische Schrift über das Decret, die auf Grund Paragraph 88 -er Verfassungsurkunde erlassene Verordnung, einige Be stimmungen über die Militärrechtspflegs u. s. w. betreffend. Präsident vr. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift ihrem Inhalt und ihrer Form nach? — Einstimmig Za. Sie wird nun vollzogen werden und an die hohe Staats regierung abgehen. Ich ersuche nun den Vorstand der zweiten Deputation, gefälligst die von ihm angekündigte Mittheilung der Kammer zu machen. Abg. Georgi: Meine Herren, Ihre Finanzdeputation hat bei der Vorberathung über das Budget, dis begreiflicher Weise zunächst und vorzugsweise sich auf das Ausgabe budget zu erstrecken hatte, doch den allgemeinen Verhältnissen unsers Staatshaushaltes, den Ergebnissen der eben abge- laufenen Finanzperiode und dem Zustande unsers mobilen Staatsvermögens gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Die Deputation hat von der hohen Staatsregierung bereitwillig eine vorläufige Uebersicht über die Ergebnisse der Einnah men und Ausgaben auf die Finanzperiode 1854—1857, und des muthmaßlichen Standes des mobilen Staatsver- mögens am Schluffe dieser Periode empfangen, wenn auch nur bis zu Ende des Monats November, und mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß die darin enthaltenen Zah len noch keinen Anspruch auf vollständige Zuverlässigkeit haben könnten. Das Staatsrechnungswerk eines abgelaufe nen Jahres kann immer erst gegen Ende des darauf fol genden Monats Januar mit einiger Zuverlässigkeit über sehen werden, und bei der Bereitwilligkeit der Verwaltung, alle Aufklärung zu geben, dürfen wir erwarten, daß, da dieser Zeitpunkt nun ziemlich nahe ist, demnächst noch wei tere und zuverlässigere Mitthcilungen darüber an die De putation gelangen werden. Es wird dann der Zeitpunkt gekommen sein, wo auch der geehrten Kammer weitere Mit theilungen darüber zu machen sein werden. Jedenfalls ergeben aber die Uebersichten bis zu Ende November vori gen Jahres schon sehr erfreuliche Resultate, und da Sei ten des Herrn Finanzministers der Deputation mitgetheilt worden ist, daß auch der Monat December, mit Ausnahme einer Einnahmeposition, welche bereits die Folgen der seit dem eingetretenen Handclskrisis in einer Mindereinnahme darstellt, ein ganz günstiger gewesen ist, so glaubte die De putation ihrem von Haus aus gehegten Wunsche, für die be gonnene Finanzperiode die außerordentlichen Steuerzuschlage wegfallen zu sehen, nun einen bestimmten Ausdruck der ho hen Staatsregierung gegenüber geben zu können. Die Deputation mußte sich sagen, daß, wenn cs gelange, hier über zu einer Vereinbarung mit der hohen Staatsrcgierung zu gelangen, Dies nicht allein nach außen hin, namentlich dem provisorischen Steuerausschreiben mit allen Steuerzu schlagen gegenüber, einen günstigen Eindruck machen, son dern auch für die Deputation und die geehrte Kammer die Berathung des ordentlichen und außerordentlichen Budgets ganz wesentlich erleichtern würde. Nachdem Seiten der hohen Staatsregierung selbst in dem Budget für die Finanz periode 1858/66 ein großer Theil der bis dahin bestandenen außerordentlichen Steuerzuschläge nicht wieder postulirt worden war, handelte es sich nur noch um einen Pfennig außerordentlichen Grundsteuerzuschlags mit dem Iahresbe- trage von 166,500 Thaler, ferner um den Zuschlag zur Schlachtsteuer, postulirt mit 99,300 Thaler und um den Stempelsteuerzuschlag, postulirt mit 92,000 jährlich, also in Summa jährlich um 357,800 Thaler, und auf die ganze Finanzperiode also in Summa um 1,073,400 Thaler. Bei ihren Besprechungen mit dem Herrn Finanzminister über diese Angelegenheit glaubte die Deputation von diesen Steuerzuschlagen das mindere Gewicht auf den Stempel steuerzuschlag legen zu müssen, theils weil darüber weniger Klagen gehört werden, und sonach anzunehmen, daß die ser Zuschlag noch am leichtesten ertragen werden kann, theils weil der Deputation aus den Vorlagen bekannt war, daß die hohe Staatsregierung eine Revision der Stempelsteuer gesetzgebung überhaupt beabsichtigt, und es demnach dieser Revision überlassen bleiben könnte, theils eine gleichmäßigere, und zweckmäßigere Bertheilung zu bewirken, theils vielleicht Er mäßigungen eintreten zu lassen. Aber was die übrigen Steuerzuschlage betraf, so hegte die Deputation den be stimmten Wunsch, dieselben gänzlich in dieser Finanzperiode in Wegfall gebracht zu sehen, und drückte diesen Wunsch
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