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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Genehmigung dieses Gesangbuchs durch das Landesconsi- storium, bevor dasselbe in Gebrauch genommen wird. Der Unterzeichnete erlaubt sich, unter Bezugnahme auf diese thatsachlichen Verhältnisse, an den Herrn Mi nister des Cultus und öffentlichen Unterrichts folgende An fragen zu richten: Für welche Kirchengemeinde ist das vorliegende neue Gesangbuch unter dem Titel „Christliches Gesangbuch oder Sammlung meist alter Kernlieder" in Gebrauch gekommen? Hat die Gemeinde sich freiwillig zur Annahme und zum Gebrauch dieses Gesangbuchs erklärt? Hat der Collator dieser Pfarrstelle — der Stadtrath zu Dresden — seine Einwilligung gegeben zu Einführung dieses Gesangbuchs in einem Theil der Stadt Dresden? und hat dieses Gesangbuch vor der Einführung dem Lan- desconsistorium zur Prüfung vorgelegen, und ist von dieser Behörde die Genehmigung zur Einführung ertheilt worden?" Ich habe nun darauf Folgendes in möglichster Kürze zu antworten. Ich habe zuerst zu bemerken, die hier be zeichnete Anstalt, die Diakonissenanstalt, ist bekanntlich eine Wohlthätigkeitsanstalt und zwar eine Privatwohlthätigkeits- anstalt, sie ist mithin keine Gemeinde. Sie besteht üb rigens nach den Acten seit 1846 mit vielem Segen und es ist dieser Anstalt gleich damals gestattet worden, in ihrem Betsaal einen Gottesdienst zu halten und durch den Vor stand unter Zustimmung der betreffenden vorgesetzten geist lichen Behörde einen Candidaten für das Predigtamt und für die Seelsorge in der Anstatt zu erwählen. Es geht also schon daraus hervor, daß die Anstalt keineGemeinde ist und daß der Stadtrath nicht Collator der Stelle ist. Sehr richtig bemerkt nun der geehrte Herr Abgeordnete, daß bei der Einweihung eines neuen Betsaals auch ich anwesend gewesen sek. Ich war nebst den übri gen Mitgliedern meines Ministeriums eingeladen, dieser Feierlichkeit beizuwohnen und es siel mir allerdings damals nebst einigen andern Abweichungen von der bei uns vor geschriebenen Liturgie namentlich auch der Gebrauch eines mir nicht bekannten Gesangbuchs auf. Die Folge davon war, daß ich sofort darüber Erörterungen anstellen ließ, und bei diesen Erörterungen ergab sich, daß dies ein Gesangbuch fei, welches den Titel habe „Christliches Gesangbuch oder Sammlung von 784 meist alten Kernliedern im Jahre 1830 gedruckt," und beim Gottesdienst gebraucht wurde. Es ist dieses Gesangbuch verfaßt von dem ehemaligen Pfar rer Roller in Lausa. Ein Gönner und Wohlthärer dieser Anstalt hatte damals die ganze Auflage des Gesangbuchs mit den dazu gehörigen Stereotypplatten der Anstalt ge schenkt. Da der Vorstand der Anstatt im Namen dersel ben dringend beim Ministerium bat, man möge ihm doch den Fortgebrauch dieses Gesangbuches gestatten, so hielt das Ministerium, bevor es eine Entschließung fäßte, sich für verpflichtet, das Gutachten des evangelischen Landesconsisto- riums darüber zu Vernehmen. Dasselbe erstattete ein sehr ausführlich motivirtes Gutachten, welches einstim mig dahin ausfiel, man möge der Anstatt bis auf Wei teres und mit Ausschluß der Lieder 355 — 359, auch ferner den Gebrauch dieses Gesangbuches bei ihrem Gottesdienste gestatten. In Gemäßheit dieses Gutachtens hat dann das Ministerium durch Verordnung vom 26. Mak vorigen Jahres das Erforderliche verfügt, das heißt, ein mal die Eigenmächtigkeit gemißbilligt und dann nach Maßgabe des Gutachtens des Landesconsistoriums den ferner» Gebrauch bis auf Weiteres mit Ausschluß der gedachten Lieder-Nummern gestattet. Das Gesangbuch ist noch nicht eingeführt, sondern zeitweilig gestattet. Ich bin hier am Ende Dessen, was ich auf die eigentliche Inter pellation zu antworten habe; ich muß aber doch noch Etwas hinzufügen: Aus den hier vorliegenden gedruckten Land tagsmittheilungen ergiebt sich nämlich, daß dem Herrn In terpellanten nicht das obenbezeichnete, sondern, wie ich annehmen muß, ein anderes Gesangbuch Vorgelegen hat, ein Gesangbuch, wie er es bezeichnet, mit über 900 Liedern und liturgischen Gesängen, ein Gesang buch also, welches dem Ministerium nicht vorgelegen hat. Als ich Das las, habe ich sofort Erkundigung eingezogen und erfahren, daß der Vorstand allerdings in der letzten Zeit eine vermehrte Auflage jenes altern Gesang buches hat besorgen lassen, aber nicht für den Gottes dienst, sondern zum Pri vatgebrauche und zum Un terrichte für die Diakonissinnen. Es ist auch ver sichert worden, daß dieses Gesangbuch noch nie beim Gottesdienst gebraucht worden sei und nie beim Got tesdienst gebraucht werden solle. Das Ministerium des Cultus muß sich selbstverständlich die weitere Entschließung in dieser Angelegenheit, die sonach hierher nicht gehört, Vor behalten, und wird seiner Zeit darauf die entsprechende Entschließung zu fassen haben. Präsident vr. Haase: Ich habe den Herrn Interpel lanten zu fragen, ob derselbe sich durch diese Erklärung des Herrn Staatsministers befriedigt erklärt oder ob er sich vor behält, deshalb eine besondere schriftliche Eingabe an die Kammer Zu bringen? Abg. Rittner: Es wird wohl erlaubt sein, zunächst ein paar Worte zu sagen, um die thatsachlichen Differenzen hervorzuheben und festzustellen. Präsident vr. Haase: Ich muß bemerken, daß dies nur gestattet werden dürfte, wenn die Kammer und die Staatsregierung damit einverstanden sind. Denn es heißt ausdrücklich in dem betreffenden Z. 58 der Lapdtags- vrdnung: eine weitere Verhandlung findet weder über die gestellten Anfragen noch spater über die darauf ertheil- ten Antworten statt." Wünscht jedoch der Herr Abgeordnete, daß ich deshalb eine Frage an die Staatsregierung und an die Kammer richte, so bin ich bereit solche aus Grund des Z. 158 der Landtagsordnung zu stellen.
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