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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Abg. Rittner: Ich halte es allerdings in Anbetracht der Wichtigkeit des vorliegenden Gegenstandes angemessen, daß ich die Frage, ja sogar die Bitte an die Kammer richte, mir zu erlauben, daß ich noch ein paar Worte hinzu fügen darf. Präsident vr. Haase: Will die Kammer dem Abg. Rittner die gebetene Erlaubniß zum Sprechen ertheilen? — Einstimmig Ja. Ich richte nun an die hohe Staatsregierung dieselbe Frage. Staatsminister vr. v. Falken sie in: Ich habe von Seiten der Negierung zu erklären, daß Dem nach Lage der Sache durchaus kein Bedenken entgegensteht. Präsident vr. Haase: Der Abg. Rittner hat das Wort! Abg. Rittner: Die tatsächlichen und formellen Ver hältnisse ftstzustellen, will ich allerdings vorausschicken, daß, nach Dem, was ich so eben von Seiten des Herrn Staats ministers gehört habe, das von ihm weder vollständig ge billigte noch gekannte Gesangbuch ein anderes ist, als das, was ich vor mir habe. Es geht das namentlich daraus hervor, daß in diesem Buche weit mehr Lieder vorhanden sind, als in dem vom Herrn Staatsminister bezeichneten und daß namentlich die vom Consistorium beanstandeten Gesänge 355—59 unter der Zahl der hier vorhandenen sind. Es ist das jedenfalls ein anderes Gesangbuch, und ich freue mich thatsachlich, daß auch der Herr Staatsminister an diesem Gesangbuche Anstand genommen hat. In wieweit die Billigung des Conststoriums zur Einführung wenig stens eines ähnlichen Gesangbuches, wie dieses, meinen Bei fall hat, wird materiell wohl im Augenblicke nicht hier zu erörtern sein, und ich will nur soviel auszusprechcn mir erlauben, daß es mir nach meiner allgemeinen Auffassung religiöser Dinge unbegreiflich ist, wie man in Sachsen in gegenwärtiger Zeit ein solches Gesangbuch in Gebrauch nehmen kann. Ich appellire an das Urtheil unsrer hier anwesenden Herren Minister in evangeliois, ich appellire an alle in diesem Saale anwesende Volksvertreter, ob sie, wenn sie das Buch gelesen haben werden, meine Ansicht richtig finden, daß ich den Gebrauch dieses Gesangbuches in unsrer Zeit für völlig unbegreiflich halte. Ich füge formell hinzu, daß ich wenigstens als Christ, als Protestant und als Ver treter des sächsischen Volkes in diesem Saale mein tiefes und lebhaftes Bedauern darüber aussprechen muß, daß in der Residenzstadt Dresden ein solches Gesangbuch im Ge brauche sein kann. Mag es dem Ministerium bekannt sein oder nicht, es ist gleich tief zu bedauern. Ich füge hinzu, daß in diesem Augenblicke der Entschluß bei mir fest geworden ist, alle erlaubte Mittel, die mir als Vertreter des sächsischen Bolles in diesem Saale zustehen, zur Gel tung zu bringen, um ähnlichen Mißbrauchen, wie diese Vorgänge nach meiner Auffassung zu nennen sind, in der II. K. (L. Abonnement.) protestantischen Kirche vorzubcugen. Inwieweit mir dies gelingen wird, liegt nicht in meiner Voraussicht. Um aber wenigstens vor der Hand etwas zu thun, will ich damit anfangen, daß ich auf den schon längst sehnlichst ausge sprochenen Wunsch nach einer Kirchenverfassung zurück komme; und will mir, da es sich so trifft, daß der Herr Cultusminister gegenwärtig ist, an denselben die Frage zu richten erlauben, wie es mit der verheißenen Kirchenverfas sung steht, um deren Vorlegung seit vielen Landtagen schon gebeten worden ist und von der wir, wobwohl dieselbe in der Thronrede in Aussicht gestellt wurde, trotzdem, daß wir hier schon über 8 Wochen versamnielt sind, noch kein Wort gehört haben. Ich glaube, daß der Herr Cultusminister diese Worte nicht übel aufnehmen wird, da deren Beant wortung zur allgemeinen Beruhigung gereichen wird, und ich habe in dieser Beziehung einigen Worten der Beruhi gung entgegen zu sehen. In der Sache selbst will ich be merken, daß mir die Erklärung des Herrn Staatsministcrs gar nicht genügt hat. Er hat uns weitere Mittheilungen in dieser Gesangbuchsangelegenheit zugesagt, und ich werde mir deshalb Vorbehalten, den Eingang dieser Mittheilungen erst abzuwarten, bevor ich den Entschluß fasse, was ich als Abgeordneter in dieser Kammer thun kann. Staatsmiuistcr vr. v. Falken stein: An und für sich würde ich sehr gern bereit sein, über den Stand der Frage, die Vorlegung der Kirchenverfassung betreffend, der geehr ten Kammer Mittheilung zu machen; es scheint mir aber nach der Landtagsordnung nicht der geeignete Moment zu sein, da, wo eine Interpellation besprochen worden ist, dies zu thun. Abg. Falcke: Ich bitte ums Wort! Präsident vr. Haase: Bezieht sich die Rede des Herrn Abg. Falcke auf die Interpellation des Herrn Abg. Rittner? Abg. Falcke: Nein. Präsident vr. Haase: Ich ertheile dem Herrn Abg. Falcke das Wort. Abg. Falcke: Ich habe auf eine weitere Interpellation gewartet, um einige Zweifel über die Auslegung von §.58 der Landtagsordnung, der das Jnterpellationsrecht bestimmt, in der Kammer zur Sprache zu bringen, die sich erhoben haben, als ich im Anfänge des Landtags eine Interpella tion einbrachte. Ich weiß nicht, ob der Herr Präsident und die hohe Kammer es genehmigen, daß ich diese Zweifel jetzt zur Sprache bringe. Die Sache ist nicht umfänglich. Präsident vr. Haase: Nach meiner Ansicht dürfte es jetzt nicht an der Zeit sein, diese Zweifel von Seiten des Abgeordneten weiter auszuführen. Es möchte dadurch eine Debatte veranlaßt werden, die mir verfrüht erscheint. Es ist daher wohl am besten, wenn der geehrte Herr Abgeord nete über die von ihm angeregte Frage einen schriftlichen 20
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