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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Frage an die Kammer richtete, dafür gestimmt, daß ihm, das Wort ertheilt werden'möchte, damit die Kammer Ge legenheit hätte, sich über den 58 der Landragsordnung, der auch in mir einige Zweifel erregt hat, auszusprechen, und ich freue mich, daß die Kammer dem Abg. Falcke das Wort gestattete, dadurch aber Gelegenheit gegeben worden ist, näher auf die Sache einzugehen. Die Kammer weiß jetzt etwas genauer, wie man den Sinn des h. 58 auffaffen, namentlich, wie das Präsidium ihn auffassen will. Vor läufig aber und so lange keine authentische Interpreten, vorliegt, wird es immer von dem Präsidium und zugleich von der Kammer selbst abhangen, wie sie grammatikalisch logisch den Sinn jener Bestimmung erklären zu müssen glaubt. Alle Mitglieder der Kammer werden nunmehr in den Stand gesetzt sein, zu erkennen, daß es dringend noth- wendig ist, nach Befinden mittelst eines aus der Kammer einzubringenden Antrags sich zu verständigen, wie §. 58 der Landtagsordnung unter Vergleichung der Verhandlun gen, welche früher bei Berathung darüber stattgefunden haben, die mir im Augenblicke speciell nicht erinnerlich sind, auf eine die Redefreiheit der Kammermitglieder möglichst wahrende Weise zu erklären und inzwischen anzuwenden fein wird. (Abg. Falcke bittet ums Wort.) Präsident vr. Haase: Der Abg. Falcke hat zum drit ten Male ums Wort gebeten, will die Kammer es ihm ge statten? —- Einstimmig Ja. Abg. Falcke: Wenn der Herr Präsident und die hohe Kammer der Meinung sind, daß dieser Gegenstand erst durch eine Deputation reiflich geprüft werden möge, so werde ich nicht dagegen sprechen, denn ich könnte mich nur darüber freuen, wenn der Herr Abg. Erchenbrecher den An trag, welchen er deshalb stellte, aufrecht erhielte. Ich habe nun nur noch kurz zu erwähnen, daß jetzt vielleicht kaum mehr eine authentische Interpretation nöthig sein dürfte, als vielmehr eine Festsetzung Dessen, was in der Kammer Praxis werden und bleiben soll. Im Uebrigen habe ich auf Dasjenige, was der Herr Präsident äußerte, zu erwidern, daß ich mich jedenfalls dagegen aussprechcn müßte, daß ein Mitglied der Kammer veranlaßt würde. Dasjenige, was es seiner Kammer zu sagen hat, erst der Staatsregierung schriftlich cinzureichen. Das könnte unter Umständen zu einer Censur ausarten, die ich meinerseits nicht mit ver treten möchte. Präsident vr. Haase: Darauf habe ich zu erwideru, daß dadurch der §. 58 nicht wird abgeändert werden kön- uen, und daß er vielmehr seine Geltung behält, so lange er als Gesetz besteht. Ich muß nun erwarten, ob von irgend einer Seite ein Antrag erfolgt im Sinne des Herrn Abg. Falcke, doch kann zunächst die Folge davon nur die sein, daß dieser der ersten Deputation zur Berichterstattung übergeben werde. Uebrigens wünsche ich selbst, daß einer von den Herren einen Antrag in dieser Beziehung ein bringe, damit die in diesem Paragraphen gebotene Beschrän kung der Redefreiheit beseitigt werde. Abg. Erchen brech er: Ich bitte nochmals um das Wort. Ich habe zwar vorhin keinen bestimmten Antrag gestellt, sondern mich nur einem frühern Sprecher ange schlossen, beantrage aber jetzt, besonders dazu aufgefordert: „daß §. 58 der Landtagsordnung der ersten Deputa tion zur Begutachtung und nähern Interpretation über wiesen werde". Präsident vr. Haase: Sie haben den mündlich ange brachten Antrag vernommen; er wird zu einem bestimmten Resultate im Augenblicke nicht führen. Uebrigens ist er nach §. 106 der Landtagsordnung schriftlich einzubringen. Abg. Erchen brech er: Ich bin gleich damit fertig. Präsident vr. Haase: Ich werde zunächst die Unter- stützungsfrage auf diesen Antrag richten und ihn, wenn er unterstützt wird, zur vorläufigen Beschlußnahme auf die nächste Tagesordnung bringen, wo er dann zu discuti- ren sein wird. Er lautet so: „Den §. 58 der Landtags ordnung der ersten Deputation zur Begutachtung und nähern Interpretation zu überweisen." Wird der Antrag unterstützt? — Zahlreich. Ich werde also diesen Antrag gedachtermaßen auf die nächste Tagesordnung bringen. Wir gelangen nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Referenten den Bericht über Pos. 3 des außerordentlichen Ausgabebudgets der Kammer vorzutragen. Referent Abg. Haberkorn: Der Bericht lautet so: Zu dem Umbau der frühern Gemäldegalerie oder zu der Erbauung eines Museums forderte die Staats regierung am Landtage 1839 150,000 Thlr. oder 480,00 0 Thlr.; laut ständischer Schrift vom 7. Mak 1839 (Landt.-Acten I. Abth., 2 Bd., S. 263) wurde je doch keine dieser Forderungen verwilligt, man genehmigte aber die Ausgabe von 10,000 Thlr. zu Sicherung und Restauration der Gemälde, sowie später lt. ständischer Schrift vom 7. Februar 1843 (Landt°-Actm I. Abth., 2. Bd., S. 160) die Summe von 6,000 Thlr. als Aufwand für Zwecke der Bildergalerie. Laut ständischer Schrift vom 7. Mai 1846 (Landt.- Acten I. Abth., 2. Bd., S. 667) verwilligten jedoch die Stände für Erbauung eines neuen auf 350,000 Thlr. veranschlagten Galerielocals, in Abschlag 200,000 Thlr. unter dem Ausspruch:
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