Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Der für dieses Postulat an und für sich so geringe Minderbedarf konnte der Deputation selbstverständlich keine Veranlassung geben, die geforderte Summe zu beschränken und empfiehlt demnach dieselbe der geehrten Kammer die unveränderte Annahme dieses Postulats nach Höhe von 255,313 Thlr. Präsident vr. Haase: Ich habe zu erwarten, ob Je mand — Der Abg. Riedel hat das Wort. Adg. Riedel: Hier finde ich im Special-Etat unter 8, daß eine Person in Wartegeld gestellt ist mit 875 Thlr., wo es kurzweg heißt: wegen Krankheit rc. Run ist aber aus den Specialunterlagen zu ersehen, daß nach einer Er klärung des Herrn Staatsministers sich derselbe in Unter suchung befindet, aber wegen durch Krankheit herbeigeführ- 1er Unzurechnungsfähigkeit und infolge eines Supcrarbi- triums eines Medicinalcollegiums hätte zur Zeit ein Ur- theilsspruch über ihn noch nicht gefällt werden können. Ich will hierbei dem Kriegsministerium keineswegs etwa Vorhalten, daß es nicht das Seinige gethan hätte, noch viel weniger, daß es das Seinige nicht thun würde; imGegen- thcil, glaube ich, daß das Kriegsministerium seine Schul digkeit thun wird. Zweitens ist auch der Betreffende noch nicht volle drei Jahre in Wartegeld. Es steht auch nach §.19 des Staatsdienergesetzes dem Kriegsministerium noch ein sehr weites Feld offen, selbst wenn das Wartegeld über drei Jahre hinaus schon gewahrt worden wäre, mithin laßt sich hier nicht viel sagen. Aber ein Bedenken geht mir doch bei, daß nämlich eine Person, die in kriegsgerichtlicher Untersuchung ist, den vollen Gehalt (ich weiß dies zwar nicht genau, ich vermuthe dies blos, daß es der volle Ge halt ist), ob eine solche Person, die überdies noch als unzu rechnungsfähig erklärt worden ist, nach §. 19 des Staats dienergesetzes den vollen Gehalt als Wartegeld beziehen kann. Mir ist dieß nicht ganz klar, ob der §. 19 des Staatsdienergesetzes sich auch auf einen solchen Fall mit beziehen kann. Es ist dies ein Fall, über welchen ich Be denken trage. Ich hätte allerdings gewünscht, die Depu tation hätte gegenwärtig einen in jeder Beziehung etwas wei ter gehenden Antrag an die Regierung der Kammer vorgelegt. Ich hatte mir auch anfänglich selbst vorgenommen, einen solchen Antrag einzubringen, ich habe mich aber überzeugt, daß mir dies nichts nützen würde, auf Grund des §. 19 des Staatsdienergesetzes, und bin infolge dessen zu einer andern Ansicht gelangt. Ich habe bei den einzelnen Posi tionen, wo mehrerePersonen über drei Jahrehinaus-Wartegeld beziehen, geschwiegen, weil es doch nichts genützt haben würde, dagegen zu sprechen, indem die Regierung Gründe genug hat, ein solches Verfahren zu entschuldigen. Aber ob dies bei einer so hohen Summe, wie sie hier in Frage steht, wo der Betreffende noch in Untersuchung und infolge dessen als unzurechnungsfähig erklärt ist, auch der Fall sein dürfe, ob §. 19 des Staatsdienergcsetzes auch auf einen solchen Fall Anwendung leidet, darüber bitte ich um Aufklärung. Ist dies der Fall, dann sehe ich mich genöthigt, einen selbst ständigen Antrag auf Revision dieser Bestimmung im Ge setze einzubringen. Referent Abg. Oehmichen auf Choren: Nach Maß gabe des Staatsdienergesetzes ist allerdings der Staatsdie ner, so lange er noch in Untersuchung sich befindet und ein Urtheilsspruch gegen ihn nicht gefällt ist, zum Quiescenz- gehalte und zwar nicht nach dem zeither bezogenen vollen Gehalte, sondern nach sieben Zehntel desselben berechtigt. Diese Bestimmung ist hier anwendbar. Der betreffende Staatsdiener wurde in Quiescenzgehalt gesetzt, weil eine Untersuchung gegen ihn sich als nothwendkg herausstellte. Während der Dauer der Untersuchung aber wurde er nach der Aussage eines Medicinalcollegiums als krank und unzurechnungsfähig erklärt; es konnte deshalb die Unter suchung gegen ihn nicht vollständig geschlossen und aus diesem Grunde ein Urtheilsspruch gegen ihn nicht gefallt werden. Wenn der Zeitpunkt eingetreten sein wird, wo derselbe wieder zurechnungsfähig ist, wird gegen ihn, nach der Erklärung des Herrn Regierungscvmmissars, die Unter suchung zu Ende geführt werden, und er nach Maßgabe der Entscheidung entweder pensivnirt oder wieder reactivrrt. Etwas Weiteres ist die Deputation nicht im Stande, über den vorliegenden Fall zu sagen, und kann dem geehrtett Redner darüber eine andere Auskunft nicht ertheilen. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch Jemand hierüber zu sprechen wünscht, ich frage, ob die Kammer die beiPosition81 geforderten 255,313 Lhaler bewillige? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Oehmichen auf Choren: Pos. 82. Pensr'ons-"und Wartegelder^für das Departement des Cultus 8,893 Thlr. Für die letzte Periode sind verwilligt 9,436 Thlr., es sind demnach diesmal weniger postulirt 543 Thlr. Nach dem Spccialnachweis sind darin Wartegelder nicht enthalten und es verblieb sonach die ganze Summe zu Pensionen. Allein nach Personalverzeichniß sind ult. September 1857 doch gebraucht worden: 560 Thlr.—Ngr.— Pf. Wartegeld an eine Person, und 8,849 - 10 - 5 - Pensionen an 8 Staats- und Kirchendiener, 19 Witwen und 14 Waisen. Sa. 9,409 Thlr. 10 Ngr. 5 Pf., mithin 516 Thlr. 10 Ngr. 3 Pf. mehr als postulirt sind. Die Deputation fand hierzu nichts zu bemerken und empfiehlt demnach der geehrten Kammer die unveränderte Annahme auch dieser Positron nach Höhe von 8,893 Thaler. Präsident vr. Haase: Bewilligt die Kammer die hier geforderte Position 82 mit 8,893 Tha- le.rn? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Oehmichen auf Choren: Pos. 83. Pensions- und Wartegelder für das Departement des Auswärtigen 11,093 Thlr; . für die letztverfiossene Periode sind bewilligt 8,040 Thlr«, demnach jetzt mehr verlangt 3,053 Thlr. Nach den Specialunterlagen ist diese Summe nur M Pensionen verwendet worden. , _ Nach dem Personalverzeichniß wurden ulk. September 1857 verbraucht: 8,465 Lhlr. 1 Ngr. 4 Pf. an 5 Staatsdiener, 8 Witwen und 5 Waisen, mithin we niger 2,627 Thlr. 28 Ngr. 6 Pf. Obgleich bei dieser Position em verhaltmßmaßig starker Minderbedarf hervortritt, so schlagt die Deputation dennoch, weil eben so schnell eine Erhöhung der Position eintreten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder