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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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oft unausgeführt, ja die Anlegung fehlerhafter Feueranlagen war nichts Seltenes, wozu die vielfach verworrenen Rauch leitungen, deren Richtung häufig unbekannt war, nur zu leicht Anlaß geben könnten. Die Zuziehung der Landbau meister oder anderer bewahrter Techniker hatte nur bessere Projektionen zur Folge, allein die Bauführung blieb des halb immer noch mangelhaft; der Umfang der technischen Aufsicht erwies sich auch als so groß, daß eine Nebenbe schäftigung daraus nicht zu bilden war. Die Anstellung eines eignen Technikers für diese Zwecke ward daher als geboten, anerkannt: I. in finanzieller Hinsicht, n) um den jährlichen Aufwand auf das als nöthig Erkannte zu beschranken, k) um durch rechtzeitiges Einschreiten großem Re paraturen vorzubeugen, v) um die Ausführung auf das möglichst geringe Kvstenquantum zu beschränken, ä) um die wirthschaftliche Sparsamkeit bezüglich des Materials zu erreichen; H. zu Verhütung von innerer Feuersgefahr für die An stalten ; IH. zu besserer Förderung der jeder Anstalt eigenthüm- lichen Zwecke. Jedenfalls war der Umfang der Ge schäfte auch ein solcher, daß der Beamte angestrengt arbeiten muß, wenn er alle Geschäfte rechtzeitig er ledigen wlll; und erscheint nach Alledem, die Anstellung dieses Bautech nikers als in den Verhältnissen begründet. Ich fürchte die Kammer zu ermüden, wenn ich in dem Vortrage dieses Exposes fortfahre, aber ich glaube, der geehrte Abgordnete wird in dem Vorgetragenen hinreichende Gründe finden, um sich für die Anstellung dieses Bautech nikers entscheiden zu können. Abg. v. König: Ich habe für die ertheilte Auskunft mei nen verbindlichsten Dank zu sagen, bekenne jedoch, daß meine Zweifel noch nicht vollständig gelöst sind. Nach meiner Ansicht sind die Landbaumeister für die Zwecke aller öffentlichen Gebäude angestellt, also diejenigen, denen auch die hier in Frage stehenden Geschäfte zunächst zufallen. Es würde drcher ein neues Postulat nur dadurch gerecht fertigt erscheinen, daß zu wenig Landbaumeister angestellt, und die vorhandenen daher zu sehr mit Geschäften über häuft wären, um sie bei den Bauten des Ministeriums des Innern zuziehen zu können. Königlicher Commissar Kohlschütter: Der Herr Re ferent erlaubt mir vielleicht, das Bedenken des geehrten Abgeordneten durch eine erläuternde Bemerkung zu erle digen. Die, Landbaumeister haben mit den Baulichkeiten der Landesanstalten niemals etwas zu thun gehabt. Sie würden auch nicht im Stande sein, die Sorge dafür zu übernehmen; sie sind jetzt schon mit Geschäften mehr als hinlänglich überhäuft. Sollte gleichwohl dieser Theil des Bauwesens als ein Bestandtheil des Geschafrskreises der Landbaumeister angesehen werden- so würde es dafür noth- wendlss ebenfalls einer neuen Anstellung- und infolge da von einer neuen Eintheilung der Landbaubezirke bedürfen, hierdurch aber das Ministerium des Innern aller der Vor- theile verlustig gehen, die für seine Geschäftsführung mit der Vereinigung aller auf die Baulichkeiten der Landesan stalten bezüglichen technischen Geschäfte in einer Hand un laugbar verbunden sind. Es ist also die Anstellung eines eigenen, dem Ministerium des Innern selbst zugetheilten und ausschließlich zugehörigen Beamten für diesen Gegen stand in der That eine Nothwendigkeit, die zur wesentlichen Geschäftserleichterung dient. Der Gedanke eine Reorgani sation des Landbauwcsens zum Behuf mehrerer Vereinfa chung dieser Branche ist übrigens der Regierung keineswegs fremd geblieben. Erst neuerlich haben wegen einer gegen seitigen Verwendung der technischen Organe deS Finanz. Ministeriums und des Ministeriums des Innern umfängliche und eingehende Verhandlungen stattgefunden. Man hat sich auch dabei überzeugt, daß in Bezug auf den Straßen« und Uferbau eine solche Vereinigung bis zu einem gewissen Punkte ausführbar und nutzenbringend sein werde. Hin gegen hat man sich von beiden Seiten in der Ueberzeu- gung begegnet, daß einer ähnlichen Gemeinschaftlichkeit der Organe auch für den Hochbau erhebliche und schwerer zu be seitigende Bedenken entgegenstehen. Es würde daher auch schwerlich auf die Bereitwilligkeit des Finanzministeriums zu rechnen sein, wenn das Ministerium des Innern die Mitwirkung der Landbaumeister für Beaufsichtigung der Ansialtsgebäude in Anspruch nehmen wollte. Im klebri gen habe ich nur alles Dasjenige vollständig zu be stätigen, was der Herr Referent über die Beweggründe zur Anstellung eines Bauinspectvrs bei dem Ministerium des Innern mitzutheilen die Güte gehabt hat. Abg. Seiler: Ich bitte auf das Postulat von 800 Tha- ler Gehalt für den anzustellenden Bauinspector eine beson dere Frage zu richten, indem ich mich noch nicht überzeugt habe, daß es zweckmäßig sek, für denselben zu stimmen, son dern ich bin im Gegentheil noch der Ansicht, daß es zweck mäßiger sei, ein allgemeines Landbauamt herzustellen mit einer Spitze, die jetzt ganz fehlt, denn den Herren Land baubeamten in der Provinz schadete eine strengere Inspek tion durchaus nicht. In den Motiven sür diese Anstel lung, welche der Herr Referent vorgetragen hat, ist unter Anderm angeführt, daß früher die zugezogenen Gewerke bei Entwerfung und Beurthcilung eines Bauplanes befangen gewesen seien, weil sie meist am Orte selbst wohnten und den Bau nach Befinden selbst zu übernehmen wünschten- Dieses Bcfangenscin der Battgewerken kann aber nur da durch geschadet haben, daß sie keine tüchtige Aufsicht über sich gehabt, keinen Architekten, der den zugezogenen Mau rern und Zimmermeistern, die sich nicht präjudicircn wollten/ die zu hohen Ansätze gehörig reducirte. Aber die Befan genheit und die Möglichkeit, daß ein einzelner Baubeam ter mit den Gewerken unter einer Decke steckt, ist auch daun
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