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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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noch sehr leicht möglich, wenn keine technische Oberaufsicht stattsindet. Deshalb wünsche ich, daß nicht für jedes Mi nisterium für sich, sondern für das ganze Land ein Central bauamt existire, mit einem tüchtigen Manne als Spitze, der tüchtig bezahlt wird, denn ein hoher Gehalt macht sich bei solch einem Amte sicher wieder bezahlt. Wenn vom Mini sterium des Innern gesagt wird, es gehöre für die Specia- litat der Bauten bei den Arbeitshäusern und Landesanstal ten eine besondere Uebung, so kann ich das auch nicht ganz zugeben, und ein vollkommen ausgebildeter Bautechniker muß doch mindestens die Fähigkeit haben, in kurzer Zeit die nöthige Wissenschaft sich anzueignen und die Erfahrun gen sich zu eigen zu machen, die jene Branche verlangt. Wenn ferner gesagt worden ist, daß ein Bauinspector nothwendkg wäre, um die specielle Aufsicht über die Baue zu führen, so kann ich dem auch nicht beistimmen, da das viel zweckmäßiger von den Landbaubeamten besorgt werden kann, wenn die Ministerien gegenseitig nur den guten Willen haben, sich ihre Leute zu stellen, denn soll ein Bau inspector zugleich in Dresden und im Gebirge und auch in Zwickau beaufsichtigen, so kann ich nicht glauben, daß er das leichter versehen kann, als die betreffenden Landbaube amten, die in unmittelbarer Nähe also z. B. in Zwickau, Chemnitz, Dresden wohnen. Warum sollen die das nicht besser besorgen können, als ein solcher reisender Wauinspec- tor. Ich werde daher gegen jene 800 Thaler Gehalt stim men, und bitte das hohe Ministerium, eine vollständige Dr- ganisatwn des Bauwesens eintreten zu lassen mit einer tüchtigen Spitze, dadurch wird sicher zugleich erreicht, daß die vom Finanzministerium ««gestellten Beamten besser als bis jetzt bei Ausführung der öffentlichen Bauten beaufsich tigt werden und das Ministerium des Innern auch für seine Bedürfnisse versorgt werden kann. Königlicher Commissar Kohlschütter: Ich habe für die technische Beaufsichtigung des Bauwesens bei den Lan desanftalten nicht eine Specialität verlangt, sondern nur von der Nothwendigkeit der Centralisirung derselben unter der unmittelbaren Leitung und Controls des Mini steriums gesprochen. Auf die Vorschläge des geehrten Ab geordneten in Bezug auf eine neue Organisation des Land bauwesens, wird hier aber schon deshalb kaum näher einzu gehen sein, weil dieser Gegenstand gar nicht zum Ressort des Ministeriums des Innern, wenigstens nicht zu dessen ausschließlichen Reffort gehört, sondern zunächst den Ge schäftskreis des Finanzministeriums berührt. Jedenfalls läßt sich derselbe nicht nebenbei, bei Gelegenheit der vorliegenden Position abmachen, sondern wird einer eingehenden und sorgfältigem Erwägung bedürfen. Ich habe auch bereits bemerkt, daß Vernehmungen deshalb unter den betheiligten Ministerien bereits stattgefunden, aber vorläufig zu andern als den von dem Herrn Abgeordneten gewünschten Resul taten geführt haben. Ucbrigens kann sich das Ministerium in Beziehung auf die Anstellung des Bauknspectors, — der ja, wie der geehrten Kammer nicht unbekannt geblieben ist, sich schon tatsächlich in Function befindet — nur auf die seit dem letzten Landtage gemachten praktischen Erfah rungen berufen. Sie haben die Zweckmäßigkeit einer sol chen Anstellung vollständig bewährt und es würde sich De nen, die an dem Gegenstände Interesse nehmen, leicht nach weisen lassen, daß durch die Wirksamkeit dieses Beamten im Vergleich mit der frühern Verwaltung bereits .Tausende erspart worden sind. Eine unnütze Ausgabe zu machen läuft die hohe Kammer doch gewiß nicht Gefahr, wenn sie die 800 Thlr. bewilligt. Abg. Echarti: Daß der betreffende Beamte, gegen den ich besonders beim letzten Landtage gesprochen, den Zweck wirklich erreicht, der vorausgesetzt wurde, muß ich bekennen. Ich bin überzeugt, daß große Ersparnisse durch ihn erzielt worden sind. Trotzdem aber muß auch ich mein Bedau ern aussprechcn, daß ein neuer Beamter geschaffen worden ist, den man ganz gut aus dem Landbauamte hatte ent nehmen können. Ist es einmal so, daß die Ministerien unter einander sich nicht dahin einigen können, daß jedes gleich wie das Finanzministerium aus dem Bauamte einen Baumeister entbieten kann, so mag man die Einrichtung so treffen, daß das Landbauamt für jeden Ressort einen Baumeister bestimmt und diesem die Geschäfte übertragen werden. Ich schließe mich daher vollständig den Auslas sungen der übrigen Abgeordneten an, zugleich aber erlaube ich mir die Frage an den Herrn Referenten, ob bei den 800Thalern noch außerdem Auslösungen bezahlt werden, und wenn das der Fall, würde ich bitten, diese zu quantificiren, denn ich fürchte, daß nicht nur 800 Thaler sondern noch eine andere Summe für diesen Beamten verwendet wird. Königlicher Commissar Kohlschütter: Um diese Frage sofort zu erledigen, ersuche ich den geehrten Herrn Abgeord neten, die Decretsbeilage einzusehen, er wird dort finden, daß außer dem Gehalte von 800 Thaler eine Summe von 400 Thaler als Fixum für den Reiseaufwand des Bauin- spectors in Ansatz gekommen ist. Auslösung bekommt er nicht, sondern hat den gesammten Reiseaufwand aus jenem Fixum zu übertragen. Abg. v. Schönberg: Ich kann meine Bitte um die Ertheilung des Worts zurücknehmen, da der Abg. Echarti dieselbe Anfrage gestellt hat, die ich stellen wollte, ob näm lich noch besondere Reisespesen und Sporteln gezahlt werde«/ die vom Herrn Regierungscommiffar so eben beantwortet worden ist. Referent Abg. Rittner: Nur die kleine Bemerkung wollte ich noch hinzufügcn, es steht Seite 245 der Decrets- beilage ausdrücklich: 500 Thaler zur Bestreitung des Kanz lei- und Neiseaufwandes," davon sind 400 Thaler zum Reisesixum für den betreffenden Beamten bestimmt.
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