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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident vr. Haase: Will die Kammer dem Abg. v. König das Wort nochmals gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. v. König: Da die Frage nach der Zweckmäßig keit der Anstellung eines besondern Bauinspectors für das Ministerium des Innern zunächst von mir angeregt wor den ist, so fühle ich mich zu der Erklärung verpflichtet, daß ich nunmehr nach alle Dem, was zur Erläuterung dieser Frage insbesondere von den Herren Commiffaren dargelegt worden ist, für das Postulat stimmen werde, daß ich aber geglaubt habe, mir vorher meiner ständischen Verpflichtung gemäß von allen einschlagenden Verhältnissen eine möglichst vollständige Ueberzeugung verschaffen zu müssen. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Herr Präsident! Ich bitte nochmals ums Wort. Präsident vr. Haase: Will die Kammer dem Abg. v. Nostktz nochmals das Wort gestatten? —> Einstimmig Ja. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich wollte nur gegen den Abg. Koelz bemerken, daß, jemehr Jemand reisen muß, desto mehr wird er auch Aufwand dafür zu verwenden haben. Wenn also bisher den Landbaubeamten diese Ob liegenheit nicht auferlegt gewesen ist, daß es dann auch dafür einer besondern Auslösung bedarf. Man kann bei einem Gehalte, wie ihn die Landbaubeamten haben, nicht verlangen, daß sie den Reiseaufwand, der ihnen eigentlich nicht zukommt, besonders nachtragen sollen. Es würde dies eine Unbilligkeit sein, für die ich mich nicht erklären könnte. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch Jemand das Wort begehre. Königlicher CommissarKohlschütter: Ich weiß nicht, ob sich der Schluß der Debatte dlos auf die zeither bespro chene Post von 800 Thlr. bezieht oder auf die ganze Po sition. Präsident vr. Haase: Allerdings über die ganze Po sition. Königlicher Commissar Kohlschütter: Dann würde ich bitten, noch einige Worte hinzufügen zu dürfen in Be ziehung auf die bei dieser Position von der geehrten Depu tation vorgeschlagenen Abminderungen. Es kommen hier zunächst 200 Khlr. persönliche Gehaltszulage für den zwei ten und fünften Rath in ihrer Eigenschaft als Abtheilungs- vorstände in Frage. Die geehrte Deputation will diese 200 Thlr. Gehaltszulage für die zweite Rathsstelle nicht bewilligt wissen, dagegen findet sie kein Bedenken, dieselbe für die fünfte Rathsstelle zu bewilligen. Ein geehrter Ab geordneter hat erklärt, auch gegen diese letztem 200 Lhlr. stimmen zu wollen. Das Werhaltniß bei diesem Gegen stände ist nun Folgendes. Es bestanden ursprünglich bei dem Ministerium des Innern und Zwar zu einer Zeit, wo der Geschäftsumfang extensiv und intensiv viel geringer war, als er es spater geworden ist, drei selbstständige Geschäfts- abtheilungen unter besondern Vorständen mit entsprechen den Gehaltssätzen. Später sind diese drei Abteilungen, weniger aus sachlichen, als aus persönlichen Gründen, eine Zeit lang auf zwei reducirt gewesen. Es hat sich aber diese Einrichtung für den Geschäftsbetrieb nicht als ganz zweckentsprechend bewährt. Man mußte sich daher ent schließen, eine Abänderung zu treffen und es lag am näch sten, wieder auf die frühere Einrichtung von drei Abthci- lungen zurückzugehen. Es würde dann bei dem Ministerium des Innern dasselbe Verhältnis! eingetretcn sein, wie unter andern bei dem Finanzministerium, wo auch drei, hinsicht lich des Geschäftsbetriebs selbstständig neben einander ge stellte Abtheilungen mit je einem Director bestehen. Man hat aber Gründe gehabt, auf diese Einrichtung nicht zurück zukommen, sondern einen andern Weg eingeschlagcn, der darin besteht, daß man das Gros, die Masse der Geschäfte des Ministeriums des Innern in eine Generalabtheilung unter Leitung eines Ministerialdirektors, zusammengezogen hat, die auch den gemeinschaftlichen Mittelpunkt für die collegialen Beratungen des Ministeriums bildet, dieser aber für diejenigen Geschäftsbräuchen, die einer speciellen sachver ständigen Leitung und Behandlung bedürfen, vier Special- abtheilungen zur Seite gestellt worden sind. Die eine von diesen, die für Verfaffungs- und Etatösachen kommt hier jetzt- nicht in Betracht. Außerdem bestehen aber noch drei Spe- cialabtheilungen, die eine für Ackerbau, Handel und Ge werbe; die andere für Sicherheit- und Preßpolizei, und die dritte für die Angelegenheiten der Landesheil- und Wer- sorganstalten. Zeder dieser Abtheilungen sind ein oder mehrere Räthe zugetheilt, je nach dem Geschaftsbedürfniß. Der eine davon fungirt als Abtheilungsvorstand, zugleich aber auch als erster Referent; er muß also selbstthätig an der Bearbeitung der Sachen theilnchmen wie jeder andere Rath, hat aber zugleich noch die directorielle Leitung und Vertretung seiner Geschäftsbranche dem Minister gegenüber und theilweise nach außen hin. Als Referent bezieht er den etatmäßigen Gehalt seiner Rathsstelle, also je nach seiner Anciennetät, 1,800 oder 2,000 Th'lr. Es erschien aber billig, diesen Rathen, mir Rücksicht darauf, daß ihnen durch ihre Stellung als Abtheilungsvorständc doch noch besondere Arbeiten und Mühwaltungen von Erheblichkeit erwachsen, für diese eine mäßige persönliche Zulage auszuwerfen, so weit für eine solche nicht schon durch frühere Bewilligungen gesorgt war. Hätte man dies nicht thun wollen, so würde man nothwendig auf die früher» drei Abtheilungen unter ebenso vielen Directoren haben zurückkommen müssen, und die geehrte Kammer sich dann wahrscheinlich, nach ähnlichen früher» Vorgängen, nicht entbrochen haben, den sonst üb lichen Gehaltsatz für die Directoren in den Ministerien auch hier zu bewilligen. Es wäre aber dann schon ein Mehrauf wand entstanden, gegenüber der jetzt vorliegenden Forderung. Die angegebene Geschäftseinrichtung befindet sich nunmehr
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