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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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bereits seit mehrern Jahren im vollen Gange und hat sich, wre versichert werden darf, für den Geschäftsbetrieb durchaus zweckmäßig bewährt. Sie ist aber auch wesentlich darauf berechnet, die Arbeitskräfte, die dem Ministerium des Innern zu Gebote stehen, möglichst vollständig auszubeuten und sie gereicht insofern in der Khat indirect zur Ersparniß am Etat. Denn wenn die Abtheilungsvorstände blos eine dircc- toriclle Wirksamkeit zu üben hatten und nicht zugleich als Referenten verwendet würden, so würde wahrscheinlich die jetzige Zahl der Rathe .nicht ausreichen; es würde dann nach Befinden noch eine oder mehrere Rathsstellen sich erforder lich machen. Die geehrte Deputation hat nun diese Gründe auch als zureichend anerkannt in Beziehung auf den Vor stand der Abtheilung für die Landesanstalten, nicht aber in Bezug auf den Vorstand der Abtheilung für Sicherheits und Prcßpolizei. Es scheint mir aber hierin, wie ich mir zu bemerken erlaube, doch eine gewisse Inkonsequenz zu liegen; denn es sind die Verhältnisse in dem einen und dem andern Falle ganz gleich. Der zweite Rath bezieht seiner Anciennetät nach bereits als Ministerialrat!) den etat mäßigen Gehalt von 2,000 Khlr.; es hat daher dem Mi nisterium geschienen, daß ihm nicht minder als dem In haber der fünften Nathsstelle ein billiger Anspruch auf Ent schädigung für seine Stellung und Geschäftsthärigkeit als Vorstand der Abtheilung für Sicherheits- und Preßpolizei nicht zu versagen sei. Von diesem Gesichtspunkte ist das Mi nisterium bei dem fraglichen Postulate ausgegangen und glaubte hoffen zu dürfen, daß es auch der Kammer gerechtfer tigt erscheinen werde. — Eine weitere Kürzung hat die ge ehrte Deputation bei der neu etatisirten siebenten Rathsstelle vorgeschlagen. Sie hat geglaubt, daß bei dieser Stelle nicht gleich ein Gehalt erforderlich sei, wie ihn die ältern Ministerialräthe bezögen, und will daher hier statt 1,800 Khlr. blos 1,500 Khlr. in Ansatz gebracht wissen. Warum das Ministerium den vollen Gehalt eines Ministerialraths für diese Stelle postulirt hat, darüber hat es sich ausführ lich in der Decretbeilage ausgesprochen, und ich darf mich darauf beziehen. Zu bemerken muß ich mir aber erlauben, daß die Verhältnisse, die in den Motiven als maßgebend angeführt wurden, sich seitdem, wie auch der geehrten Depu tation nicht unbekannt geblieben ist, — nicht nur nicht ver ändert, sondern sich vielmehr noch verstärkt haben, indem durch einen seitdem eingetretenen, höchst beklagenswerthen Kodesfall eine neue Anstellung bei dem Ministerium des Innern erforderlich geworden, und auf einen Beamten ge fallen ist, der schon in einem höhern Gehaltsbezug stand, und auf Fortgewahrung desselben natürlich rechtlichen An spruch hat. Es würde also das Ministerium mit einem Gehaltsansatze von 1,500 Khlr. für diese Stelle in der Khat nicht im Stande sein, dem Bedürfnisse zu genügen, und sich doch spater genöthigt sehen, auf die erhöhte For derung anderweit zurückzukommen. Das Ministerium hat bei Aufstellung des jetzigen Etats im Allgemeinen den Zweck verfolgt, der stets unangenehmen Nothwendigkeit vorzu beugen, bei jedem Landtage wieder mit neuen Forderungen in Beziehung auf Gehaltserhöhungen vor die Kammer zu treten. Dieser Zweck würde aber nicht erreicht werden, wenn davon ausgegangen wird, daß bei Errichtung einer neuen Stelle immer nur das Minimum Dessen zu ge währen sei, was für dieselbe erforderlich ist. Soll der Etat endlich den Charakter eines Normaletats annchmen, so muß er wohl so bemessen werden, um das Ministerium in den Stand zu setzen, für dasjenige Maß von Arbeitskräften quantitativ wie qualitativ zu sorgen, dessen es je nach dem geschäftlichen Bedürfnisse und nach den in Betracht kom menden persönlichen Verbältnissen und Ansprüchen bcnöthigt ist. Wenn der Herr Abg. Fahnaucr sich im Allgemeinen gegen die neue Rathsstelle erklärt hat und meinte, sie sei überflüssig, so muß ich mich darauf beschränken, von meinem Standpunkte aus diese Behauptung der andern entgegen zustellen, daß sie nicht entbehrt werden kann, und daß das Ministerium nicht im Stande sein wird, den Ansprüchen an seine Geschäftsthätigkeit zu genügen, wenn ihm diese neue Arbeitskraft versagt würde. Wenn der geehrte Abg. Fahnauer, der, so viel ich weiß, erst seit kurzem in diesen Kreis eingetreten ist, längere Zeit darin verweilt und einer Reihe von Landtagen bcigewohnt haben wird, so darf ich wohl hoffen, daß er zu dem Ministerium das Ver trauen gewinnen werde, daß es nicht blos, um neue Stellen auf den Etat zu bringen, Postulate stellt, die nicht durch ein wirklich geschäftliches Bedürfniß gerechtfertigt sind. Es ist dies bisher nicht geschehen und wird gerpjß auch künftig nicht der Fall sein. Was die übrigen Gehaltsaufbesserun gen anlangt, die von der geehrten Deputation beanstandet worden sind, so sind diese dem Betrage nach in der Khat nicht von Belang. Ich kann hinsichlich derselben nur be merken, daß das Ministerium auch hier guten Grund ge habt hat, sich im Interesse der betreffenden Beamten für dieselben zu verwenden. Der Zweck dabei ist, nächst einer billigen Ausgleichung für die den betheiligten Beamten obliegende umfängliche und anstrengende Dienstleistung, insbesondere auch der gewesen, den Gehalt der betreffenden Stellen mit den Gehaltssätzen für die entsprechenden Stellen bei andern Ministerien, namentlich dem Finanzministerium, auf gleiche Linie zu bringen. Die Beamten haben darauf gegründeten Anspruch und es muß dem Ministerium des Innern daran gelegen sein, daß eine Zurücksetzung seiner Untergebenen gegenüber denen anderer Ministerien nicht stattsinde. Abg. Fahnauer: Ich muß um das Wort zur Ent gegnung bitten, auf die so eben vernommenen Worte des Herrn königlichen Commkffars. Aus seiner Rede schien mir hervorzugehen, als ob ich gesagt hätte, die siebente — d. i. die neue Rathsstelle — solle ganz in Wegfall kommen. 24*
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