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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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wäre, diese Stelle auszufüllen. Die bis jetzt dazu bestimmt gewesenen 200 Thlr. reichen aber zu einer selbstständigen Stellung natürlich nicht aus. Ich habe von dem Vor stände der Krcisdirection und sonst specielle Anzeige darüber erfordert, und von allen Seiten ist mir die Versicherung gegeben worden, daß hier auf andere Weise nicht zu helfen sek, wenn nicht zu Anstellung eines zweiten Geistlichen die Mittel gewährt würden. Nun bemerke ich insbesondere noch, daß der Kirchen- und Schulrath bei der Kreis- Direction in Zwickau namentlich genöthigt ist, eine längere Reihe von Wochen jedes Jahr von Zwickau abwesend zu fein. Er ist verpflichtet, wie bekannt, den Prüfungen in verschiedenen Seminarien beizuwohnen; diese Prüfungen nehmen längere Zeit in Anspruch, und während dieser Zeit ist nicht einmal ein Geistlicher bei der Kreisdirection, der die laufenden Geschäfte besorgt, geschweige denn, wenn be sondere, oder Local-Revisionen vorkommen. Nun liegt cs doch gewiß im Interesse des Landes und der geehrten Kammer, wie mir scheint, sicher zu sein, daß die Aufsicht auf das Schul- und geistliche Wesen im Lande, die doch wesentlich mit von den Kirchen- und Schulräthen abhangt, auf eine zweckmäßige Weise geführt werden könne. Es ist dies aber jetzt, selbst abgesehen von allen persönlichen Ver hältnissen, kaum möglich. Ich gebe zu, daß der jetzige Kirchen- und Schulrath in Zwickau irr jeder Hinsicht ein ausgezeichneter Mann ist, aber dennoch werden seine Kräfte nicht ausreichen, um so ausgedehnten Geschäften zu genü gen, umsoweniger, da einem zweiten Beisitzer nicht mehr wie früher eben Das zugewiesen werden kann, was nach der Verordnung von 1835 nothwendig ist. Die geehrte Deputation hat sich darauf bezogen, daß sich künftig wohl die ganze Frage erledigen würde, wenn eine Vorlage vor handen wäre in Bezug auf die Krrchenvsrfassung, und die damit im Zusammenhänge stehende Organisation der Be hörden. Ich gebe zu, daß es möglich ist, daß rücksichtlich Lieser Frage sich das jetzige Postulat modificiren oder erle digen könne, weil möglicherweise eine andere Organisation der kirchlichen Behörden beschlossen werden könnte. Aber abgesehen davon, daß es unmöglich sein würde, eine solche Organisation sofort und schon in der nächsten Zeit eintreten lassen zu können, ist ja überhaupt auch, wie mir geschienen hat, durchaus gar kein, wenn ich so sagen soll, Risico durch die Anstellung eines zweiten geistlichen Raths vorhanden, indem ja unter allen Umstanden der, der jetzt angestellt werden würde, künftig sehr leicht bei der neu zu organi- sirenden Behörde wieder ausgenommen werden könnte, oder, wenn man das nicht wollte, in einen andern Wirkungs kreis, der mit seinem gegenwärtigen im Zusammenhänge steht, gelangen könnte. Auch eine provisorische Anstellung, wie sie die geehrteDeputation bei den übrigen Rathen auf der selben Seite in Vorschlag gebracht hat, würde hier bei der öesondern Sachlage vollkommen genügen und durchaus kein Bedenken gegen sich haben, wohl aber den großen Bortheil ge währen, daß die den Kreisdirectt'onen obliegenden Kirchen- und Schulangelegenheiten in tüchtiger Weise und zweck mäßig beaufsichtigt und geordnet werden könnten. Abg. Riedel: Ich will nur mit wenigen Worten meine Abstimmung motivkren, weil cs bei mir Grundsatz ist, nur in ganz nothwendigen Fallen für Zulagen der hochbefoldeten Beamten zu stimmen. Ich will vielmehr, daß dem niedriger Besoldeten sine noch bessere Zulage ge währt werde, daß vielleicht auch Denen, die in einem Ge halte von 6 — 800 Thaler stehen, in einzelnen Fallen, wo es nothwendig ist etwas gewährt wird, denn es sind mir solche Fälle bekannt, und cs wird auch wohl Jedem einleuch ten, daß Staatsbeamte, welche Familie haben, mit 6 bis 700 Khaler Gehalt noch kein glanzendes Leben führen können. Allein ich werde mit Dem, was die Deputation hier vor schlägt, mich begnügen und werde für diese Zulagen stim men, aber blos aus dem Grunde, weil mir immer noch die Hoffnung vorschwebt, daß in diesem Verhältnisse mit den Kreisdirectionen eine Veränderung stattfindcn wird und daß späterhin eine Verwaltungsbehörde aufgehoben werden wird. Im Allgemeinen muß ich aber wünschen, daß man lie ber die niedriger besoldeten Stellen, und vorzüglich bei der Justiz, besser besolden möchte, als dieftmgen, die bereits 2000 Thlr. und noch mehr haben. Abg. v. Nostitz-Wallwitz: Ich hatte mir vorgenom- men, mit dem Gutachten der geehrten Deputation hinsicht lich der Anstellung eines neuen geistlichen Ralhes in der Kreisdirection zu Zwickau zu stimmen. Allein nach der Erklärung des Herrn Cultusministers sehe ich in der Khat nicht ein, wie ohne Bewilligung des Postulats den Ge schäften genügt werden soll. Wenn der jetzige mit der be treffenden Function betraute Geistliche behindert ist, die Geschäfte eines Beisitzers für die Zukunft beizubehalten, so sind wir, so lange die Kreisdirectionen bestehen und die verfassungsmäßig ihnen Angewiesenen Geschäfte nicht ver mindert werden können, auch verpflichtet, auf andere Werse für die erforderliche Arbeitskraft zu sorgen. Ich würde daher, wenn, wie der Herr Cultusministcr soeben angedeu-- tet hat, nur eine provisorische Anstellung eines neuen geist lichen Rathes erfolgt, in einer solchen ein wesentliches Be denken nicht finden können. Abg. Fahnauer: Meine Herren, ich habe früher schon gegen die Erhöhung dieser Gehalte mich erklärt, und kann auch jetzt nicht anders. Ich willige in keiner Weift dar ein, den beiden Rathen bei den Kreisdirectionen noch mehr zu verwilligen, denn hier sehe ich durchaus bei den Kreisdirectionen eine Gleichmäßigkeit nicht ein; so hat Bautzen nur die Hälfte an Einwohnerzahl gegen die Zahl der Einwohner in der Kreisdirection zu Zwickau, und da sehe ich nicht ein, wie es zugehen kann, daß diesem Krcis- direetor 300 Thlr. zugelegt werden sollen, wo doch sms
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