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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Veranlassung dazu nicht vorhanden ist. Mein Grundsatz ist, wer die Arbeit hat, der möge auch den Lohn haben; und ich glaube, daß das im Kleinen wie im Großen anzu wenden ist. Ich werde daher ebenfalls gegen diese Position stimmen und bitte, daß von dem Herrn Präsidenten dar auf eine besondere Frage gestellt werden möge. Referent Abg. Rittner: Die Bedenken, welche vor hin der Herr Staatsminister des Cultus ausgesprochen hat, gegen die von der Deputation vorgeschlagene Verweigerung des Gehalts für einen zweiten geistlichen Rath bei der Kreisdirection zu Zwickau, sind allerdings nicht ohne eini ges Gewicht. Der Referent hielt sich schon für verpflichtet, der Kammer zu versichern, daß wegen der Anstellung dieses Beamten mehrfache Berathungen in der Deputation statt gefunden haben. Man glaubte Werth darauf legen zu müssen, daß oft im Allgemeinen in der Kammer die Mei nung ausgesprochen worden ist, daß eine Zunahme des Ge schäfts nicht auch unvermeidlich eine Zunahme des Beam tenpersonals bedinge. Eine Vermehrung der Geschäfte hat auch die Deputation nicht abgeläugnet, sic hat vielmehr dieselbe zugestanden; daß aber die Vermehrung in so star kem Grade stattgcfunden habe, daß jetzt auf einmal die An stellung eines zweiten Kirchen- und Schulraths nothwen- dig sei, wahrend man doch zeither mit einem ausgekommen ist, das glaubt die Deputation nicht annchmen zu müssen, zumal bei der außerordentlichen Thatigkeit desjenigen Be amten, welcher bis jetzt allein die Kirchen- und Schul rathsstelle versieht. Wenn nun der Herr Cultusminister sagte, daß der Geistliche des Krankenstifis die Stelle nicht mehr versehen könne, weil seine eignen Geschäfte zu aus gedehnt seien, so sehe ich nicht ein, warum nicht ein ande rer Geistlicher in Zwickau zugezogen werden kann. So lange das möglich ist, kann man hierin doch nicht einen Grund suchen für die Nothwendigkeit, einen zweiten Rath anzustellcn. Was ferner die Geschäfte des Kirchen- und Schulraths hinsichtlich der Beaufsichtigung der Kirchen und Schulen im Lande anlangt, so schwebte der Deputation vor, daß bereits einer großem Anzahl von Geistlichen, na mentlich den Superintendenten zur Pflicht gemacht ist, die Schulen zu inspiciren. Wenn ferner nicht geläugnet wor den ist, daß zum Kheil die Kreisdirectionen vielerlei Ge schäfte hätten und eine Verringerung derselben gewünscht wurde, so ist zur Realisirung dieses Wunsches in neuerer Zeit ein großer Vorsprung dadurch geschehen, daß von der Regicrungsseite selbst die Wegnahme der geistlicken Angele genheiten von den Kreisdirectionen in Aussicht gestellt worden ist. Die Deputation glaubte daher aus gutem Grunde der geehrten Kammer ihr diesfallsiges Gutachten vorlegen zu müssen. Schließlich kann ich aber auch ver sichern, daß ich durch Das, was der Herr Staatsminister in dieser Beziehung geäußert hat, in meiner Meinung durchaus nicht wankend gemacht worden bin, eben so we nig durch Das, was ein Mitglied der Kammer in dieser Beziehung geäußert hat. Uebrkgens sprechen sich vielleicht noch mehrere Mitglieder der Kammer über diesen Gegen stand aus und ich muß denselben überlassen, ob sie der Ansicht des Herrn Staatsministers oder der der Deputation beitrcten wollen. Abg. Haberkorn: Der Herr Staatsminister hat im Laufe seiner Rede darauf hingewiesen, daß das Postulat für den zweiten geistlichen Rath, wenn auch nicht etatmä ßig, so doch wenigstens provisorisch bewilligt werden möchte. Ich kann jedoch auch dieser provisorischen Bewilligung meine Zustimmung nicht ertheilcn. Es hat schon der Herr Referent erwähnt: wir dürfen es durchaus nicht als Grund satz anerkennen, daß lediglich vermehrte Arbeit sofort auch einen Anspruch auf erhöhten Gehalt, oder neue Eta- tisirung von Staatsdienerstcllen gewahre. Es wird aber diesem Grundsätze in die Hände gearbeitet, wenn man in einem solchen Falle wie hier eine neue Etatisirung gesche hen lassen wollte. Der Beweis, welchen der Herr Mi nister wegen der neuen und vermehrten Arbeit führte, dürfte etwas über das Ziel hinaus gehen, denn ich glaube, fast mit demselben Rechte könnten auch die übrigen Kreisdirec tionen mit der Behauptung hervvrtreten: die Geschäfte haben sich bei uns so gut, wie bei der Zwickauer Kreisdi rection vermehrt, wir bedürfen daher auch eines geistlichen Hilfsraths. Dieser Grund hat uns bei unserm Votum mit vorgeschwebt und auch deshalb erfolgte es abfällig. So lange übrigens die Frage über den Fortbestand der Kreisdi rectionen überhaupt noch für schwebend erklärt und nicht ent schieden ist, so lange glaubten wir auch die Creirung einer neuen geistlichen Stelle an einer derselben nicht bevorwor- ten zu können. Es ist mir nicht genau bekannt, wie viel Geistliche an der Anstalt in Zwickau angestellt sind, allein ich sollte doch meinen, daß die Geschäfte des Anstaltsgeist lichen nicht so bedeutend sein könnten, als daß sie dem selben nicht noch einige Zeit zur Affessur bei der Kreisdi rection übrig lassen dürften. Auch glaube ich, daß in einer Stadt von dem Umfange wie Zwickau doch auch ein an derer Geistlicher gefunden werden und vorhanden sein dürfte, welchem eine solche Assessur übertragen weiden könnte. So gut man sich zeither mit solcher Beihilfe be gnügt hat, so gut, sollte ich meinen, dürfte es auch noch länger und mindestens so lange gehen, bis die schwebende Frage entschieden ist. Ich habe nun nur noch wegen der Zulage für den Kreisdirector in Bautzen meinem Herrn Nachbar gegenüber die kurze Erklärung abzugeben r daß wir nicht deshalb, weil Bautzen weniger Einwohner hat wie z. B. Leipzig, eine Gehaltserhöhung für denselben vor geschlagen haben, sondern nur deshalb, weil wir eine Aus gleichung der Gehalte aller Krcisdirectoren an der Zeit hiel ten. Es kommt durchaus nicht aus die Größe der Stadt, sondern auf das Bedürfniß an und wie die Kammer selbst 25*
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