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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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ganisation, wie wir sie jetzt haben, bestehen, und dort noch keine Aenderung eingetreten ist. Der zweite Ausweg Ware, wenn wir die Mittelinstanz beibehalten wollten, daß wir, wie früher der Fall war, anstatt Kreisdirectionen, anstatt Provinzialregierungen, eine Centralbehörde errichten müßten, wodurch freilich die finanziellen Ergebnisse gänzlich verloren gingen, zumal da in der Lausitz eine besondere Provinzial behörde errichtet werden müßte. Noch mehr aber steht bei der Regierung die Ueberzeugung fest, daß eine Abnahme des immer wachsenden Geschäftsdranges nicht dadurch zu gewinnen sei, daß man die Behörden mindere, sondern der Geschäftsdrang ist eine natürliche Folge des Bestrebens, alle möglichen Geschäfte an die Behörde zu bringen, und in dieser Beziehung sucht die Regierung Alles zu rhun, was sie nur thun kann, um eine Einrichtung hervorzurufen, welche vielleicht einen Thell des Behördenorganismus von Jahr zu Jahr überflüssig macht. In dieser Beziehung habe ich mich früher in diesem Saale ausgesprochen, und sprach mich in der Richtung aus, daß ein solches Selfgo vernment nicht von oben her, sondern von unten herauf eingerichtet wird. Aufgabe der Regierung und der Stande ist es, jede in dieser Beziehung sich geltend machende Re gung zu unterstützen. Die Regierung glaubt gethan zu haben, was sie konnte, und sie wird jeden Wink, den die Kammer in dieser Beziehung geben sollte, mit Dank auf nehmen. Referent Abg. Rittner: Es ist über die in Frage befindliche Angelegenheit inmitten der Deputation eine um fängliche Berathung nicht gepflogen worden, die Deputation war einstimmig der Meinung, und ich kann nur glauben, daß auch die Kammer diese Meinung theilen wird — die Meinung in der Deputation ging dahin, daß man minde stens das Fortbestehen der Kreisdirectionen als zweifel haft ansehen könne. Ich spreche zwar sehr ungern von diesem Platze meine Ansicht aus, von der ich nicht weiß, sb sie alle College» in der Deputation billigen, da der Gegenstand, um den es sich hier handelt, neuerdings nicht speciell in der Deputation durchgesprochen worden ist. Ich Litte daher, was ich hierüber sage, nur als meine individulle Meinung anzusehen. Auf die Bemerkung des geehrten Abg. p. Nostitz-Wallwitz habe ich zu bemerken, daß wenn es ihm Ernst gewesen ist, sich davon genaue Kenntniß zu verschaffen, was der Deputation Vorgelegen und vorgeschwebt hat, als vor sechs Jahren der fragliche Antrag von der Kammer angenommen wurde, so konnte er sich ja die auf Seite 70 des jetzigen Deputattonsberichtes angedeutete, nähere Aus kunft selbst verschaffen, wo eben auch die Seite der Land- tagsmittheilungen vom Jahre 1855 angegeben ist. Dort war Gelegenheit geboten, zu sehen, was die Deputation und wiederholt die Kammer bei Stellung und Befürwor tung dieses Antrages gedacht haben. Wenn die Kammern "das Fortbestehen einer schon seit mehrer» Landtagen ange- zweiftlten Behörde ernstlich kn Frage stellen wollten, so gab es hierzu zwei Mittel, entweder das Postulat ganz zu verweigern, oder die Regierung aufzufordern, von ihrem Standpunkt aus die Verhältnisse zu ändern; die Kammern haben den letzter» Weg eingeschlagen. Ich erlaube mir darauf hinzuweiscn, daß schon im Jahre 1852 von der Kammer, so wie später von beiden Kammern das Fort bestehen der Kreisdirectionen nicht als unzweifelhaft noth- wendig anerkannt wurde. Ich wende mich nun zu den Aeußerungen des Herrn Staatsministers. Ich kann ihm vollständig beitreten in der Ansicht, daß die erweiterteThä- tigkeit des Ministeriums zum Kheil durch Gesetze hervor gerufen worden ist; ich muß aber auch hinzufügen, daß, wie der Herr Staatsminister andcutete, ein großer Theil dieser Geschäftszunahme durch Erlaß von Verordnungen Seiten des Ministeriums entstanden ist, Verordnungen häufig, welche nicht durch Gesetze provockrt waren. Ich erlaube mir, in Bezug darauf, einige Beispiele anzuführen. Es sind von den Kreisdirectionen die Localstatuten in den Dörfern vor einer Reihe von Jahren bestätigt worden. Gleichwohl sind mir Beispiele bekannt, daß Verordnungen aus dem Ministerium Bestimmungen dieser Localstatute, welche von den Kreisdirectionen ausdrücklich bestätigt wa ren, ausgehoben worden sind, namentlich in Bezug auf Wegebauverpflichtungen. Ich zweifle, ob durch ähnliche Verordnungen im Lande die Ueberzeugung befestigt wird von der Nothwendigkeit, daß die Kreisdirectionen fortbe- stehen müßten; auf mich haben solche Verordnungen einen andern Eindruck gemacht; ich habe daraus gefolgert, daß mehr oder weniger die Kreisdirectionen durch andere Be hörden ersetzt werden sollen. Aehnlich ist's mit den Zu stimmungen der Regierung bei Concessionsgesuchen. Es ist sehr häufig der Fall, daß von einer Kreisdirection ein Con- cessionsgesuch als Ausnahme vom Gesetz zurückgewiesen wird, die Petenten geben sich damit nicht zufrieden, wenden sich an's Ministerium und erhalten die von der Kreisdirec- tion verweigerte Concession. Es scheint mir auch in dieser Richtung nicht der rechte.Weg zu sein, daß im Volke die Ansicht von der Nothwendigkeit des Fortbestehens der Kreisdirectionen befestigt wird. Ein anderer Fall ist z. B., daß bei Abtrennungen eines Stücks Land von einem Bauerngrundstück dies ohne Zuziehung der Kreisdirection abgeschieden werden kann, bei der Trennung aber von einem Rittergute muß die Sache durch die Kreisdirection gehen. Ich muß auch hier fragen, ob wegen dieser Geschäfte diese so höchst bedeutenden Behörden, die Kreisdirectionen, beste hen müssen. Ich will davon absehen, mehr Details anzu führen, ich glaube nur meine subjective Ueberzeugung aus alle Dem begründet zu haben, daß ich jetzt noch derselben Ansicht bin, wie ich vor sechs, wie ich vor drei Jahren war und ich glaube sicher, die Kammer wird mit mir in ihrer großen Mehrheit der Ansicht sein, daß die Nothwendigkeit des Fortbestehens der Kreisdirectionen mindestens als
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