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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident Vr. Haase: WM die Kammer auch diesen Urlaub gestatten? — Einstimmig Ja. (Nr. 34.) Petition der Gemeinden Hartmannsgrün, Wetzelsgrün und Gospersgrün bei Treuen i. V. durch den Gemeindevorstand Michael Geier und Genossen um. Ueber- nahme der zeither von denselben getragenen Kosten zu Unterhaltung zweier Forst- und Flurschutzsoldaten durch die Staatsregierung. Präsident Vr. Haase: Will die Kammer diese Petition der vierten Deputation überweisen? — Einstimmig Za. (Nr. 35.) Gesuch des Secretars im königl. Ministe rium des Innern und interimistischen Archivars Eduard Gottwald um definitive Übertragung der ständischen Archi varstelle. Präsident vr. Haase: Wird ebenfalls an das Direk torium abzugeben sein. (Nr. 36.) Petition des Bürgermeisters, Advocaten En- derlein zu Hohenstein im Schönburg'schen um Verwendung bei der hohen Staatsregierung für den Erlaß eines die Bestimmungen des Entwurfs eines neuen Civilgesetzbuchs enthaltenden Specialgesetzes. Präsident vr. Haase: Will die Kammer auch diese Petition der vierten Deputation überweisen? — Einstim mig Ja. (Nr. 37.) Herr Abg. vr. Herrmann bittet wegen dringender Geschäfte um Urlaub für den heutigen Tag. Präsident vr. Haase: Gestattet die Kammer diesen Urlaub? — Einstimmig Ja. Nachträglich habe ich der Kammer noch anzuzeigen, daß ich den Abgg. vr. Herrmann und v. Nostitz-Paulsdorf, Bei den aus die jüngst vorhergegangenen zwei Tage, und dem Abg. v. Nostitz überdies für heute Urlaub ertheilt habe. Abg. v. Criegernr Ich habe der Kammer anzuzekgen, daß sich die erste Deputation constituirt und mich zu ihrem Borstande erwählt hat. Abg. vr. Loth: Ich habe anzuzeigen, daß die dritte Deputation sich ebenfalls constituirt und mich zu ihrem Borstande erwählt hat. Abg. Sachse: Ich habe im Auftrage anzuzekgen, daß die vierte Deputation sich ebenfalls constituirt und den Abg. v. Nostitz-Paulsdorf zu ihrem Vorstande erwählt hat. Präsident vr. Haase: ES werden diese Anzeigen zu Protokoll genommen werden. Wir gehen nun über auf den ersten Gegenstand der Tagesordnung: den Directorial- vortrag, die Reclamativn des zum Stellvertreter des Abg. Herrn Göhler aus Hermsdorf erwählten Erbrichters Herrn Hilbert zu Ansprung betreffend, und Herr Secretär Kasten wird die Güte haben, diese Sache vorzutragen. Referent Secretär Abg. Kasten: Der zum Stell vertreter des Abg. Göhler erwählte Herr Erbrkchter Hilbert hat gleich bei der Wahlhandlung gegen die auf ihn ge fallene Wahl reclamirt und in einem später an den Wahl- commissar eingereichten Schreiben seine Reklamation naher begründet. Ich glaube es wird nvthwendig sein, damit die Kammer die Reclamativn beurtheilen könne, den ein schlagenden Paragraphen des Wahlgesetzes der Kammer vorzutragen. Der Reclamant bezieht sich nämlich auf §. 18 des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 unter o., da heißt es: „Die Wahl zum Abgeordneten in beiden Kammern kann nur abgelehnt werden wegen solcher häuslicher Fami lien- oder Dienstverhältnisse, welche die persönliche und be ständige Anwesenheit, nach dem Zeugnisse einer Gerichtsstelle oder der Vorgesetzten, oder nach sonstiger genüglicher Be scheinigung, wesentlich erfordern." Hilbert hat nun in seiner Eingabe, wo er im Ein gänge die verspätigte Einreichung entschuldigt, sich also ausgelassen: „Was nun die Sache selbst betrifft, so sind es meine wirthschaftlichen Verhältnisse, welche mich nöthigen, die auf mich gefallene Wahl abzulehnen. Mein hiesiges Erbrichter- gut besteht nämlich aus 133 Acker Areal und ist mein und meiner Familie einzige Nahrungsquelle. Die Größe dieses Gutes gebietet mir, daß ich es selbst bewirthschafte, ge stattet mir aber nicht, mir fortwährend einen vollkommen eingerichteten und befähigten Mann zu halten, welcher für den Fall meiner Einberufung meine Stelle vertreten könnte, und daher würde in einem solchen Fall mein Gut ohne Wirthschafter sein, mir hierdurch aber die empfindlichsten Verluste zugefügt werden. Zur richtigen Beurtheilung des von mir eben Ange führten muß ich darauf aufmerksam machen, daß zwischen der Stellung des Principalabgevrdneten und derjenigen, welche dessen Stellvertreter einnimmt, ein großer Unter schied zu machen ist. Der Principalabgeordnete nämlich hat in der Regel vor dem Beginnen eines jeden Landtages rechtzeitige Kennt- niß von seiner Einberufung erlangt, derselbe kann quch die Dauer seiner Abwesenheit, wenn auch nur ungefähr, schätzen, daher ist ihm Zeit und Gelegenheit gegeben, für seine Privatverhältnisse einen geeigneten Stellvertreter sich zu verschaffen und einzurichten. Bei dem Stellvertreter findet .aber gerade das Gegentheil statt. Derselbe wird nicht nur in der Regel plötzlich und daher unerwartet ein berufen, sondern derselbe kann auch niemals wissen, wie lange seine Abwesenheit von zu Hause sich erforderlich macht, und darum wird es ihm in den meisten Fällen un möglich sein, in und auf so kurze und ungewisse Zeit hin für seine Privatverhältnisse sich einen passenden Stellver treter zu erwerben re. rc." Das Direktorium kann nun nicht umhin, da Herr Hilbert der gesetzlichen Vorschrift insofern nicht Folge ge leistet hat, als er weder ein Zeugniß einer Gerichtsstelle dar über, daß seine fortwährende Anwesenheit zu Hause erfor dert sei, noch sonst Etwas zur Bescheinigung feiner Eingabe beigebracht hat, der Kammer anzurathen, die Reklamation vor der Hand zurückzuweisen. Präsident vr. Haase: Wenn ich nicht irre, so hatte der Abg. Heyn um das Wort gebeten.
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