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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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nicht wichtig erscheint; denn er kann nur dann in Frage kommen, wenn es sich um Verlegung schon bestehender Behörden handelt. Hier handelt es sich aber um die Noth- wendigkeit, für einen Theil des Zwickauer Regierungsbezirks «ine neue Behörde zu schaffen, welche früher noch nicht da war, weil der Geschäftsdrang jetzt zu groß ist. Es kann also das vom Abg. Seiler angeführte Moment jetzt nicht in Erwägung gezogen worden. Sollte das Postulat der hohen Staatsregierung angenommen und eine neue Amts hauptmannschaft in dein Zwickauer Bezirke geschaffen wer den, so bin ich der festen Uebcrzeugung, daß dies für die großen dort befindlichen Ortschaften eine bedeutende Er leichterung sein wird,' und daß diese sich bald an die Ver änderung gewöhnen werden. Aus allen diesen Gründen werde ich für die Regierung und gegen die Ansicht der De putation stimmen. Staatsminister v. Beust: Ein geehrtes Mitglied der Finanzdeputation, der Herr Abg. Haberkorn, begann seine Rede mit den Worten, daß er dem bewährten Institut der Amtshauptmannschaften seine Anerkennung nicht versagen könne. In diesem Geiste ist auch der Bericht der Depu tation abgefaßt, auch sie spricht sich mit gleicher Anerken nung aus. Die Regierung hat daher Grund vorauszu setzen, daß der abfällige Deputationsantrag irgend einem Gefühl der Abneigung gegen das Institut der Amtshaupt leute nicht entsprungen ist. Nur scheint mir die geehrte Finanz deputation. indem sie den vorliegenden Antrag stellt, dem Postulats der Regierung eine Bedeutung gegeben zu haben, welche von dessen Eharakter selbst abweicht, und dasselbe in einem mehr allgemeinen Lichte hat erscheinen lassen, während das Postulat der Staatsregierung nur einem örtlichen Bedürf nisse entsprungen ist und auf dessen Befriedigung gerichtet sein soll. Angenommen, was ich aber nicht zugeben könnte, daß die Einwendungen, die der Bericht gegen die Noth- wendigkeit der neuen Amtshauptmannschaft aufgestellt hat, gegründet wären, so würde hieraus meiner Ansicht nach nur eine abfällige Begutachtung geschehen können, wenn die Regierung den Vorschlag gemacht hätte, die Amtshaupt mannschaften überhaupt zu vermehren, und zwar um mehrere, und die Bezirke entsprechend zu verengern. Das ist durchaus nicht der Fall, sondern die Regierung hat darauf hingewiesen, daß einem ohnedies wenigstens bisher in mehrern Beziehungen stiefmütterlich behandelten Landestheile, die Wohlthaten eines Instituts zu Thcil wer den mögen, welches die Deputation und die hohe Kammer selbst als wohlthätig anerkannt hat. Daß dies aber für den obern Theil des Zwickauer amtshauptmannschaftlichen Be zirks jetzt nicht der Fall ist, ist, wie ich glaube, sowohl in der Vorlage der Regierung, als auch von Seiten einer nicht geringen Anzahl von Rednern in der Kammer dargelegt worden. Allein auch die Einwendungen, welche der De- putationsbericht enthält, sind solche, welche doch, wie ich glaube, Widerlegung finden. Es ist zuerst darauf Bezug genommen worden, daß diese Errichtung bis zur vollstän digen Organisation der Verwaltungsbehörden auszusetzen sei. Nun, formell liegt die Sache wohl so, daß wir mit der Organisation abgeschlossen haben, nachdem die Be- rathungen, die zwischen der Kammer und der Regierung stattgefunden, zum Abschlüsse gediehen sind. Es handelt sich jetzt um eine neue Anregung, um einen neuen Antrag welche ihre weitere Entwickelungen zu finden haben und in dieser Beziehung hat die gestrige Berathung, wenigstens wie ich glaube, soviel herausgestellt, daß es noch manches Wort dafür und dagegen, und mancher Erörterung in und außerhalb der Kammer bedürfen wird, ehe man mit Be stimmtheit sagen kann, es ist eine neue Organisation in Aussicht genommen. Sollte selbst aber eine neueOrganisation ernstlich in Frage kommen und zu Stande gebracht werden, wie sie vielleicht die Mehrheit der Kammer gerade sich denkt, so würde das gerade eine solche sein, wobei auf eine Ver minderung der Amtshauptmannschaften am allerwenigsten gerechnet werden könnte; sondern ich glaube, daß die An sichten Derjenigen, welche sich am meisten mit der Organi sation beschäftigen, gerade dahin gehen, daß man in diesem Falle die Zahl der Amtshauptmannschaften eher zu ver mehren als zu vermindern habe. Also selbst in diesem, einem noch sehr unklaren Verhältnisse angehörenden Falle kann durchaus kein Grund vorliegen, die Befriedigung eines nothwendigen Bedürfnisses aufzuschieben, da einer spätern Organisation durchaus nicht prajudicirt würde. Der zweite Einwand beruht darin, daß die bereits angeführte neue Organisation der Amtshauptmannschaften Erleichterung ge wahrt habe. Das kann in einzelnen wenigen Fällen, wie namentlich dies der Fall sein mag bei der Jnspicirnng der Gefängnisse, das kann da wohl möglicherweise richtig sein, im Allgemeinen aber ist eine Erleichterung in dem Grade, wie die geehrte Deputation es denkt, wohl nicht anzu nehmen. Und wenn der geehrte Abg. Haberkorn dar auf hingewicsen hat,, wie viel neue Organe die Re gierung jetzt gewonnen habe, so ist wohl dem entgegen zu halten, daß man auch gerade bei der neuen Organisation eine viel regelmäßigere, genauere und schnellere Abwicklung der Verwattungsgeschäfte erwartet, und diesen neuen Or ganen sehr viele neue Geschäfte zugethejlt sind. Der dritte Einwand besteht darin, daß man von dem Friedensrichter institut eine größere Erleichterung des amtshauptmannschaft lichen Wirkungskreises erwartet. Dieser Einwendung ist schon von verschiedenen Seiten sehr viel .Treffendes ent gegen gehalten worden; namentlich hat der geehrte Abg. v. Criegern darauf hingewiesen, daß die Erleichterung, die das Gesetz von 1855 bietet, Hauptsächlich im Zusammen hänge steht mit dem Wirkungskreise der Gerichtsämter- Namentlich wurde bei der damaligen Verhandlung aner kannt, daß das Personal der Gerichtsämter ohnedies hMch 28*
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