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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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schaffen werden. Weil aber die Gewährung einer einzigen neuen Amtshauptmannschaft eine besondere mütterliche Für sorge nicht zu verschaffen im Stande ist, deshalb auch er kläre ich mich gegen diese Art der Aushilfe und Unterstütz ung. Der Herr Staatsminister meinte weiter, es sei eine neue Organisation der Behörden noch in weiter Ferne, doch stellte er solche auch nicht ganz in Abrede. Nun, in soweit die neue Organisation doch noch erwartet werden kann, halte ich es auch, wie der Herr Staatsminister Georgi, für besser, diese neue Organisation der Behörden abznwarten, nachher aber erst an die Errichtung neuer Amts- Hauptmannschaften zu denken, nicht aber mit den letzter« anzufangen und abzuwarten, ob und was etwa sonst noch künftig kommen dürfte. Der Herr Staatsminkster glaubt weiter, die Gerichtsämter dürften nicht den Einfluß auf die Amtshauptmannschaften üben, welchen ich mir davon denke. Allein ich muß bei meiner Behauptung stehen bleiben, es kann sehr leicht ausgeführt werden, daß den Gerichtsämtern manche Geschäfte überwiesen werden, welche jetzt den Amts hauptleuten obliegen, und daß hieraus eine Erleichterung der Geschäfte für die Amtshauptleute hervorgehen würde, liegt auf der Hand. Was die Eigenthümlichkeiten an langt, die die Amtshauptleute in ihren Bezirken kennen zu lernen verpflichtet sind, so meine ich, daß Derjenige, welcher nur einen kleinen Bezirk kennen zu lernen hat, dies viel eher und besser wird im Stande sein, als Der, dem in einem größer» Bezirke solches obliegt. Wiederum schweben mir aber hier die Gerichtsämter als die geeignetsten Organe dazu vor, denn sie sind vorhanden und diejenigen, von wel chen nur kleine Bezirke zu verwalten sind. Ihre juristisch befähigten Organe werden sich specieller und vielleicht sichrer über die Bedürfnisse des Sprengels unterrichten können, als dies Seiten der Amtshauptleute möglich sein dürste. Auch auf die Friedensrichter rechne ich, leider aber stellt der Herr königliche Commissar diesen kein gutes Prognostikon, wenn er sagt, es würden den Amtshauptleuten durch Ein richtung dieses Instituts neue und schwierige Arbeiten zu wachsen. Ich fasse das Amt der Friedensrichter freilich anders auf und glaube, sie werden den Amtshauptleuten Arbeiten abnehmen. In diesem Sinne hat die Staatsre- giernng das darauf bezügliche Gesetz vorgelegt und in die sem Sinne haben die Kammern dasselbe angenommen. — Was im Allgemeinen die geehrten Sprecher betrifft, welche sich für die Errichtung einer Amtshauptmannschaft in der Kreisdirection zu Zwickau ausgesprochen haben, so glaube ich, haben sie viel zuviel, nämlich Das bewiesen, daß im All gemeinen die Amtshauptmannschaften vermehrt werden müssen. Ueber die Frage aber, ob eine Vermehrung der Amtshauptmannschaften im Allgemeinen nothwendig sei, debattiren wir jetzt gar nicht, ich kann mich daher auch durch sie nicht für überzeugt erklären. Ich bin dafür, daß es Lei der zeitherigen Anzahl der Amtshauptmannschasten n. A. (i, Abonnement-) verbleibe, ich bin dafür, daß, wenn die Staatsregierung fühlt, es sei der eine oder der andere Bezirk schlecht einge- theilt, oder nicht genügend arrondkrt, daß es ihr, auch ohne die Anzahl der Amtshauptleute zu vermehren, gelingen wird, hier Orte ab und anderwärts zuzulegen, überhaupt mehr Gleichmäßigkeit in die amtshauptmannschaftlichen Bezirke zu bringen, somit allen Bedürfnissen des Landes, ohne neue Opfer für den Staat, Rechnung zu tragen. Ich habe in diesem Saale vielfach das Wort Selbstverwaltung vernom men ; und es sind viele Abgeordnete vorhanden, welche dar auf ein großes Gewicht legen. Allein will man diese Selbstverwaltung, dann muß man nothwendig das Volk dazu erziehen, man darf dann nicht immer wieder neue und abermals neue Organe schaffen, auf die sich das Volk ver läßt, und je mehr deren geschaffen werden, umsoweniger daran denkt, sich selbst zu helfen. Ich glaube, es ist dies gewissermaßen, ja mit Bestimmtheit kann ich es behaupten, ein Widerspruch, wenn man für das Volk stets die Selbst verwaltung auf der einen Seite beansprucht, auf der an dern Seite aber immer und immer wieder neue Organe schafft. — Zur Berichtigung habe ich noch dem Abg. v. Nostitz gegenüber zu bemerken, daß die 461 Personen welche ich angab, nur juristisch befähigte Personen sind, und daß wie er andeutete, unter diesen 461 Personen solche, welche nicht juristisch befähigt sind, sich unter denselben nicht be finden. Er bezweifelte weiter, daß diese Gerichtseinrich tung dem Allgemeinen zum Nutzen gereiche und zur Ge schäftserleichterung diene, indem er hknzufügte, es fehle den Organen derselben an Erfahrung, dieselben müßten erst auf Kosten der Gerichtsrrntergcbcnen die Verwaltung kennen lernen. Ich will im Allgemeinen nicht gerade in Abrede stellen, daß durch jüngere unerfahrne Leute die Verwaltungs angelegenheiten nicht immer am besten besorgt'werden, allein wir Alle, auch die Amtshauptleute müssen erst durch Erfah rung lernen. Es hat sich aber eine nicht allzukleine Zahl von Gerichtsamtleuten gerade der Verwaltung mit Liebe angenommen, daß diese aber nicht mehr in den Jahren der Jugend stehen, ist Jedem bekannt. Ferner bemerke ich, daß, so viel mir bekannt, alle in den königlichen Gerichtsämtcrn angestellte Assessoren nur mit der Verwaltung sich beschäf tigen, und diesen Männern sind Erfahrungen zuzutrauen, da sie nicht allzujung Assessoren werden. Endlich muß ich erwähnen, daß, wenn jüngern Actuarien Verwaltungsge schäfte anvertraut werden, dies jederzeit nur unter der per sönlichen Verantwortlichkeit des Gerichtsamtmanns geschieht- Dieser hat die Pflicht, Dasjenige, was durch jüngere Actuare expedirt wird, sorgfältig zu überwachen und zu vertreten; Diejenigen aber, welchen durch die Besorgung solcher Ge schäfte Seiten junger Leute schlechte Dienste geleistet wor den sind, haben nicht nur die Pflicht, sondern auch düs Recht, sich bei dem Gerichtsamtmann zu beschweren und dieser wird gewiß, alle Mittel ergreifen, um gerechten Be- 2D
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