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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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und Herstellung der Hausarbeiten verwenden wollte. Die bisherige Erfahrung lehrt, daß die Kosten von Regnlirun- gen nicht unbedeutend sind, und daß demnach mit 30V Khaler nicht weit zu ckommen wäre. Aus diesen Gründen glaube ich, daß dieser Aufwand, welcher doch am Ende, soweit er die Arbeiten der Commissare betrifft, von der Staatskasse übernommen werden müßte, gerechtfertigt ist und daher der geehrten Kammer die Bewilligung dieser kleinen Summe empfehlen zu können. Abg. Seiler: M ffvllte nur dem Herrn Abg. Erchen brecher bemerken, daß eff sich hier nicht um Grundbesitzer handelt, welche Verbesserungen machen wollen, sondern um solche, welche Verbesserungen machen müssen, auf Grund des Gesetzes,, und die nicht einmal blos Ver besserungen ihrer eigenen Grundstücke vornehmen müssen, sondern selbst sehr häufig dulden müssen, daß, damit eine unterhalb ihrer Besitzungen liegende größere Fläche ver bessert werde, ihr eigener Besitz mehr oder weniger durch Bauen benachtheiligt wird. Aber dessen ungeachtet bin rch mit dem Abg. Erchenbrecher im Princip einverstanden, daß bei uns die Adjacenten mehr wie bisher möchten ge- nöthkgt werden, wenn die Regierung es im allgemeinen In teresse hält, großartige Verbesserungen auf Staats - oder Communalkosten vorzunehmen, z. B. Canäle herzustellen, Straßen oder andere größere Anlagen zu machen, und da durch die anliegenden Grundstücke ansehnlich an Werth ge winnen, durch Capital- oder Rentenzahlung angemessene Beiträge zu leisten. Abg.'Meinert: Ich wollte mir nur die Anfrage an den Herrn Refrenten oder den Herrn königlichen Commiffar erlauben, wer denn eigentlich diese Commiffariatskosten be zieht? sind das die Wiesenbaucommissare, wie sie schon jetzt bestehen, oder die Wasserbauconducteure, oder wer bekommt sonst das Geld? Königlicher Commiffar Vr. Weinlig: Ich erlaube mir den Herrn Abgeordneten auf das Gesetz zu verweisen. In dem Gesetze ist ausdrücklich angeordnet, daß für jede auf Grund einer Provokation, in Gemäßheit des Gesetzes aus zuführende Regulirung ein besonderer Commiffar als Unter instanz ernannt werden und fungiren soll, und zwar steht sogar ausdrücklich en denk Gesetze: „Ein juristisch befähigter Commiffar". Diese Commissare sind analog zu behandeln denen für die Ablösungen und Gememheitstheilungen. Sie sind Specialunterbehörden, für einzelne Falle, für ein zelne Sachen ausdrücklich ernannt.. Es liegt aber im In teresse der Sache, so lange man nur mit einer Person aus kommen kann, dieser soviel als möglich dergleichen Reguli- rungen zu übergeben, und diese Person ist weder ein Wie- senbaucommissar noch ein Wasserbaucommissar, sondern eben heHenA, HuMsche MeÜalconinikssad, 'dem die Leitung hes ganzen Geschäfts obliegt; und dessen söffen sollen eben nach dem Gesetz aus der Staatskasse übertragen werden, weil das Gesetz anordnet, daß er kostenfrei expediren soll. Von der Luft leben kann er nicht, also versteht sich das Weitere von selbst. Abg. Erchen brech er: Zur nochmaligen Rechtfertigung meines Antrags brauche .ich bios auf Das zurückkommen, was die Deputation selbst bemerkt: „Sic glaubte fest an dem Grundsätze halten zu müssen, daß es nicht gerechtfertigt ist, aus dem Beutel der Steuerpflichtigen Grundverbesserungen auszuführen, die nur den Nutzen des direct Betheiligten fördern." Was dann die von mir gelegentlich besprochene Ein führung der Aichamter betrifft, so ist es allerdings wohl ziemlich natürlich, daß, wenn einzelne Städte aufgefordert werden, eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie wohl die Einführung und Hiiiverleguug von Aichamtern wünschen und die deshalb erwachsenden Kosten auf sich nehmen wür den, diese dann nicht gern Nein sagen, denn natürlich läßt sich keine Stadt so etwas gern entgehen. Ich glaube aber, daß da, wo eine allgemeine Maßregel beschlossen wird, auch das Land die Kosten derselben übertragen muß; denn wenn eine Stadt sich nicht zu deren Uebernahme erklärte, und doch ihre Lage zu Errichtung eines Aichamrs für paffend gefunden würde, so mochte doch die Staatsregicrung ein solches dahin verlegen müssen. Präsident vr. Haase: Da Niemand weiter zu sprechen wünscht, so ertheile ich dem Herrn Referenten das Schluß wort. Referent Abg. Rittner: Die Gründe, welche gegen das Deputationsgutachten aufgestellt worden sind, sind ganz dieselben, welche der Deputation selbst bei ihrer Berathung vorgeschwebt haben; allein sie konnte nicht umhin. Das, was der Herr Regierungscommissar in dieser Beziehung auch hier so eben mitgetheilt hat, für richtig anzuerkennen, und sie glaubte daher, da namentlich der Herr Commiffar eine Zusage hiermit verbunden verbunden hatte, in Erwar tung der Erfüllung derselben der Kammer die Bewilligung der 600 Khaler empfehlen zu können. Die Deputation glaubte nicht Zweifel in das von dem Herrn Commiffar Gesagte setzen zu dürfen und es geht allerdings aus dem hervor, daß diese Summe mit zur Ausführung des Gesetzes selbst bestimmt ist. Ich glaube mich nicht nochmals in Details cinlasftn zu sollen und überlasse der geehrten Kammer, was sie in dieser Beziehung bestimmen will. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Es sind in dieser Position 22 k. 3600 Thaler gefordert, soo Thaler davon sind zu kleinen Beihilfen für Regulirungsvorarbeiten, die sonst sehr leicht zum großen Nachtheil liegen bleiben möchten, angesetzt. Der Abg. Erchenbrecher hat darauf angetragen, daß auf diese 500 Thaler eine besondere Frage gestellt werde. Die Deputation hat unter den vorliegenden Umständen und
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