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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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nach der von der Staatsregierung abgegebenen Erklärung uns angerathen, diese 500 Thaler zu bewilligen und ich frage die Kammer, ob sie der Deputation hierin bei trete? — Gegen 2 Stimmen Ja. Bewilligt die Kammer die sämmtlichen in dieser Position verlangten 3,500 Thaler? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. Rittner: Pos. 23. Für allgemeine Landespolizei u) das Communalgardeninstktut 3,200 Schaler der letzten Bewilligung gleich. In den Motiven ist darauf hingewiesen, daß das Gesetz noch besteht, in dem Verhältnisse selbst sich auch nur wenig unwesentlich geändert hat. Der Ansatz kann daher nicht wegbleiben, und die Deputation rathet der Kammer Pos. 23 a. mit 3,200 Schaler zu bewilligen. Abg. vr. Wahle: Die Deputation ist, wie wir das von ihr nicht anders gewohnt sind, auch in dem vorligen- den Berichte mit dankbar anzuerkennender Genauigkeit und eingehender Gründlichkeit zu Werke gegangen, nur bei dem eben vorliegenden Postulate hat sie sich etwas kurz gefaßt, und es scheint das im Grunde genommen auch ganz ge rechtfertigt, in sofern, als dieses Postulat rein als ein Aus fluß des Gesetzes erscheint. Ich hätte aber doch gewünscht, die Deputation hatte die naheliegende Frage berührt, ob nicht eine Aufhebung des Communalgardeninstituts rathlich sei, eines Instituts, welches sich seit seinem Bestehen nie mals bewährt, namenlich aber in ernsten Zeiten als unhalt bar und gefährlich, und in friedlichen Zeiten als überflüssig und entbehrlich erwiesen hat. Es ist der Deputation so gut wie mir erinnerlich, daß wir auf früher» Landtagen in folge von erngegangenen Petitionen darüber wiederholt be ruhen haben, und es hat namentlich noch am vorvorigen Landtage eim Abgeordneter dieser Kammer, den wir auch heute noch zu de» Unsrigen zählen, einen Antrag auf Auf hebung dieses Instituts eingebracht. Die erste wie die Zweite Kammer, beide haben diesen'Antrag mit dem ihm unterliegenden Motiven in ihrer großen Mehrheit gebilligt, man ging aber damals- wenn ich-mich recht entsinne, nur deshalb nicht darauf ein, weil man sagte, es sei eben erst ein Gesetz erschienen, welches die Wirksamkeit der Communalgarde - in: anderer Weise regulire, man solle doch den Erfolg, dieses Gesetzes, die Erfahrungen, die man bei Ausführung desselben machen werde, erst abwartefl. Es sind nun seit der Zeit 8 Jahre ins Land ergangen, ein Zeitraum, der mich-lang genug dünkt, um zu der Frage Zu berechtigen, wie hat sich nunmehr nach der neuen Or ganisation das Institut bewahrt? Es scheint mir, als sei die Regierung selbst bet Ausführung dieses-Gesetzes hin und wieder auf Hindernisse und Schwierigkeiten gestoßen; denn sie hat zum Beispiel.in Löbau und Freiberg eine-Ausnahme von der gesetzlichen Regel eintreten lassen müssen. Es scheint mir überhaupt, als habe die Regierung selbst nicht große Hoffnung auf die lange Lebensdauer dieses Gesetzes; denn es heißt in den Motiven: „Solange überhaupt noch das Gesetz besteht." Auch ich glaube nicht an eine lange Lebensdauer dieses Institut, ich habe meines Orts niemals für dasselbe geschwärmt und kann, soweit meine Erfahrun gen reichen, nirgends mehr Sympathien für dasselbe, falls solche je einmal im Lande bestanden haben sollten, entdecken. Es scheint dasselbe im Absterben begriffen. Nun glaube ich aber, es ist nicht zu billigen, wenn man das Institut langsam hknschwinden laßt. Es wäre zu wünschen, daß uns entweder die Regierung mit einer Vorlage wegen Be seitigung der Communalgarde entgegen käme, oder daß die Deputation es in das Reich ihrer Berathungen gezogen hätte, ob es nicht rathlich sei, eine solche Vorlage zu be antragen. Cs ist diese Frage vielleicht, man ersieht es nur nicht aus dem Berichte, im Schooße dec Deputation er wogen worden, und es würde mir erwünscht sein, wenn der Herr Referent mir Auskunft darüber gäbe, zu welchem Resultat diese Erwägung geführt hat. Ich meinerseits trage zur Zeit wenigstens Bedenken einen Antrag einzubringen. Es ist dies immerhin eine mißliche Sache, wenn man die Ansicht der Deputation nicht kennt und diese vielleicht nicht einverstanden ist. Auch glaube ich nicht, daß. ein derartiger Antrag so nebenbei zu erledigen wäre, und jeden falls müßte Man mit in Vorschlag bringen, wüs an die Stelle des aufzuhebenden Instituts gesetzt werde» sollte. Ich werde mich Wor. der Hand mit dem ausgesprochenen Gedanken begnügen und abwartcn, ob sich nach-dieser An regung vielleicht eine Debatte über die Fräge entspirmt, und wie die Kammer sich darüber ausspricht. Für das Postulat selbst werde ich jedenfalls stimmen , weil es, wie ich schon eingangs meiner Rede sagte, rein als ein Aus fluß gesetzlicher Bimmungen sich darstellt. (Staatsminister v. Beust und der königliche Commiffar v. Zeschau treten ein.) Referent Abg. Rittner: "Ich kann auf die an mich gerichtete Anfrage sehr einfach, und der Wahrheit getreu ant worten, daß über das Fortbestehen des Comunalgardem'n- stituts in der Deputation nichts berathen worden ist. Abg. w Noflitz-Drzewiecki: Als ich am vorvorigen Landtage bei Werathüng des Budgets die Frage wegen Aufhebung des Comunalgardeninstituts in Anregung brachte, wurde mir entgegen gehalten, daß die Stellung eines sol chen Antrags bei dieser-Gelegenheit nicht zulässig, sei und. es eines besondern Antrags bedürfe, um die Aufhebung des Gesetzes zur Discussion zu bringen. Ich habe-spater-diesen Antrag cingebracht; er ist mit einer!.großen.Lebhaftigkeit;, behandelt und berathen worden, und etz hat sich dabei auch' ein großer..Theib der AbZeordneten-^d.^mselben^zustifltmend. ausgesprochen; gleichwohl würde Uf-schl.restlich gbgMorfest.
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