Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und zwar haupcsächlicy aus dem Grunde, weil man das Gesetz vor kurzem erst berathen und gegeben hatte und es wurde dabei, wenn ich nicht irre, die Ansicht ausgesprochen, daß ein Gesetz lieber nach und nach absterben müsse, als daß man einen gesetzgebenden Körper dazu veranlasse, sofort oder bald nachher Etwas wieder aufzuheben, was er eben erst ins Leben gerufen hätte. Ich bin nun nicht gemeint, einen neuen Antrag zu stellen: jedoch da einmal so viel vom Ab sterben dieses Instituts die Rede gewesen ist, so möchte ich nur die Frage beantwortet wissen, wie weit dasselbe denn nunmehr abgestorben sei,, und wie viel Städte noch das Glück haben die Communalgarde zu besitzen. Für meinen Lheil weiß ich nur soviel, daß sich in den Regionen, die ich kenne, nach und nach und immermehr eine ziemliche Anzahl von Todesfällen eingestellt hat. Referent Abg. Rittner: Die Namen der Städte an zugeben, welche gegenwärtig noch im Besitz der Communal garde sich befinden, vermag ich nicht; der Specialetat, wel cher diesmal der Kammer vorliegt, lautet: 400 Lhlr. Remuneration für den militärischen Ministe- rialbeisitzer, 400 Lhlr. dergleichen für den Secretariatshilfsarbeiter, 250 Lhlr. zu Revisionsreisen, 250 Lhlr. Mehraufwand für Kanzleigeschäfte und Bu- reaubedürfniffe. 1,600 Lhlr. zu Entschädigung für Ortskommandanten, 300 Lhlr. zu unvorhergesehenen Ausgaben. Zn einem der frühern Berichte find 18 Städte an gegeben, und da der Herr Commissar in der Deputation erklärt hat, daß wesentliche Veränderungen mit dem Insti tute nicht vorgegangen sind, so ist anzunehmen, daß die damals angegebenen Städte auch jetzt noch das Institut der Communalgarde besitzen. Königlicher Commissar Kohlschütter: Ich bin zu meinem Bedauern augenblicklich nicht im Stande, die Zahl der Städte, in welchen das Communalgardeninstitut zur Zeit noch thatsächlich besteht, ganz genau anzugeben, es werden aber, wenn ich nicht irre, 16 bis 18 sein. Im Allgemeinen hat das Ministerium zu bemerken, daß sich ihm noch kein Anlaß dargeboten hat, die von dem Herrn Abg. vr. Wahle angeregte Frage wegen gänzlicher Aufhe bung des Communalgardeninstitutes in nähere Erwägung zu ziehen. Es sind allerdings im Laufe der Zeit einige Symptome hervorgetreten, aus denen die Folgerung abge leitet werden könnte, daß das Institut bei der Bevölkerung nicht überall den frühern Anklang findet, daß es seinen Zweck nicht mehr vollständig erfüllt, und daß dieser viel leicht durch einfachere Mittel erreicht werden könnte In» deß handelt es sich hierbei doch zur Zeit nur mehr oder we niger um partielle Erscheinungen, welche noch nicht erken nen lassen, ob die Aufhebung des Communalgardeninstituts allgemein gewünscht wird. Das Ministerium ist zeither den laut gewordnen Wünschen nach Sistirung der Com munalgarde an den Orten, wo sie sich aussprachen, und wo man sich durch die angestellten Erörterungen überzeugte, daß sie in localen Verhältnissen und Bedürfnissen ihren Grund hatten, ohne Schwierigkeit entgegen gekommen. Das hat denn die Folge gehabt, daß in einer größern Anzahl von Städten, welche die Ausführungsverordnung zum Ge setze vom 14. Mai 1851, als solche bezeichnet, welche Com munalgarde haben sollen, das Institut jetzt nicht besteht. Sollten sich diese Erfahrungen wiederholen und noch öfter hervortreten, so würde das allerdings für die Regierung ein Motiv sein, mit der Frage wegen gänzlicher Aufhebung der Communalgarde stch zu beschäftigen, und sie würde sich in diesem Falle Vorbehalten, der Ständeversammlung die wei tern Eröffnungen darüber zugehen zu lassen. Abg. Eisenstuck: Es ist von einem Vorredner cr'tirt worden, daß ein Antrag auf gänzliche Aufhebung der Com munalgarde deshalb ablehnend behandelt worden sei, weil es besser sei ein Gesetz absterben zu lassen, als es nach einer kurzen Lebensdauer wieder aufzuheben. Nun, daraus scheint mir doch hervorzugehen, daß man dieses Absterben erwartet. Was man erwartet, davon kann einem die Er füllung nicht zeitig genug werden. Das liegt in der Na- ter der Erwartung. Nun ist das langsame Absterben, der Umstand, daß die Zahl der Städte, welche noch Communal garde haben, sich abmindert, notorisch. Es ist der Todes kampf eingetreten. Ich halte dafür, man kann die Qualen dieses Lvdeskampfes abkürzen, wenn man das ganze Po stulat 23 s nicht annimmt und deshalb trete ich dem An träge der Deputation nicht bei und werde gegen das -Po stulat stimmen. Abg. Koelz: Diejenigen Mitglieder der Kammer, welche sich der lebhaften Debatte entsinnen, welche in diesem Saale über den Antrag des Abg. v. Nostitz, wenn ich nicht irre am vorletzten Landtage stattgefunden hat, werden es dem Abgeordneten gewiß gern glauben, wenn er versichert, daß er jedem Leichenzuge, bei welchem man eine Communalgarde zu Grabe trägt, mit wahrem Vergnügen folgt. Einen kleinen Jrrthum muß ich aber doch berichtigen. Der Ab geordnete sagte, daß an jenem Landtage die damals frag« iche Aufhebung des Communalgardengesetzes hauptsächlich deshalb nicht beschlossen worden sie, weil man gewünscht habe, das Institut nach und nach absterben zu lassen. Ich bitte diejenigen Herren, welche sich irgend für den Gegenstand interessiren, den damals von der dritten Deputation erstat teten Bericht nachzulefen und Sie werden gewiß finden, daß die Gründe, welche die Deputation zu jener Zeit be wogen, sich gegen die Aufhebung der Communalgarde aus-- zusprechen, ganz anderer Natur waren. Ich erwähne fer ner, daß dieses Gutachten der Deputation in der Kammer mit einer wirklich eminenten Majorität angenommen wurde, Irre ich nicht, so sprachen sich höchstens S oder 6 Stimmen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder