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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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vernehme, kein Antrag vor auf Aufhebung des Communal- gardengesetzes, wäre aber ein solcher Antrag eingebracht worden, so würden keine formellen Hindernisse entgegen- ssehen, denselben sofort zur Unterstützung und beziehentlich Annahme zu bringen. Es schlägt nämlich hier nicht so wohl §. 108, als zunächst §. 72 der Landtagsordnung ein, welcher so lautet: „Auf Anträge, welche außer den eigentlichen Amende ments während der Berathung gestellt werden, leiden die Borschristen §§. 69 bis 71 gleichfalls Anwendung." Der Bericht der ersten Deputation der ersten Kam mer hat sich hierzu, womit sich auch die zweite Kammer einverstanden erklärte, so ausgelassen: Desgleichen ist §. 72 neu. Durch denselben werden die Vorschriften, welche hinsichtlich der eigentlichen Abänderungsvorschläge in §§.69 bis 71 gegeben worden sind, auch auf andere, während der Berathung hervorgerufene Anträge, z. B. auf An nahme einer Erklärung in die ständische Schrift rc., er streckt. Auch der Antrag auf Schluß der Debatte (§. 67 des Entwurfs) fällt unter die Bestimmung dieses Para graphen. Wegen der Anträge auf namentliche Abstim mung, welche der Unterstützung bedürfen sollen, ist zu §. 79 das Nähere zu vergleichen. Daß dagegen Anträge auf Zurechtweisung nicht hierher zu rechnen sind, ist schon zu §. 44 bemerkt worden. -Auch auf Anträge auf geheime Sitzung soll sich der Inhalt des Paragraphen nicht er strecken. Dergleichen Erklärungen sind in die ständischen Schrif ten sehr ost ausgenommen worden, nachdem die hierauf ge richteten Anträge bei Gelegenheit der Berathung von Bud- getgegenstanden berathen worden und zur Abstimmung gekommen waren. Erst in der letzten Session ist über einen derartigen Antrag verhandelt und abgestimmt worden. Es würde also formell auch hier kein Hinderniß entgegenge standen haben. Blos der Consequenzen wegen wollte ich um Erlaubniß bitten, auf §. 72 aufmerksam zu machen. Präsident vr.Haase: Ich kann dieser Ansicht des Herrn Abg. v. Erlegern nicht beitreten. Der §. 72 bezieht sich auf die Unterstützungsfrage (§§. 69—71 und 50 b.) im Allgemeinen, hier tritt aber eine specielle Vorschrift der Landtagsordnung ein, wo ausdrücklich gesagt ist, §. 108 unter v. und im Schlußsatz, daß Anträge, welche auf Vor legung oder Abänderung eines bestehenden Gesetzes gehen, zur Prüfung und Begutachtung an eine Deputation ver wiesen werden sollen; ein solcher Antrag auf Abänderung eines Gesetzes liegt nun aber eben hier vor. Es ist jedoch nicht an der Zeit, um über diese Differenz, welche zwischen mir und dem Herrn Abg. v. Criegern besteht, Beschluß zu fassen, es würde das zu weit führen. Abg. v. Criegern: Mit der zuletzt ausgesprochenen Ansicht hinsichtlich der formellen Behandlung der Frage, bin auch ich einverstanden, bleibe aber nichts desto weniger materiell bei meiner Meinung stehen und werde Gelegen heit finden, sie näher zu entwickeln. Abg. vr. Wahle: Man kann ganz dahin gestellt sein lassen, welche Meinung die richtige ist, ob die des Herrn Präsidenten, oder die des Abg. v. Criegern, jedenfalls ist cs unvcrwehrt, einen derartigen Antrag später cinzubriugeii. Ich behalte mir auch das vor, um so mehr vor, als wir auch vom Ministertische vernommen haben, daß einem sol chen Anträge Seiten der Regierung wohl nicht zu große Schwierigkeiten entgegcngestellt werden würden. Uebrigens wird jedenfalls für das Postulat gestimmt werden müssen, weil es, wie gesagt, Ausfluß eines Gesetzes ist. Präsident Vr. Haase: Es scheint, als ob die Kam mer nicht weiter über diesen Gegenstand sprechen wolle, und ich würde daher dem Herrn Referenten das Schlußwort geben, sofern er es wünscht. Referent Abg. Rittner: Ich verzichte daranf. Präsident vr. Haase: Ich frage also, ob die Kam mer bei Position 23 für das Communalgarden- institut 3,200 Thaler bewillige? — Einstimmig I a. Referent Abg. Rittner: Pos. 23 b. I. Die Gendarmerieanstalt. Gefordert werden: transitorisch: in Summa. etatmäßig: Thlr. Thlr. Thlr. 79,640 229 79,869 das letzte Mal wurde bewilligt 72,477 523 73,000 , es wird also: 7,163 mehr; 294weniger; 6,869 mehr gefordert. Um den Stand dieser Angelegenheit richtig zu beur- theilen, ist es nöthig, sich die Verhandlungen am letzten Landtag über diese Position ins Gedächtniß zurückzurufen. Vergl. Mitth. der. II. Kammer 2. Band, S. 1184 und fg., und S. 2021 fg. Vergl. Mitth. der I. Kammer, S. 907 fg., und S. 1116. Sammtlichc in beiden Kammern gestellte Anträge über die Richtung, in welcher das Institut im Laufe der Periode einer Ausbildung und einem Normaletat entgegengeführt werden sollte, scheiterten am Beharren jeder Kammer an ihrer Ansicht. Die Bewilligung obiger Summen — näm lich 3000 Thlr. mehr bewilligt als für die Periode 1852/54 — fand ohne allen Zusatz Aufnahme in der ständischen Schrift. Die Staatsregierung nahm an, ihr sei freies Feld gelassen worden, welcher der in den beiden Kammern laut "gewor denen verschiedenen Ansichten sie sich zuimgen, und in welcher Richtung sie die Mehrbewkllkgung von 3000 Thlr. verwenden wollte. Daß die durch die Bewilligung eiuge- tretene Abminderung der Regierungsforderung um mehr als 10,000 Thlr. wohl geeignet war, die Verfolgung des von der Regierung vorgelegten Planes unräthlich zu machen, ist einleuchtend. Die Regierung hat in Uebereinstimmung hiermit auch den im Jahre 1855 von ihr vvrgelegten Lr- ganisationsplan verlassen und die 3000 Thlr. theils zur Aufbesserung der Gehalte für die Dbergendarmen, theils
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