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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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zu einigen neuen Anstellungen verwendet, ohne die Anzahl der eigentlichen Gendarmen zu vermehren. Sie hat bei dieser theilweisen Verwendung zu neuen Anstellungen, na mentlich die Erreichung eines Gesichtspunktes im Auge gehabt, welcher als Hauptfactor des von der Majorität der Deputation am Landtage 1854/55 angedeuteten Organi sation des Instituts zu betrachten ist, und hat bereits zwei Gendarmerieinspectoren in den Kreisdirectionen Leipzig und Zwickau angestellt, über deren Bestimmung die Motiven das Nähere besagen, und im gegenwärtigen Etat ist der Bedarf für noch zwei solcher Beamten für die Kreis-Direc- tionen Dresden und Bautzen vorgesehen. Der Deputation lag nun zunächst ob, zu erörtern, inwieweit sich diese neuen Anstellungen von Gendarmcrie- inspectoren in der kurzen Zeit ihres Bestehens als praktisch und nützlich bewahrt haben. In den hierüber stattgefun denen Verhandlungen mit den Herren Commissarien sprach sich der betreffende Herr Staatsminister ganz entschieden aus für die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung. Die in der Deputation erhobenen Bedenken, daß diese Beamten sehr wahrscheinlicher Weise in Competenzconflicte mit den Amts hauptleuten, denen sie coordinirt, kommen müßten, sobald sie ihrer Pflichterfüllung mit Eifer nachstreben; daß aber, wenn man sie den Amtshauptleuten subordinire, dann auch ihre dienstliche und sociale Stellung eine ganz andere werde und dann — wie früher — durch Ordonnanzobergendarmen ihre Stelle vertreten werden und somit eine sehr namhafte Ermäßigung im Geldetat erreicht werden konnte. Diese Bedenken glaubte der Herr Minister durch die bereits ge machten Erfahrungen beseitigen zu können. Er bemerkte, daß in den beiden Kreisdirectionen, wo diese Inspektoren bereits angestellt, sie sich als sehr nützlich und für die Kreis- directoren fast als unentbehrlich bewiesen hätten. Insbe sondere sei ein sehr günstiger Einfluß derselben auf die Disciplin der Gendarmen dort nicht zu verkennen. Es sei diese Einrichtung auch deshalb sehr wünschenswerth, weil es den Amtshauptleuten nur schwer möglich sei, selbst eine hinlängliche Disciplinaraufsicht über die Gendarmen zu führen. Eine Colliston mit der amtshauptmannschaft lichen Khätigkeit dürfte auch nicht befürchtet werden, und habe sich eine solche bis jetzt im Leipziger und Zwickauer Kmsdirectionsbezirke nicht herausgestellt. Allein die Deputation konnte dennoch nicht der Ansicht des Herrn Ministers gegenüber ihre Bedenken aufgeben, sie glaubte mindestens noch eine längere Erfahrung über die angegebene Nützlichkeit der Einrichtung und namentlich den Beweis abwarten zu müssen, daß nicht auch durch Angestellte der frühem Art — Ordonnanzobergendarmen— derselbe Zweck und mit weit weniger Kosten erreicht wer den könnte, und man entschloß sich endlich, bei der aller dings vcrhältnißmaßig ziemlichen Neuheit der Erfahrungen hierbei der Regierung zwar die Mittel für die bereits angestellten zwei Gendamerieinspectoren nicht sofort zu verweigern, aber hierbei der Kammer den Antrag zu empfehlen: Vie Staatsregierung möge in Erwägung ziehen, ob nicht noch im Laufe dieser neuen Finanzperiodc auch diese bei den Stellen wieder einzuziehen und solche, wie früher, durch Obcrgendarmen zu ersetzen seien. Da sich die Deputation gegen Anstellung noch zweier neuer Gendarmerieinspectoren aussprechen muß, so ist auch das Postulat um so viel zu kürzen, als durch wei tere Anstellung zweier Jnspcctvren, anstatt zweier Ordon nanzobergendarmen, bedingt wird. Diese Abminderung wird bei 900 Khlr. Gehalt und 150 Khlr. Dienstaufwand für einen, zusammen 2,100 Khlr. für zwei Jnspectoren betragen, wogegen der nöthige Bedarf für zwei Ordonnanz obergendarmen mit 330 Khlr. Gehalt und 70 Khlr. Dienst aufwand für jeden, zusammen 800 Khlr. in Aufrechnung zu stellen ist. Die Anstellung des Gendarmeriesecretärs befürworteten die Herren Commissare ebenfalls angelegentlich und sah man davon ab, Bedenken gegen die Anstellung zu erheben, entschloß sich vielmehr, den dafür angesetzten Gehalt, sowie ferner die übrigen in dem Etat, Seite 233 und 234, ersicht lichen Gehaltserhöhungen, als auch diejenigen zu geneh migen, welche durch die von der Regierung vorgelegte Ver- theilung der sub 14 postulirten 5000 Khlr. Dispositions quantum anderweit sich ergeben. Es würde sich demnach der Etat folgendermaßen gestalten: 1,000 Khlr.— Ngr.—Pf. Gehalt für einen Dbergcndar- merieinspector, 1,800 - — - — - Gehalt für zwei Gendarmeric- inspcctoren, ü 900 Khlr., 750 - — - — - Gehalt für einen Gendarmerie- secretär, 660 - — - — - desgl. für zwei Ordonnanzober ¬ gendarmen, ü 330 Thlr., 4,950 - — - — - Gehalt für 15 Bczkrksober- gendarmen, ü 330 Khlr., 23,500 - — — - desgl. für 94 Fußgendarmen erster Klaffe, ü 250 Thlr, 23,030 - — - — - desgl. für 94 Fußgendarmen zweiter Klasse, ä 245 Khlr., 193 - 22 - 5 - Agiovergütung für 31 Mann, L 6jL Khlr., 7,330 - — - — - Dicnstaufwanh, .mit 200 Thlr. für einen Obergen- darmerieinspector, 300 - für zwei Gendar merieinspectoren, ä 150 Khlr., 1,190 - für 17 Lbergen- gendarmen, ü^70 Khlr., з, 760 - für 94 Gendarmen erster Klasse, ü 40 Khlr., 1,880 - für 94 Gendarmen zweiter Klasse, ü 20-Khlr., uts. 34 - 12 - 3 - Agiovergütung für 31 Mann, ä 1 Khlr 3 Ngr. 3 Pf., - 2,700 - ----- zu Unterhaltung von 15 Dienst pferden, 2,000 - ----- zu Belohnungen, Curkosten и. Unterstützungen an einzelne Gendarmen in besondern Noth- fallen, 2,300 - — - — - zu periodischen Druckschriften, Botenlöhnen, Portis, Buch- 70,248 Khlr. 4 Ngr^L Pf- l^us. 32*
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