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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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nung von 7V bis 80 Quadratmellen erreichen wird, und es wird ihnen daher schwer, ja unmöglich werden, die Zu stände und besonders in Betracht kommenden Persönlich keiten des Bezirks kennen zu lernen. Denn ohne eine andere geschäftliche Beziehung zu dem Bezirke, als die der Polizeiinspcction, wird ihnen das Mißtrauen, welches in der Regel erfahrungsmäßig der polizeilichen Executive ent- gegentritt, und seine Erklärung in den vielen Molestirun- gen findet, welche das Polizeiinstktut nothgedrungen auch dem rechtschaffenen Staatsbürger bringen muß — wird ihnen dieses Mißtrauen stets ein Hinderniß bleiben, sich das Vertrauen der Gemeinden und Behörden ihres Be zirks zu erwerben, und ohne dieses Vertrauen wird es ihnen nicht möglich sein, so wohlthatig aus das Gendar meriecorps zu wirken, wie es die Amtshauptleute im Stande sind. Der Gendarmerieinspector wird die Zustande seines Bezirks und die Tüchtigkeit der Gendarmen nur aus deren Dienstschristen kennen lernen. Im Bewußtsein der Erfolglosigkeit seiner Bestrebungen wird der Gendar merieinspector der Disciplkn seines Gendarmeriecorps nun seine besondere Aufmerksamkeit schenken. Er wird aus den Gendarmen wiederum Soldaten machen, unverbrüch lich im Gehorsam, straff und blank in ihrem Auftreten, aber unsicher und unselbstständig in ihrer Handlungsweise, wenn es gilt, eigene Intelligenz zu entwickeln. Die Landgendarmen werden in solchen dienstlichen Verhältnissen nie lernen, eine discretionelle Beurtheilung einzelner Fälle anzuwenden, sie werden sich nie die Fähigkeit erwerben, das Nothwendige und Ersprießliche ihrer Dienstinstruction von dem vielfachen geringern Beiwerke zu unterscheiden. Ohne diese Fähig keit sinkt aber der Landgendarm zum einfachsten Handlanger der Straßenpvlizei herab. Dem ist nicht einzuwenden, daß eine umsichtige Auswahl besonders bevorzugter Persönlich keiten diese Bedenken beseitigt. Der Gendarmerieinspector, der dem Gendarmeriecorps eines ganzen Kreisdirections- bezirks gegenüber, welches etwa die Zahl von 60 erreichen wird, künftig die Stellung des Amtshauptmanns einnehmen soll, wird die Qualisication des Amtshauptmanns besitzen, oder wenigstens sich erwerben müssen, ohne daß ihn die Vor bildung des Amtshaüptmannö und dessen Berufsgeschäfte hierzu m die Lage versetzen. Aus diesem Grunde halte ich es rm Interesse des Gendarmerieinstituts für erforderlich, daß die alleinige Oberleitung des Gendarmeriecorps den Amtshauptleuten verbleibe, wie ja dieselben diese Oberlei tung bisher zum Wohle des Landes geführt haben. Dabei setze ich voraus, daß die Staatsregierung bei der Wahl der Amtshauptleute von dem Grundsätze ausgeht, daß nur Männer dazu gewählt werden, welche düs volle Vertrauen des Bezirks verdienen, und die nicht etwa selbst der Ueber- wachung bedürfen. Ich werde deshalb gegen die Be willigung dieses Postulats für die Gendarmerieiyspectoren stimmen. Abg. Riedel: Ich könnte mich in vieler Beziehung des Wortes begeben, weil die Redner, die vor mir ge sprochen haben, und vorzüglich mein Freund, der Abg. Lehmichen-Choren, so wie der Secretär Kasten, Vieles ge sagt haben, was ich sagen wollte. Die Staatsregierung hat das Disposirionsquantuin von 3,000 Thaler, was ihr beim vorigen Landtage bei dieser Position bewilligt wurde, wieder zur Begründung neuer Stellen und vorzüglich für zwei Gendarmerieinspectoren mit verwendet. Ich bin da mit nicht einverstanden. Ich glaube nicht, daß sie daS Recht hat, dieses Dispositionsquantum hierzu zu verwen den. Die Deputation schlägt uns nun vor, daß wir das Postulat, was gegenwärtig wieder von der Regierung zur Gründung zweier dergleichen neuer Stellen verlangt wird, ablehnen sollen; was dagegen die bereits angestellten Gen- darmcricinspectoren betrifft, so schlagt sie uns einen Antrag an die Staatsrcgierung vor, welcher Seite 90 des Berichts enthalten ist, dahin gehend, „die Staatsregierung möge in Erwägung ziehen, ob nicht noch im Laufe dieser Finanzperiode auch diese beiden Stellen wieder einzuziehen und solche, wie früher, durch zwei Obergendarmen zu ersetzen seien." Mit dem Vorschläge der Deputation, was die Ablehn ung betrifft, bin ich vollständig einverstanden; mit dem Anträge aber, welcher die Wiedereinziehung der beiden Stel len betrifft, bin ich es jedoch nicht. Ich wünsche vielmehr einen definitiven noch weiter gehenden Antrag an die Staatsregierung, der so lauten würde: „Die hohe Staatsregicrung wolle sofort diese beiden Stellen wieder einziehen und solche, wie früher, durch zwei Obergendarmen ersetzen." Ich erlaube mir daher, diesen Antrag zu stellen; denn, meine Herren, die Hoffnung, welche die Staatsregierung der Deputation gemacht hat, wegen Wiedereinziehen dieser Stellen, was der Abg. Oehmichen aussprach, diese ist mir zu wenig, auf solche Aeußerungen gebe ich nicht viel. Ich schlage daher meinen weiter gehenden Antrag der Kammer zur Annahme vor. Wenn auch die Staatsregierung er klärt hat, wie aus dem Berichte zu ersehen ist, daß das Institut wohlthätig und nützlich auf die Disciplin der Gen darmen eingewirkt habe, und es Amtshauptleuten nicht immer möglich sein würde, hinlängliche Disciplinaraufsicht über die Gendarmen zu führen, so muß ich mich doch Dem vollkommen anschließen, was der Herr Secretär Kasten er klärt hat, und sollte es wirklich nothweridig sein, die Gen darmen unter eine derartige Aufsicht zu stellen, so würde es ebenso gut durch Obergendarmen zu erreichen sein, wenn sie dahin instruirt werden. Meine Herren! Ich kann der Kammer gegenüber nicht bergen, daß km Volke vielfach die Ansicht laut geworden ist, es handle sich in einzelnen Fällen mehr um Unterbringung gewisser Personen, als um die Nothwendigkeit, neue Stellen und neue Behörden zu schaf fen. Ich beantrage daher ebenfalls, daß auf die Post von von 1,800 Thaler und 300 Thaler, wie es der Herr Secre-
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