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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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der Kümmermitglieder wird sich auch dann dafür aussprcchen. Findet sie es aber nicht bestätigt und findet also ein zweck mäßiges Wirken nicht statt, so wird dem Anträge Folge ge geben und auf nächstem Budget dieses Postulat nicht vorge- sührt werden. Ein einziges Wort habe ich noch hinzuzu fügen, um die Zahlen festzustellen, wenn die Ansätze dieser beiden Offiziere nicht bewilligt werden sollten. Es würde sich dann nicht darum handeln, daß 2,100 Thaler weg fallen, sondern nur die Summe von 1,300 Khaler, da der Aufwand der Obergendarmen, welche an die Stelle der Inspektoren dann treten müßten, 800 Khaler beträgt. Abg. Jacob: Ich könnte mich füglich des Wortes be geben, da von meinen Herren Vorrednern alles Das gesagt worden ist, was ich in dieserAngelegenheit sagen wollte. Aber, meine Herren, der Herr Referent hat uns eben gesagt, daß die Disciplinargewalt über die Gendarmen durch die An stellung der Gendarmerie-Inspectoren sollte gehoben wer den. Ich könnte allerdings vom Gegentheil den Beweis liefern; jedoch ich glaube, daß es hier nicht am Platze ist, indem ich dann der Kammer Persönlichkeiten vorführen müßte, und ich dann auch gegen die Staatsregierung den Namen der Person zu sagen hätte, wenn sie ihn genannt wissen will. Aus diesem Grunde werde ich gegen das Gut achten der Deputation stimmen. Abg. v. Schönberg: Meine Herren.' Es scheint mir, wenigstens nach der Aeußerung desAbg.Dehmichen-Choren, die Hauptbeanstandung gegen die Anstellung der Inspek toren darin zu liegen, daß man sich Offiziere bedient, und er schlagt vor, daß man diese Stellung eher Polizeibeam ten geben solle. Nun glaube ich aber, daß, wenn man diese Gewalt wirklich guten Polizeibeamten geben wollte, so würde die Ersparniß gar nicht groß sein. Der Regie rung wird es übrigens gleich sein, wen sie anstellt, ob es Offiziere find oder Polizeibeamte, nur' daß wir einen gleich hohen Gehalt gewahren müssen, das steht auch fest, wenn wir diese Maßregel einmal wollen. Gewiß ist auch ferner, haß, wenn man solche Leute zu Inspektoren anstellen wollte, Laß dies gewiß guten Fortgang haben würde, das läßt sich ganz gewiß nicht läugnen. Die Deputation selbst giebt an, daß von der hohen Staatsregierung viele Wortheile aus her Anstellung solcher Inspektoren hervor gegangen sind, und ich kann mir nicht erklären, daß diese nicht begründet wären. Wenn dem nun so ist, so würde die hohe Staats regierung gewiß sehr gern aufDas eingehen^ was der Abg. Oehmichen-Choren vorschlagt, Polizeibeamte nämlich, die sich dazu eignen, als Inspektoren anzustellen. Abg. v. König: Im Allgemeinen bin ich der An sicht, daß bei den Postulaten für bas Gendarmerie-Insti tut die Sparsamkeit nicht als die hauptsächlichste Rücksicht zu betrachten ist. Bekanntlich ist das nicht sparsam zu Nennen, sondern verschwenderisch, wenn man für den Augen blick eine geringe Ausgabe ablehnt und dadurch in den Fall kommt, in nächster Zeit größer« Aufwand bestreiten zu müs sen. Nun ist aber ein wohlorganisirtes und ausreichend zahlreiches Gendarmeriecorps gewiß vorzugsweise geeignet, in vielen Fällen vorzubeugen, wo außerdem der Staat straf rechtlich einschreiten und die Gefängnisse und Strafanstal ten bevölkern muß. Es ist ein altes und gutes Wort, daß es rathsamcr ist, Verbrechen zuvorzukommen, als sie zu be strafen. Es ist ferner ein Erfahrungssatz, daß derjenige Theil der Bevölkerung, welcher einer Beaufsichtigung be darf, eine heilsame Furcht vor der Gendarmerie hat. Es ist aber auch der geehrten Kammer aus den Debatten über eine Petition aus dem Woigtlande noch wohl erinnerlich, daß dabei bis zur Evidenz nachgewiesen wurde, wie gegen wärtig die Gendarmerie nicht zahlreich genug sei, um überall ihrer Aufgabe zu genügen. Auch aus andern Theilcn des Landes sind gleiche Klagen laut geworden. Am liebsten hätte ich es daher, von diesen Ansichten geleitet, gesehen, daß die Regierung das früher freilich schon abgelehntc Po stulat wegen einer Vermehrung der eigentlich Dienst thuen- den Land-Gendarmerie wiederholt hätte. Da aber dies nicht geschehen ist, da die Regierung sich statt dessen vor der Hand damit begnügen will, eine kleine Anzahl von Männern höherer Intelligenz für Gendarmerie-Zwecke zu verwenden, da sie uns versichert, daß die in dieser Bezieh ung gemachten Erfahrungen durchaus günstige waren, so glaube ich, hat die geehrte Kammer keine Veranlassung, die sem Postulate so entschieden, wie es geschieht, entgegenzu treten. Ich finde den Zweck der Gendarmerie-Jnspectoren nicht sowohl in der Disciplinar-Aufsicht, die sie ausüben sollen, als in der höhern Intelligenz, die sie für die Zwecke des Gendarmerie-Instituts mitbringen und darin, daß ihr Gesichtskreis ein mehr umfassender ist und sein soll, daß er selbst mehrere amtshauptmannschaftliche Bezirke in sich be greift, um so die Zwecke des Gendarmerie-Institutes zu verfolgen. Es sind mir aus eigner Erfahrung Falle be kannt, wo eine mit Intelligenz gepaarte und einen großer« Wirkungskreis umfassende Verfolgung des Verbrechens von dem größten Erfolge gewesen ist und ich möchte daher der geehrten Kammer anrathen, wenigstens die jetzt bestehenden Gendarmerie-Jnspectoren nicht sofort wieder einziehen zu wollen, sondern in dieser Beziehung eine längere Erfahrung abzuwarten. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Wenn ich mich den von dem Herrn Secretär Kasten und dem Herrn Abg. Sachße sehr ausführlich und gründlich gegebenen Erklärun gen über das Institut der Gendarmerie nur anschließen kann, wenn ich mich demnach auch der Ansicht anschließen muß, daß ich nicht glaube, daß durch die Anstellung der beiden Gendarmerieinspectoren dem Institute wohl ein we sentlicher Nutzen geschafft worden sek, so bin ich gleichwohl nicht in der Lage, dem Anträge des Abg. Riedel beistimmen
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