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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Angestellten Gendarmerieinspectoren für die nächste Finanz periode anlangt, aus den Gründen, die der Herr Referent überzeugend dargelegt hat, was aber die Ablehnung der Anstellung von Gendarmerieinspectoren für die andern Kreisdirectionen betrifft, aus den Gründen, die vom Herrn Sekretär Kasten und Herrn Stadtrath Sachße ausführ lich angegeben worden sind. Abg. Heyn: Ich könnte mich füglich des Wortes be geben, indem die erster» Borredner die Gründe so klar dar gelegt haben, aber auf einen einzigen Punkt will ich nur noch aufmerksam machen, nämlich auf den, daß wenn wir jetzt die Gendarmerieinspectoren anstellen, auch die Zeit nicht fern liegen wird, daß auch denselben ein bedeutender Regieaufwand wiederum zur Haltung eines Bedienten be willigt werden müsse, oder wie das zum Beispiel bei dem Zoll wesen der Fall ist, wo die berittenen Grenzaufseher immer den Diener von den Herren Obercontroleuren machen müs sen. Also glaube ich, würden die Herren Obergendarmen zum größten Theil Diener der Herren Gendarmerieinspec toren sein. Abg. vr, Wahle: Nur auf einen Angriff, den der Herr Abg. v. Nostitz-Drzewiecki gegen die Gerichtsämter vor- örachte, will ich mir ein Wort zur Erwiderung erlauben; er meinte nämlich, wenn ich recht gehört habe, es möchten die Gerichtsämter nur angewiesen werden, nicht so häufig die Anzeigen der Gendarmen als ungeeignet zurückzuweisen. Nun, ich glaube, er verlangt da entweder etrpas Unmögliches oder er geht davon aus, daß Seitens der Behörden nicht pflichtmäßig verfahren werde. Diese Voraussetzung ist wohl nicht statthaft, ich glaube der Fehler liegt wo anders, in der Art und Weise, im Inhalt der Anzeigen. Ich selbst habe eine Zeitlang die Ehre gehabt, Vorstand eines Gerichts amtes zu sein und kann aus eigner Erfahrung versichern, wie ost ich selbst im Falle gewesen bin, Gendarmen-An- Zeigen als ungeeignet, als vollkommen unpassend zurückzu weisen. Es werden manchmal Anzeigen von den Gendar men eingebracht, die lediglich ungereimte Dinge enthalten, Dinge, die durchaus nicht unter ein Strafgesetz zu subsu- mkren sind. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, diese Worte zur Ehre der, wie mich dünkt, ungerecht angegriffe nen Gerichtsämter zu erwidern. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich glaube nicht, daß ich durch meine Aeußerung den Gendarmen zu nahe getre ten bin» Wenn auch in diesem Saale keine Anschuldigun gen zu hören gewesen sind, wenigstens heute nicht, so ist das doch bei frühern Gelegenheiten vorgekommen und außer dem Saale hört man es sehr ost, daß da und dort und der und jener Gendarm feine Schuldigkeit nicht ge- Lhan habe. Auch habe ich nur gesagt und sagen wollen, daß das Gendarmerieinstitut nicht so schlecht sei, wie man es theilweife machen wolle. Daraus geht aber nicht her vor, daß hier m diesem Saale davon die Rede gewesen sei. ! Was der Abg. Wahle zur Wahrung der Ehre der Gerichts-? ämter gesagt hat, ist mir nur angenehm gewesen zu hören; ich weiß aber auch, daß Gendarmen gegen mich die Klage haben laut werden lassen, daß man ihre Anzeigen nicht in der Art und Weise ausgenommen habe, wie cs zu wünschen gewesen wäre und daß dadurch der Eifer der Gendarmen leiden müsse. Es sind mir solche Klagen von Leuten zu gegangen, die in der That sich als ausgezeichnet befähigt und Pflichtteil schon Jahre lang bewiesen hatten. Abg. vr. Wahle: Ich habe darauf nur zu erwidern, daß diese Klagen, die dem Abg. v. Nostitz-Drzewiecki gegen über von Gendarmen erhoben worden sind und an denen ich nicht im Mindesten zweifeln will, sich wohl meist daraus erklä ren, daß den Gendarmen häufig die nöthige Kenntniß der gesetzlichen Bestimmungen abgeht und ich habe nur wie derholt auszusprcchen, daß ich ost genöthigt gewesen bin, Gendarmenanzeigen einfach zu den Acten zu legen, weil eben nichts darauf zu verfügen war. Die Gendarmen, die das nicht einsehcn und begreifen, gehen dann hin und beklagen sich über die Behörden. Abg. Jungnickel Mir will cs fast scheinen, als sek es der geehrten Deputation nicht recht Ernst mit ihren An trägen gewesen, mir will es fast vorkommen, als könne man zwischen den Zeilen lesen, daß die Ansicht bei der Berathung vielleicht die gewesen ist, „wir wollen die zwei Postulate für die neu anzustellenden Inspektoren abwciscn und will dann die Kammer die bereits Angestellten auch in Wegfall brin gen, so wollen wir das ihr überlassen." Ich schließe das namentlich auch daraus, daß der Abg. Oehmichen in seiner Vertheidigung des Deputationsvorschlags anführte, es würde durch die Weigerung dieser Postulate für die zwei bereits angestellten Gendarmerieinspectoren, die doch noch eine nicht zu lange Zeit erst fungiren, das Ansehen der Regierung alterirt werden, was ich aber kaum glauben kann. Die Regierung hat ja selbst, wie wir eben gehört haben, ange deutet, daß möglicherweise noch im Laufe dieser Finanzpe riode auch diese Angestellten in Wegfall kommen werden. Es wird also am Ende ganz gleich sein, ob wir jetzt einen Beschluß auf den Wegfall der beiden Gendarmerieinspec toren fassen oder ob die hohe Staatsregierung eigenmächtig nach Verlauf einer kurzen Zeit, diese Stellen aufhebt. Die Bemerkung des Abg. Oehmichen, daß wenn bei Besetzung dieser Stellen zeither auf Offiziere Rücksicht genommen wor- hen sei, dies wohl nicht so recht praktisch erscheine, weil denselben doch wohl die praktische Erfahrung in dieser Be ziehung mangle, muß ich vollständig beistimmen, da sie aus der Armee in diese Stellung übergehen, ohne vorher den Geschäftskreis kennen gelernt zu haben und ich glaube da her, baß unter diesen Umstanden das Aufrücken von Polizei- officianten zu diesen fraglichen Posten weit zweckmäßiger sein würde. Wenn der Abg. v. König anführte, daß es nöthig sei, höchst intelligenten Mannern diese Posten zu
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