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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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es nicht gerathen ist, das Ansehen der Regierung in irgend einer Weise zu schwächen. Abg. Mai: Hätte die hohe Staatsregierung das ihr am letzten Landtage bewilligte Dispositionsquantum von 3,000 Thaler dazu verwendet, um einige Gendarmen mehr anzustcllen im Lande, so würde ich dieser Maßregel mit Vergnügen beigestimmt haben, allein, daß dieses Dis positionsquantum zur Anstellung von vier Gendarmerie- inspectoren verwendet werden soll, dazu kann ich meine Stimme nimmermehr geben, indem ich mir keinen wesent lichen Nutzen von diesen Jnspectoren verspreche. Sie wissen Alle, meine Herren, wir haben am vorigen Landtage ein neues Institut geschaffen, von dem ich doch voraus setzen zu müssen glaube, daß dieses Institut so recht geeig net sei, die Landesgendarmerie zu überwachen, ich meine das Friedensrichterinstitut. Lassen Sie also doch diesem Institute diese praktische Wirksamkeit. Die Friedensrichter werden am ehesten dazu geeignet sein, die Gendarmerie zu überwachen, indem die Bezirke der Friedensrichter kleiner sind, als die der Gendarmerieinspectoren der Natur der Sache nach sein können. Abg. Hoffmann: Meine Herren, ich habe nicht die Absicht auf die Sache selbst einzugehen, das wäre die Dis kussion unnöthig verlängert, da dieselbe schon so ziemlich erschöpft zu sein scheint. Dem Anscheine nach ist die Mehr zahl der Kammermitglieder darüber einig, daß man nämlich diese beiden Jnspectoren wieder entfernt zu sehen wünscht. Und es würde sich auch in der Khat wohl sehr sonderbar gestalten, wenn in einigen Lheilen des Landes Gendarmcrie- inspectoren beständen, in den andern wieder nicht. Ich will also annehmen, daß die Abstimmung so ausfällt, daß man die Gendarmerieinspectoren entfernt zu sehen wünscht. Allein es ist doch auch nicht zu verkennen, daß gewisser maßen die Staatsregierung die Inspektoren dadurch ge schaffen hat, daß ihr zu Verbesserung des Gendarmerie wesens das Dispositionsquantum zu Gebote stand, und da hat sie denn geglaubt, daß damit etwas Gutes geschaffen werden solle. Ist der Zweck nicht erreicht worden, so wird eine Abänderung geschehen müssen. Aber Verlegenheit muß immer für die Regierung herbeigeführt werden, da die Jnspectoren einmal angestellt sind, wenn die Kammer dar auf bestehen will, baß sie sofort wieder abgeschafft und von der Negierung entlassen werden sollen. Nun finde ich aber auch, daß wohl die geehrte Deputation nicht so ganz be stimmt in ihrem Anträge gewesen ist; auf der andern Seite scheint mir aber der Antrag des geehrten Abg. Riedel zu weit zu gehen, indem ich die Verlegenheit, die der Staats regierung dadurch bereitet werden würde, vermieden zu sehen wünschte. Ich wollte mir daher einen andern An trag erlauben und zwar der Gestalt, daß der Antrag der Deputation folgendermaßen umgewandelt würde: „Die hohe Staatsregierung möge noch im Laufe dieser Finanzperiode auch diese beiden Stellen wieder einzieherr und solche wie früher durch zwei Obergendarmen ersetzen." Ich habe nämlich die Meinung, daß, wenn die Kam mern einmal wollen, daß die Stellen eingezogen werden sollen, es dann einer weitern Anempfehlung zur Erwägung nicht bedarf, sondern dann ganz einfach darauf anzutragen ist, daß die Stellen wieder eingezogen werden sollen; und andererseits würde durch meinen Antrag bezweckt, daß wir die Staatsregierung nicht in Verlegenheit setzen. Ich werde mir erlauben, dem Herrn Präsidenten den Antrag schrift lich zu überreichen. Präsident vr. H aase: Meine Herren, der Antrag, wel chen der Abg. Hoffmann eingereicht hat, und der gewisser maßen die Mitte hält zwischen dem Riedel'schen Anträge und dem Anträge der Deputation, lautet so: „Die Staatsregierung möge noch im Laufe dieser Finanz periode auch diese beiden Stellen wieder eknziehsn und solche, wie früher, durch zwei Obergendarmen ersetzen." Ich frage die Kammer, ob sie diesen Antrag unter stütze? — Er ist hinreichend unterstützt. Der Abg. v. König hat das Wort. Abg. v. König: Nur noch wenige Worte zur Rechtfertigung meiner Aeußerungen, insoweit mir ein gehalten worden ist, das praktische Element zu wenig berücksichtigt zu haben. Intelligenz ' und praktische Uebung sind für jeden Geschäftsmann und für den Beamten, folglich ebenfalls gleich nothwendige Requi siten, und das Eine macht das Andere nicht entbehrlich. Nur wage ich zu behaupten, daß eine gründliche Vorbil dung und Intelligenz die praktische Uebung nicht erschweren, sondern sie vielmehr erleichtern, und selbst einen kurzem Zeitraum dafür als ausreichend erscheinen lassen. Einmal muß freilich Jeder mit der praktischen Uebung den Anfang machen, und ehe ihm nicht eine gewisse Zeit dazu gelassen worden ist, kann man ihn nicht vollständig beurtherlem Zn dieser Lage sind die Gendarmerieinspectoren. Erst im Laufe der gegenwärtigen Finanzperiode wird das Mini sterium mehr noch als bisher, in der Lage sein, beurtheilerr zu können, ob sich diese Einrichtung bewahre oder nicht. Dann, nachdem die Erfahrungen noch gründlicher gemacht worden sind, wird mit mehr Sicherheit als jetzt erwogen werden können, ob man nach Befinden noch zwei Gen darmerieinspectoren anstellen, oder ob man das bisher auf zwei Stellen dieser Art Verwendete zu einem andern Zwecke verwenden will. So gar dringend scheint mir die Wiederaufhebung dieser Stellen doch nicht zu sein, und ich werde deshalb weder für den Riedel'schen, noch für den Hoffmann'schen Antrag, sondern lediglich für den Vorschlag der Deputation stimmen.
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