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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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handelte, als wie man solche in der von der ^Universität promovirten Doctoren zu finden berechtigt und gewohnt ist: so möchte diese Frage wohl mit Ja zu beantwort» sein. Mein die Wissenschaft und das Leben haben längst dafür entschieden, daß nur allseitig, vollständig ausgebildete Aerzte Das leisten können, was zu fordern jeder Staats bürger gleichberechtigt ist, und daß zu einer solchen allge meinen Ausbildung des Arztes nur eine Universität alle geeigneten Mittel darbieten kann. Man vergleiche das dem Landtage 1845/46 vorgelegte königliche Decret über die chirurgische Akademie und ihre Verhältnisse zum sächsischen Medicinalwesen, Land tagsacten I. Abth. 2 Bd. von 1845/46, sowie die Verhandlungen darüber im der zweiten Kammer, Mitth. der zweiten Kammer, S. 3330 fg. und Mitth. der ersten Kammer, S. 2428 fg. Sobald man aber zugiebt, daß alle Glieder der Ge sellschaft, Civil und Militär, Arme und Reiche, Bewohner der großen Städte wie die in entfernten kleinen Orten Wohnenden, gleichberechtigt sind, zu erwarten, daß Alle Individuen, welchen der Staat die Ausübung der Heil kunde gestattet, in gleich vollkommener Weise die Bildungs anstalten des Landes haben benutzen können, so wird dar aus folgen, daß die Bildung von Aerzten zweiter Klasse schlechthin nicht in der Absicht des Staates liegen kann, daß also auch aus Rücksichten auf die allgemeinen Interes sen der Gesellschaft nicht ein so bedeutender Aufwand für eine Anstalt zu rechtfertigen ist, welche zwar sehr tüchtige Praktiker im glücklichen Falle liefern, aber niemals im Stande sein wird, vollständig ausgebildete Aerze zu er ziehen. Ist dies auch zugegeben, so kommt man zu der Frage 2 b., liegt es im Interesse Derjenigen, welche diese Anstalt zu ihrer medicinischen Ausbildung benutzen wollen, daß sie hier, anstatt an der Universität ihre Studien machen? Und diese Frage ist allerdings von Vielen lange Zeit hin durch bejaht worden. Man hat nämlich geglaubt, solchen Personen, die nicht hinlängliche Mittel haben, um den al lerdings im Vergleich mit andern Studien sehr kostspieligen medicinischen Cursus auf der Universität durchmachen zu können, diesen eine Gelegenheit bieten zu müssen, um schneller und billiger zu einem Ziele, d. h. hier zu einem untergeordneten Ziele zu kommen, und hat dabei voraus gesetzt, daß Gegenden genug im Lande vorhanden sind, wo die Zahl der unbemittelten Bewohner so groß ist, daß ein promovirter Arzt freiwillig sich nicht hinwenden würde in der Befürchtung, daselbst nicht Ersatz für seine theuern Studien zu finden. Zur Zeit der Gründung der Anstalt (Mitte des vorigen Jahrhunderts) und auch bei Einführ ung der gegenwärtig noch bestehenden Reorganisation (1819) kam zu diesen allerdings nicht ungegründeten Rücksichten noch ein Mangel an promovirten Aerzten, und es war unter solchen Verhältnissen als ein segensreiches Wirken der Anstalt anzuerkennen, daß sie Mittel bot, schneller und billiger Aerzte heran zu bilden, als dies die Universität ver mag. Allein nachdem in der neuern Zeit die Stellung der Aerzte zweiter Klaffe — welche insofern, als nur die Universität Doctoren der Mediän creiren kann, als aus schließlich aus der chirurgischen Akademie hervorgehend, be zeichnet werden —gegenüber den promovirten Aerzten im praktischen Leben eine so mißliche geworden ist, daß selbst erfahrene, schon länger einer Praxis sich erfreuende wsäioinas pravtiol durch die Niederlassung eines promovirten Arztes in ihrer Nähe in den Fall kommen müssen, ihre Praxis zu verlieren — nicht deshalb, weil die Leistungsfähigkeit des promovirten Doctors thatsächlich größer ist, sondern weil nach der gesetzlichen Bestimmung der nicht promovirte Arzt in der Nähe eines voowr moäioinao nur eine untergeord nete Stellung einnimmt, und diese Stellung auf das Ver trauen des Volkes zum Arzt nicht ohne Einfluß bleiben kann; seitdem dies der Fall ist und auch die Anzahl der promovirten Aerzte keineswegs noch immer als unzu länglich bezeichnet werden kann, so wie früher; seit Ein tritt dieser Verhältnisse ist wohl anzunehmen, daß bei der großen Mehrzahl der mit dem 16., 17. Jahre in die Aka demie eintretcnden jungen Leute nur Unkenntniß mit den angegebenen Verhältnissen Ursache ist, daß sie einen Bild ungsgang wählen, der sie, wenn sie nicht das Versäumte durch Erlangung derDoctorwürde in spätem Jahren nach holen, im spätern Alter der Gefahr aussetzt, ohne eigne Verschuldung durch Einflüsse, die ganz außer ihrem Wirk ungskreise liegen, ihre Praxis und ihren Lebenserwerb zu verlieren; denn ein Arzt zweiter Klasse darf sich nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums in die Nahe eines promovirten Arztes niederlassen, wohl aber ist das entgegengesetzte Verhaltniß erlaubt. Ja es wird von manchen Seiten behauptet, daß der Staat, indem er eine billige Gelegenheit darbietet, schnell zu einem mittelmäßigen Broderwerb zu gelangen, durch einen Bildungsgang, der eine sichere Stellung für die spä tern Lebensjahre nicht gestattet, gewissermaßen eine Art vou Verführung eröffnet, deren Benutzung gewiß schon mancher Familienvater bitter bereut hat. Auch vom Standpunkte Derjenigen, welche sich der praktischen Heilkunde widmen wollen, erscheint es in vieler Beziehung richtiger und bessere Erfolge sichernd, wenn der Staat für eine Anzahl Unbemittelter Vorkehrung träfe, ihnen das theuere Studium der Mediän an der Universi tät zu erleichtern. Jetzt ist es umgekehrt der Fall. Es kostet z. B. der halbjährige Unterricht im Prapariren an der Akademie einen Khalcr, in Leipzig fünfzehn Lhaler; die Erlangung der Doktorwürde soll unter 400 Lhlr. nicht zu bestreiten sein. Würde der Staat durch Unterstützung an Studimrde auf billige Weise gleichsam ein Recht erlangen, als Gegen leistung das Niederlassen an von der Regierung zu bestim mende Orte auf bestimmte Jahre zu verlangen, so scheint auf diese Weise dem in manchen armen Gegenden des Landes noch fühlbaren Mangel an Aerzten auf sichere Weise abgeholfen werden zu können. Einen Lheil des jetztfür die Aka demie als Lehranstalt verwendeten Betrags zu Unterstützung aufdie Universität, einen andern zu Zuschüssen an solche junge Aerzte auf die ersten Jahre ihrer Niederlassung mit verwen den, die sich an den von der Regierung bestimmten Ortm niederlassen, würde nach der Ansicht der Deputation einen weit segensreicher» Erfolg, in Beziehung auf Verbreitung tüchtiger Aerzte in alle Kheile des Landes in Aussicht stel len, als für 12,000 Khaler jährlich zwölf Aerzte zweites Klasse bilden. Kann hiernach auch nicht das wohlverstandene eigene Interesse Derjenigen, welche an der Akademie studiren, we sentlich leitendes Prinäp betrachtet werden für Beibehalt ung der Akademie als Lehranstalt, so bleibt nur noch übrig
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