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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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tär- und Civklärzte, gleich zu benutzen seien. Gleichwohl wenn damit Stipendien verbunden sein sollten, könnte die Regierung sich Vorbehalten, daß die jungen Leute eine Reihe von Jahren verbunden wären, in der Armee zu dienen. „5. Da es nicht nothwendig erscheint, die Bildung in militärischer Beziehung sogleich mit Anfang des in der Regel auf vier Jahre berechneten medicinischen Cursus be ginnen zu lassen, so dürste es ausreichend sein, wenn Diejenigen, die sich zum Militärarzt bilden wollen, nach beendetem theoretischen Cursus in Leipzig, gehalten wären, an den vorhin bezeichneten klinischen Anstalten mindestens ein Jahr unter Oberaufsicht des Generalstabsarztes sich praktisch auszubilden." „Anstalten", das ist wohl blos ein Schreibfehler, denn eine militärische Entbindungskunst ist wohl nicht zu lehren, also müßte es heißen: „klinische Anstalt" und nicht „An stalten". Wie gesagt, ist wohl auch dieser Punkt durch Jrrthum hier hereingekommen. In Bezug auf die Beauf sichtigung durch den Generalstabsarzt gilt auch hier Das selbe, was ich. schon gesagt habe. Nach Alledem und in der wirklich festen Ueberzeugung, daß es für das Land und die Armee, für den Stand der Civil- und Militärärzte, für den Stand der Aerzte erster und zweiter Klasse in gleicher Weise von hohem Werthe ist, möglichst bald eine Aenderung und Ausbildung des sächsischen Mcdicinalwescns angeregt zu sehen, erlaube ich mir Ihnen und speciell der geehrten Deputation kleine Abänderungen ihres Antrags vorzuschla gen, nämlich folgende. Zunächst ist ein kleiner Fehler zu berichtigen, insofern es statt: „chirurgische Akademie" heißen muß: „chirurgisch-medicinische Akademie". Dann möchte ich das Wort „primär" weggelassen haben, weil mir eine Ausbildung an 20—30 Betten zwecklos erscheint. Dann für: „der mit ihr bis jetzt verbunden gewesenen allgemeinen klinischen Anstalt" wünsche ich gesetzt: „des botanischen Gartens"; denn, meine Herren, es fehlte sonst in Dresden ein botanischer Garten, so wie eine Entbindungsanstalt. Denn so gut diese nothwendig ist für den Landkreis, wird künftig auch jener immer noch für die Ausbildung der Schüler höherer Schulen und sonstige gelehrte Arbeiten sein. Unnütz scheint mir aber die „klinische Anstalt". Endlich möchte ich auf der drittletzten Zeile von unten: „welche sich als Militärärzte ausbilden wollen" und „unter Aufsicht des Generalstabsarztes in der Chirurgie" in Wegfall gebracht sehen, damit wir uns nicht präjudiciren, wenn die Staats regierung auf den meiner Ansicht nach günstigen Gedanken käme, allen Aerzten, auch den Civilärzten eine Fortbildungs schule an einem größern Krankenhause zu gewähren. Die Aufsicht des Generalstabsarztes, welche bisher nicht nöthig war, wird auch künftighin unnütz erscheinen. Ich bitte nun den Herrn Präsidenten, meinen Antrag gefälligst zur Unterstützung zu bringen. Präsident vr. Haase: Der geehrte Abgeordnete be trachtet allem Ansehn nach seinen Antrag als ein Ganzes, ich werde ihn also auch im Ganzen zur Abstimmung brin gen. Der Antrag lautet so: „Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, im Laufe der begonnenen Finanzperiode zu prüfen, in wie weit durch Aufhebung der chirurgisch-medicinischen Akade mie als Bildungsanstalt für Aerzte unter Beibehaltung des botanischen Gartens und der Entbindungsschule theils ein finanzielles Ersparniß herbei zu führen, theils mit günstigem Erfolg die von der Regierung dem Land tage 1845/46 vorgelegte Medicinalreform vorbereitet wer den könne und das Resultat dieser Prüfung dem näch sten Landtage vorlegen, nach Befinden die Aufhebung der in Frage stehenden Anstalten vorbereiten, hierbei aber eine derartige Einrichtung im Auge behalten, welche dazu dienen kann, jungen Aerzten Gelegenheit zu bieten, sich praktisch vervollkommnen zu können. Unterstützt die Kammer diesen Antrag? —> Er wird zahlreich unterstützt. Königlicher Commissar v. Ze sch au: Um den Herrn Abg. Seiler zuvörderst zu beruhigen, kann ich erklären, daß die sächsische Armee stolz auf ihre Aerzte ist, und daß die sächsischen Militärärzte in allen Campagnen dieses Jahr hunderts die höchste Achtung sich erworben haben, und daß dieselben während des Friedens im In- und Auslande, bei Civil und Militär sich volles Vertrauen zu verschaffen ge wußt haben. Das Kriegsministerium kann nur sein Be dauern darüber aussprechen, wenn eine Anstalt, wie die chirurgisch-medicinische Akademie, welcher die Armee zu so vielem Danke verpflichtet ist, die Lebensfähigkeit abgesprochen wird. Was die Erlangung der nöthigen Anzahl von Mi litärärzten für die Armee anlangt, so hat die chkrurgisch- medicinische Akademie bis zum Jahre 1849 stets den voll- kommnen Bedarf der Armee gedeckt. Nachdem aber seit dem Jahre 1845 aus Ersparnißrückstchten eine Menge Com- pagniearztstellen offen gehalten wurden und nachdem die Armee im Jahre 1849 um ein Wesentliches vermehrt wurde, so war es ganz natürlich, daß bei der Mobilmachung im folgenden Jahre eine große Menge Compagnieärzte mangelten und daß die chirurgisch - medicinische Akademie so wenig wie jede andere Lehranstalt im Stande war, diese Stellen auf einmal zu besetzen, da ein Arzt seinen Lehr- cursus bei seiner Anstellung doch, natürlich vollendet haben muß. Man nahm daher seine Zuflucht nicht zur Univer sität, sondern zur Anstellung prakticirender junger Aerzte. Dieselben fanden sich zwar ein, verließen aber zum Theil nach einiger Zeit die Armee wieder, und es hat in diesen Jahren überdies ein großer Abgang von Unterärzten statt gefunden, welche ein besseres Fortkommen auf dem Lande fanden, indem die Landgemeinden Ml Vertrauen zu den Militärunterärzten haben. So ist es gekommen, daß die Akademie allerdings nicht alle Stellen in der Armee ver sorgen konnte. Sie hätte den Ersatz vielleicht nach der An zahl ihrer Schüler leisten können, wenn l)ie jungen Leute verpflichtet wären, in die Armee einzutreten, da dieser 37*
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