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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Eintritt aber nur ein freiwilliger ist, so treten höchstens ein Drittel oder die Hälfte der Schüler der chirurgischen Akademie in die Armee ein. Auf diese Weise sind noch 30 Compagniearztstellen unbesetzt geblieben. Auf einige Bemerkungen des Abg. Seiler muß ich mir erlauben noch etwas zu sagen. Er behauptete, in Oesterreich gebe es nur eine einzige Klasse Militärärzte und diese hatten Alle Lfsi- ziersrang. So viel mir bekannt ist und so weit ich es auch nachweisen kann, hat Oesterreich Oberärzte und Oberwund ärzte, welche Beide Offiziersrang haben, ferner Unterärzte, welche den Dienst in den Compagnien versehen und die nur Unteroffiziersrang haben. Die Bundesmatrikel ver langt allerdings nicht die Aerzte blos nach der Kopfzahl, sondern die Bundesbestimmungen sprechen ausdrücklich aus, daß es geprüfte Aerzte sein sollen. Auf eine Reducir- ung der Anzahl von Aerzten würde der Bund gewiß nicht eingehen, indem es sich in der neuern Zeit erwiesen hat, daß alle Armeen mit zu wenig Aerzten versehen sind. So hat eine sächsische Jnfanteriecompagnie zum Beispiel 250 Mann, dies ist doch gewiß im Felde ein nicht zu kleiner Wirkungs kreis für einen Arzt. Das sächsische Kriegs-Ministerium hat deshalb auch nach dem Vorgang des österreichischen eine Sanitätscompagnie errichtet, deren Soldaten ausgebil det werden, um auf dem Schlachtfelde den ersten Verband anzulegen und die Aerzte in jeder Weise zu unterstützen. In Friedenszeiten werden sie zu Krankenwärtern ausgebil det. Etwas Mehreres kann man von einem Soldaten, der gar keine medicinische Vorbildung hat, nicht verlangen. Hierbei hat man berücksichtigt, daß dieses Sanitätsinstitut dem Staate keine Kosten verursache, weshalb die Soldaten nur vier Wochen im Jahre eingezogen werden, wo sie an statt zu exerciren, ihre chirurgischen Uebungen haben; über dies haben sie in den Krankenhospitalern Wärterdienste zu verrichten. Wenn ich der geehrten Deputation gesagt habe, daß es wünschenswerth sei, daß die jungen Militärärzte unter Aufsicht des Generalstabsarztes gebildet würden, so habe ich natürlicherweise nicht damit ausdrücken wollen, daß der Generalstabsarzt in jedes Lehrfach mit hinein reden könne und solle,sondern es liegt wohl aufder Hand, daß damit nur gemeint ist, der Generalstabsarzt habe die nöthige Kennt- niß über die Fähigkeiten der jungen Leute, welche unter seinen Augen erzogen werden, indem derselbe selbst Profes sor an der chirurgischen Akademie ist, daher allen Prüfungen beiwohnt und die Ansichten der übrigen Lehrer über die jungen Leute natürlich kennen wird. Auch habe ich mich keineswegs unterfangen wollen, irgend ein Urtheil über die auf der Universität gebildeten jungen Aerzte auszusprechen; ich habe vielmehr nur gesagt, daß die Erfahrung uns ge zeigt habe, daß die Armee die auf der chirurgisch - medici- nischen Akademie gebildeten Leute im Allgemeinen lieber be sitze, als die von der Universität gekommenen. Abg. Haberkorn: Mit dem Abg. v. Nostitz-Drzewiecki bin ich nur in einem einzigen Punkte einverstanden, näm lich darin, daß die chirurgisch-medicinische Akademie aller dings zu denjenigen Anstalten im Lande gehört, über deren Sein oder Nichtsein an jedem Landtage gestritten wird, in Bezug auf welche es aber zu keiner Endentscheidung kommt. Die Deputation hat diesen unangenehmen Zustand erkannt und um demselben ein Ende zu machen, den auf Seite l05 des Deputationsberichts zu lesenden Antrag gestellt. Ich habe nicht nöthig, ausführlich die Gründe zu wiederholen, welche die Deputation grade zu diesem Antrag bewogen haben; zu bemerken habe ich nur, daß die Deputation direct einen Antrag auf Aufhebung der Akademie, obwohl sie sich sagen mußte, daß eine solche Aufhebung an der Zeit sein dürfte, deshalb nicht gestellt hat, weil ihr zu einem derartigen Anträge immerhin noch das nöthige Material und die erforderlichen Unterlagen fehlten und weil sie die Angelegenheit für wichtig genug halten mußte, um zuvör derst der Staatsregierung die nöthige Zeit dazu zu gönnen, die Frage selbst nach allen Seiten hin zu erwägen und dann erst eine gehörig ausgearbeitete Vorlage den Kammern zu gehen lassen zu können. Lediglich aus diesem Grunde ist der Antrag nur so präparatorisch gehalten worden, wie er vor liegt. Warum die Deputation zu diesem Antrag gekom men ist, die Gründe dafür sind sowohl im Deputationsbe richt als von den Abgg. vr. Wahle und Seiler der Kam mer auseinandergesetzt worden. Ich habe sie nur kurz so zusammenzufaffen. Wir glauben, es liegt nicht im Inter esse des Staats, Aerzte von zweierlei Bildungsgänge schaf fen und wirken zu lassen. Es entstehen daraus so viele Unzuträglichkeiten, daß man die Beseitigung der jetzigen Art und Weise der Bildung von Aerzten dringend wünschen muß. Ich führe jedoch dieses Thema nicht weiter aus, denn die Abgg. vr. Wahle und Seiler haben es bereits gethan. Ich halte es ferner nicht im Interesse der Akade mie selbst, wenn sie fortbesteht, denn sie führt jetzt nur ein kränkelndes Leben, wovon die fortwährende Abnahme der Frequenz den Beweis liefert, und muß ihr selbst deshalb die baldige Entscheidung ihres Schicksals sehr wünschens werth sein. Es liegt aber auch nicht im Interesse der die Akademie Besuchenden, ferner diese Gelegenheit zum Besuch derselben zu haben, denn das praktische Leben zeigt, daß sich Viele von ihnen später unbefriedigt und unglück lich fühlen. Sie bestreben sich, die Erlaubniß zur Betrei bung der innern Heilkunst zu erlangen, doch ist ihnen diese oft nicht ertheilt worden und infolge dieses Umstands ha ben sie dann nur zu oft ein durch polizeiliche Denuncia- tionen beängstetes Leben geführt und fortwährend zu führen. Einen solchen Zustand kann man nicht länger aufrecht er halten wollen. Es liegt aber auch nicht im Interesse des Kriegsministeriums auf der Erhaltung der Akademie zu be stehen, denn wie im Berichte dargelegt worden ist, es reicht jetzt schon die Zahl der von der Akademie zur Armee abge-
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