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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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die Kammer ausdrücklich eine Erklärung in dieser Bezie hung abgiebt. Abg. Erchenbrecher: Ich habe schon bei der letzten Sitzung, in welcher über diesen Gegenstand verhandelt wurde, und auch heute bei Motivirung meines Antrags er klärt, daß ich selbst über Auslegung des Z. 58 nicht zwei felhaft bin und blos deshalb einen Antrag gestellt habe, um künftighin bei Interpellationen ein gleichmäßiges Verfahren herbeizuführen, so daß nicht mehr bei der einen Interpella tion so, bei der andern anders vorgegangen wird. Da aber durch die abgegebenen Erklärungen und den Antrag des Abg. Koch der meinige beseitigt und der von mir beabsich tigte Zweck erreicht wird, so bin ich damit einverstanden und ziehe mit Genehmigung der Kammer meinen Antrag zurück. Präsident vr. Haase: Um der Form zu genügen, werde ich allerdings die Kammer zu fragen haben, ob sie damit einverstanden sei, daß der Abg. Erchenbrecher seinen Antrag zurückziehe? allein damit wird die Sache nicht voll ständig erledigt. Denn der heute dazu gestellte Antrag wird doch noch einer besonder» Fragstellung bedürfen. Zu vörderst frage ich: ob die Kammer genehmige, daß der Abg. Erchenbrecher seinen Antrag zurückziehe? — Gegen 1 Stimme Ja. Nun liegt noch der Koch'sche Antrag vor. Abg. vr. Arnest: Nur noch eine Bemerkung wollte ich mir erlauben. Von dem geehrten Präsidium ist bemerkt worden, daß, nachdem die Staatsregierung erklärte, sie sei damit einverstanden, daß in Zukunft rücksichtlich der Inter pellationen in der bezeichneten Weise verfahren werde, die Sache damit erledigt sei. Ich kann mich damit nicht ganz einverstanden erklären. Es ist von dem Herrn v. Criegern zunächst und andern Abgeordneten anerkannt worden, daß das Recht, eine Interpellation, wenn sie drei Tage dem Ministerium vorgelegen hat, zu motiviren, als zweifellos bestehe und es wird von der Regierung auch anerkannt, daß sie gar keine Veranlassung finde, gegen diese Motivir ung einzuschrekten. Wird jetzt blos gesagt: die Regierung ist damit einverstanden, so ist die Sache damit noch nicht vollständig getroffen. Es muß wohl heißen, daß von der Kammer anerkannt worden ist, das gedachte Recht sei zwei fellos gewesen, und daß damit die hohe Staatsregierung sich einverstanden erklärt habe. Präsidentvr.Haase: Ich halte zwar dafür, daß jene Erklärung der hohen Staatsregierung genüge, indessen bin ich auch mit dem Vorschlag des letzten Sprechers einver standen. Abg. F al cke: Ich wollte nur meine Freude ausbrücken darüber, daß mein früheres Verhalten von allen Sprechern heute gebilligt worden ist. Dies genügt mir und ich habe Dem Nichts weiter hinzuzufügen. Präsident vr. Haase: Ich bemerke, daß, wenn von einem Sprecher gesagt worden ist, das Präsidium habe in dieser Beziehung zeither ein verschiedenes Verfahren bei In terpellationen beobachtet, dies dadurch herbeigeführt wor den ist, daß damals in der achten öffentlichen Sitzung Seiten der Staatsregierung nach Beantwortung der Interpellation auf Befragen des Präsidiums ausdrücklich erklärt worden, sie habe Etwas nicht dawider, wenn von Seiten des Inter pellanten annoch einige Worte über das Materielle der In terpellation gesprochen würden. Meine Herren, es hat der Abg. Koch darauf angetra gen: „die Kammer wolle beschließen u. s. w." Es ist nun aber zweifellos und allseitig erkannt, daß der Antragsteller nach Ablauf von drei Tagen.das Recht habe, seine Inter pellation in der Kammer zu motiviren. Wir können auch in Betreff des Erchenbrecher'schen Antrags nicht mehr zur Tagesordnung übergehen, da solcher eben gründlich erledigt worden ist, es würde also wohl unter diesen Umständen der Abg. Koch seinen Antrag zurückziehen? Abg. Koch: Ich würde aber doch wünschen, daß die Kammer ausspreche, daß sie dieses Recht eines Abge ordneten für zweifellos erkläre. Eine solche Erklärung halte ich nach dem Vorausgegangenen immer noch für nothwendig. Präsident vr. Haase: Der Antrag würde also nun so lauten: „Die Kammer wolle zum Protokoll erklären, daß sie das Recht eines Abgeordneten, eine bei dem Präsidium eingereichte schriftliche Interpellation nach Ablauf von drei Tagen mündlich zu motiviren, für zweifellos an erkennt." Ist die Kammer damit einverstanden. — Einstimmig Ja. Ich schließe die heutige öffentliche Sitzung und ersuche Sie, sich morgen Vormittag io Uhr wieder hier einzuft'n- den, um die Berathung über die noch übrigen Gegenstände der heutigen Tagesordnung fortzusetzen. Nach der Sitzung bitte ich Sie, meine Herren, noch einige Augenblicke zum Behuf einer kurzen vertraulichen Mittheilung hier zu verweilen. (Schluß der Sitzung 5 Minuten nach 2 Uhr.) Berichtigung. In Nr. Iv der Landtagsmittheilungen der zweiten Kammer S. 166, Sp. 2, Z. 4 v. o. ist statt „nicht behauptet" zu lesen: „wohl behauptet". Rsdacttur: Ed. Gottwald, Seccetar im königl. Ministerium des Innern. -— Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: den 3. Februar 1858. H. -K. (1. Abonnement«) 40
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