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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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5) Expeditions- und sonstigen Aufwand (Nr. SO receßmäßiger Beitrag zur Armenvcrsorgungsbehördc von den Gebühren für Aufenthaltskarten und Einwohnerscheine) von 1,200 Thaler auf 2,100 Thaler als nothwendige Folge der in der Einnahme sub Nr. 2 ersichtlichen Erhöhung, nichts einwenden zu können. Nach allem Diesen beabsichtigt die Deputation, unter Anerkennung der vom Herrn Commissar am Schluffe der Berathung in Anspruch "genommenen Billigkeit, das Poli zeipersonal im Allgemeinen an den ausgeworfenen Fond für Gehaltsaufbesserungen ebenso Theil nehmen zu lassen, als die Angestellten anderer Behörden, an dem Postulat der Regierung nur 1000 Thaler zu kürzen, bedingt durch Herabsetzung des Gehaltes für die jüngsten 50 Gendarmen von 200 Thaler auf 180 Thaler, und kann sie daher, unter Genehmigung sämmtlicher von der Regierung in Abgang gestellten Summen, der Kammer anrathen, Pos. 24a. mit 32,900 Thaler zu bewilligen. (Staatsminister v. Beust tritt ein.) Präsident vr. Haase: Ich erwarte nunmehr, ob Je mand von Ihnen, meine Herren, in Bezug auf diese Po sition das Wort begehre? Staatsminister v. Beust: Es ist für die Regierung gewiß jederzeit eine große Genugthuung, sich mit der ge ehrten Finanzdeputation im Einklänge zu sehen und, wo die Umstände es fügen, daß dies nur theilweise der Fall ist, wird die Regierung gewiß jederzeit es anerkennen, wie schwer die Aufgabe ist, welche sich die geehrte Deputation bei ihrer Gewissenhaftigkeit stellt, gleichzeitig den Erwartungen der Kammer hinsichtlich der möglichst sparsamen Bemessung des Staatshaushalts zu entsprechen und doch auch den auf nachgewiesene Bedürfnisse gestützten Forderungen der Staats regierung gerecht zu werden. Je mehr wir uns bewußt sein dürfen, in dieser Richtung uns jederzeit hier ausge sprochen zu haben, um so weniger wird man es mir ver argen, um so weniger brauche ich zu fürchten, daß Sie in meinen Worten das Bestreben einer Kritik suchen werden, wenn ich mir erlaube, mich mit einiger Offenheit auszu sprechen, wo ich den Deputationsbericht ausgehend finde von Voraussetzungen, die ich meinestheils in den thatsäch- lichen Verhältnissen nicht ganz begründet erkennen kann. Ich erlaube mir diese Bemerkung allerdings in Bezug auf den vorliegenden Theil des Berichts, indem ich darin eines- theils Erinnerungen gezogen finde, von denen ich nicht glaube, daß die Regierung sie verdient, während ich auf der andern Seite am Schluffe einem Anträge begegne, von dem ich lebhaft wünschen muß, daß die Kammer unbe schadet ihres so gerechtfertigten Vertrauens zur gewissenhaften Erwägung ihrer geehrten Finanzdeputation, ja, die geehrte Finanzdeputation selbst, diesen Antrag verlassen möchte, deshalb, weil es sich hier handelt darum, daß eine von der Kammer beschlossene wohlthätige Maßregel nur einigen An gestellten entzogen wird, von denen ich glaube, daß sie in jeder Beziehung darauf den vollkommensten Anspruch haben. Es findet sich Seite 109 zunächst die Bemerkung: „Da die Regierung wiederholt erklärte, bei der Neu heit des Instituts den Bedarf nicht mit definitiver Ge wißheit bestimmen zu können und hinzufügte, wie sie hoffe, nicht das ganze Postulat zur Verwendung bringen zu müssen, und sich als verpflichtet erklärte, darauf Be dacht zu nehmen, wenn und wo es angehe künftig eine Verminderung herbeizuführen." Mir persönlich ist nun eine solche Erklärung allerdings nicht erinnerlich. Der Bericht weist in dieser Rücksicht auf die Mittheilungen vom Landtage 1855, II. Kammer, Seite 1225 u. ff. hin. Nun, meine hochgeehrtesten Herren, es kann geschehen, daß man bei dem besten Willen eine Stelle nicht findet, die man sucht. Je weniger ich mich erinnerte, daß in dieser Fassung von Seiten der Regierung eine Erklärung gegeben worden sek, um so mehr bemühte ich mich, diese Mittheilung nachzulesen. Ich habe sie wie derholt gesucht, habe den letzten Bericht der Finanzdeputa tion über die neue Polizei und die Verhandlungen der Kammer darüber in diesem Saale vom Ersten bis zum Letzten durchgesehen, und muß gestehen, ich habe die Stelle nicht gefunden, worin diese Zusicherung sich ausgezeichnet gefunden hätte. Ich würde sehr dankbar sein, wenn der geehrte Herr Referent mir hierzu verhelfen wollte, aber mir ist es, wie gesagt, noch nicht gelungen. Ein Dispositions quantum aber, wie der Bericht die letzte Bewilligung nennt, . zum Aufwand für die Polizei zu gewähren, war bekanntlich der Antrag eines Mitgliedes der Kammer, welcher aber von der Kammer abgelehnt wurde. Es wurde von ihm, wenn ich mich nicht täusche, beantragt, nur 20 statt 29,000 Thaler als Dispositionsquantum zu gewähren. Dies wurde aber nicht angenommen, dagegen wurde schließlich das Postulat der Regierung angenommen, und der Annahme ging der Bericht der geehrten Finanzdeputation voraus, worin aus drücklich einzelne Sätze berührt und beurtheilt wurden, und worin die Deputation selbst schließlich die Ansicht aussprach, daß sie den Verhältnissen gemäß nicht für zu hoch gegriffen erschienen. In den Verhandlungen, welche Sie auf Seite 1225 ff. ausgezeichnet finden, ist es mir nur gelungen, eine Aeußerung eines Commissars zu finden, welche aber im Gegentheile die Bemerkung enthält: es lasse sich nicht genau der ganze Aufwand übersehen. Aber diese Auslassung ge schah gerade im umgekehrten Sinne, daß man den Auf wand viel zu gering bemesse, und daß vielleicht ein bedeu tend größeres Bedürfniß sich Herausstellen könne. Unter diesen Verhältnissen muß ich allerdings bekennen, daß, wenn die geehrte Finanzdeputation, wie sie bemerkt, eine unan genehme Ueberraschung jetzt empfunden hat, wenigstens die Regierung sich nicht bewußt ist, hierzu beigetragen zu haben, und ist die Sache so, wie ich nach den bisherigen Erörte rungen erkannt habe, so würde freilich auch der Regierung vielleicht eine, und zwar eine ziemlich schmerzliche Ueber-
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