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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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scheinlich auch eine Verminderung des Personals möglich sein wird." Eine dritte Veranlassung bieten die Protokolle der De putation und zwar das eine Protokoll in Gegenwart des Herrn Staatsministers niedergeschriebcn. Ich will jedoch noch vorausschicken, daß diese Stelle insofern nicht als wörtliche Auslassung des Herrn Staatsministers fest steht, als bis zu dem gegenwärtigen Landtage die Einrich tung bestand, daß die Herren königlichen Commissare nicht die Protokolle unterschrieben, und erst nach der neuen Land tags-Ordnung werden die Protokolle über die Sitzungen, bei welchen Negicrungs-Commissare gegenwärtig sind, von diesen entweder sofort in der Sitzung unterschrieben oder sie werden denselben zugefertigt, um die Richtigkeit des Pro tokolls durch ihre Unterschrift zu constatiren. Diese Ein richtung hat früher nicht bestanden. In dem Protokolle vom 23. Marz 1855 früh 10 Uhr nun steht: „Die Herren Commissare. bemerkten darauf, rr. rc. Deshalb könnte die Regierung auch nicht wünschen, daß man ein minderes Postulat bewillige; sollten die Erfah rungen späterhin zulassen es abzumindern, so würde dies gewiß geschehen;" und dann unter demselben Datum Abends 6 Uhr heißt es ferner: „In Betreff der Pos. 24a war die Deputation der Ansicht, gegen die Kammer auszusprechen, daß sie den als Zuschuß aufgestellten Betrag provisorisch genehmigen möge, da erst Erfahrungen darüber abzuwarten seien, und der nächsten Ständeversammlung ein positives An halten gewähren möchten." Diese drei Stellen, denen ich leicht noch mehrere hinzu fügen könnte, sind, glaube ich, genügende Veranlassung ge wesen, daß ich die Sache so aufgefaßt habe, wie es gesche hen. Ich sollte aber auch meinen, daß der Herr Staats minister an dem Worte „Dispositionsquantum" um so we niger Anstoß nehmen könnte, als es thatsächlich der Fall war, daß er nicht genau den ganzen Bedarf angeben konnte. Ich besinne mich noch auf einige Aeußcrungen, namentlich in Bezug auf die Gehalte einiger höherer Stellen, bei wel chen der Herr Minister versicherte, es stehe noch nicht ganz fest, daß diese Gehalte wirklich gegeben werden sollten. Je denfalls kann ich aber die Versicherung crtheilen, daß nicht unsre Meinung gewesen ist, durch den Ausdruck „Disposi- tionsquantum" dem Herrn Minister irgend einen Anstoß geben zu wollen. Derselbe wendete sich dann zu einer Aeußcrung des Berichts, welche die Personenanzahl der Stadtgendarmen als eine sehr große bezeichnet. Nun, das ist allerdings wahr. Im Anfänge der Berathung schien sie uns „sehr groß", an einer später» Stelle des Berichts schien sie uns blos noch „hoch", im weitern Verlaufe des selben hat man diesen Ausdruck ganz fallen lassen und ich sollte überhaupt meinen, der Ausdruck wäre an sich selbst, wie er ursprünglich gewählt ist, kein anstößiger, sondern er n. K. (I. Abonnement.) ist eben gewählt worden, um den Standpunkt zu charakte- risiren, von welchem die Deputation ausgegangen ist, und anzndeuten, wie sie von demselben nur nach wiederholter Berathung und nach mehrseitigen Erklärungen der Regier ung davon zurückgekommen und zu der Ueberzeugung ge langt ist, daß das Gendarmerie-Personal wohl entsprechend normirt worden sein möge. Was die Bezugnahme auf das hiesige Militär anlangt, so liegt allerdings Das vor, daß man geglaubt hat, das Gendarmerie-Personal sei doch in der Regel nur für ganz gewöhnliche Zeiten bestimmt, und der Ausdruck „außerordentliche Fälle", auf den man Bezug genommen hat beim Militär in Dresden, ist nicht sowohl nur auf Fälle des Kriegs, Aufruhrs und dergleichen gerichtet, sondern wie bereits der Herr Minister andeutete, auch auf friedliche Ereignisse, wo ebenfalls eine große An zahl von Aufsichtspersonal gebraucht wird, z.B. bei Festlich keiten, Feuersbrünsten und dergleichen, also Fälle, wo eben die gewöhnliche Anzahl der Gendarmen nicht ausreicht und die Noth zwingt, zum Militär seine Zuflucht zu nehmen. Das hat der Bericht andeuten wollen und wenn ich recht verstanden habe, so hat auch der Herr Minister dem eigent lich nichts entgegengesetzt. Die Aeußerung des Herrn Kriegsministers in Bezug auf die Nothwendigkeit des über die Bundesmatrikel hinaus gehaltenen Armee-Etats ist al lerdings richtig. Die geehrte Kammer wird sich selbst er innern, daß derselbe wiederholt gesagt hat, es müsse aus Rücksichten auf die Ordnung und Ruhe im Innern des Landes für besondere Fälle eine größere Anzahl von Trup pen verwendbar sein. Nun komme ich schließlich noch ein mal auf die 1000 Lhaler, und ich hoffe, die Kammer wird dies entschuldigen. Meine Herren, es ist gewiß eine schwie rige Aufgabe, in jedem einzelnen Falle mit Gewißheit sa gen zu sollen, ob der oder jener Gehalt zu hoch oder zu niedrig gegriffen sei. Es kann gewiß Niemand mit mehr Bereitwilligkeit auf angemessene Staatsdienergehalte einge hen und wünschen, sie möglichst auskömmlich dotirt zu se hen, als ich, und auch in Bezug auf die Angestellten m'e- dern Grades, von denen hier die Rede ist, die so manchen Zufällen und Beschwerden ausgesetzt sein müssen, war auch gewiß in der Deputation die Bereitwilligkeit vorhanden, Das zu bewilligen, was nothwendig erschien, nur hat al lerdings die Deputation geglaubt, daß 180 Thaler für 50 Mann, also für die kleinere Hälfte der nkedern Chargen, bei der Aussicht auf eine Gehaltsaufbesserung durch Auf rücken hinreichten, und es kann ja auch nicht fehlen, daß eine größere Anzahl Gendarmen allmählich in Stellen auf rückt, deren Gehalt auch noch mehr als 220 Thaler beträgt. Alles Dies zusammengenommen, war die Veranlassung für die Deputation, daß für die jüngst angestellten Gendarmen der erwähnte Gehalt als ausreichend angesehen wurde. Der Herr Staatsmknister hat sich nun dafür verwendet, daß die Mitglieder der Kammer hierin einer andern Ansicht folgen 42
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