Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gendarmerie hat bis jetzt ihre Pflicht gethan und wird es ferner thun, ihre Zahl hat sich für Stadt und Land voll ständig ausreichend erwiesen, und es bedarf daher am we nigsten einer Vermehrung derselben. Weiter hat der Herr Staatsminister darauf Bezug genommen, daß der Bericht erwähne, es seien in Dresden stets mehr als 3,000 Mann Militär präsent. Ich habe spater den Etat des Kriegs ministeriums nochmals verglichen und gefunden, daß die Zahl der in Dresden stets präsenten Militärs nicht 3,000, sondern über 4,000 Mann betragt. Wenn daher etwas Außerordentliches hier Vorkommen sollte, so würde jederzeit soldatische Hilfe genug vorhanden sein, um für die bei außerordentlichen Vorfällen immerhin unzureichende Stadt gendarmerie eintreten zu können. Der Herr Minister hat nun zwar noch darauf hingewiesen, daß, wenn ein Aus rücken der Truppen ins Feld stattfinde, dann die jetzt prä sente Mannschaft nicht mehr vorhanden sein und für solchen Fall die Militärmacht der Stadt nichts nützen werde; allein es ist wohl bekannt, daß, selbst wenn auch ein Ausrücken der Truppen stattfindet, die Reserven eintreten und daß Dresden stets die Stadt sein wird, welche als Haupt- und Residenzstadt vorzugsweise mit Militär besetzt bleiben muß. Es wird also für Dresdens Schutz immer Militär zur Hand sein, und es konnte daher auch im Berichte recht wohl auf die Militärmannschast Bezug genommen werden. Der Herr Staatsminister hat uns leider keine Hoffnung gelassen, daß für die Zukunft eine Abminderung.dieser Position eintreten werde, und hat einen in dieser Beziehung von der Depu tation Seite 111 ausgesprochenen Wunsch deshalb für über flüssig erklärt, weil die Regierung sich von selbst schon be strebe, wo möglich Abminderungen herbeizusühren- Wir nehmen gewiß Alle diese Zusicherung freudig an, rechtfertigen unfern im Deputationsberichte niedergelegten Wunsch aber mit den wenigen Worten: „Superüua non noosvt." Der Herr Staatsminister kam nun zu den 1000 Thalern, der einzigen Summe, die wir zur Kürzung vorgeschlagen haben, und legte der Kammer dringend ans Herz, auch diese 1000 Thaler zu bewilligen. Wie sich von selbst versteht, unterwerfen wir uns bereitwilligst einer andern Entscheidung der Kam mer; versichern muß ich nur, daß es uns selbst sehr leid gethan hat, gerade bei den niedrigst besoldeten Beamten diese Abminderung Vorschlägen zu müssen. Es blieb uns aber kein anderes Mittel, wenigstens einige Ersparniß hier zu erzielen, übrig. Bedenken Sie den Etat, wie er am letzten Landtage vorgelegt und auch verwilligt ward, danach wurden etatisirt: 50 Mann mit einem Gehalte von 160 Thalern, 50 Mann mit einem dergleichen von 180 Thalern und 25 Mann mit einem dergleichen von 200 Thalern. Wir sind nun nicht etwa der Regierung in der ganzen Erhöhung, welche sie beabsichtigt, entgegengetreten, sondern haben für alle Gendarmen eine Erhöhung dergestalt vor geschlagen, daß künftig 25 Mann S. 220 Thaler, 50 Mann ä 200 Thaler und 50 Mann ü 180 Thaler Gehalt erhalten sollen. Es tritt daher eine Verminderung des Postulats nur für die jüngsten 50 Gendarmen ein. Wir haben dem nach keineswegs — was ich dem Abg. Seiler entgegen halten muß — die Forderung ganz abgelehnt, sondern nur einen kleinen Theil derselben gekürzt. Wir sind einver standen mit der Erhöhung von 160 auf 180, von 180 auf 200 und von 200 auf 220 Thaler, und konnten uns nur zur doppelten Erhöhung für die letzten 50 Mann nicht ent schließen. Wir hatten dem Herrn Commissar vorgeschlagen, er möge doch nur eine kleine Anzahl Gendarmen einziehen, und wir wollten dann mit Vergnügen der Kammer das ganze Postulat zur Genehmigung Vorschlägen. Allein da auch gar keine Verringerung der Zahl zu ermöglichen war, erst dann entschlossen wir uns, die fraglichen 1000 Thaler in der vorgeschlagenen Weise zu kürzen. Es liegt ja in der Hand des Ministeriums, auch so noch sein Ziel zu er reichen, denn es darf nur 5 Mann Gendarmen weniger halten, und kann mit dieser Ersparniß den Gehalt der nie drigsten Klaffe erhöhen. Kann ich das auch nicht als gü tigen Vorschlag ausgeben, da die Kammer auf bestimmte Innehaltung der von ihr genehmigten Etats halten muß, so wollte ich diesen Ausweg wenigstens nicht unerwähnt lassen. Uedrigens kann man etwas Ungerechtfertigtes in unserm Vorschläge gar nicht erblicken. Es giebt bei allen andern Aemtern Gradationen, man fängt mit einem kleinen Gehalte an und steigt nach und nach erst zu einem höhcrn; ein solches Verfahren rechtfertigt sich auch bei den Gendarmen. Ich stelle nun der Kammer ganz anheim, ob sie der Depu tation beitreten oder den Wunsch der Regierung erfüllen will, wir haben unser Gewissen salvirt. Abg. Falcke: Ich beabsichtige heute nicht, gegen die von der Deputation unter den gegenwärtigen Umständen für nöthig erachtete Summen zu stimmen. Natürlich stimme ich nicht gern dafür, denn getreu meinem früher» Verhalten muß ich auch wiederholt erklären, daß ich in dem ganzen Ver hältnisse ein Unrecht gegen die übrigen Städte des Landes erblicke, die ihre Tage- und Nachtwächter selbst bezahlen müssen. Ich bescheide mich, daß im Augenblicke hier nichts zu ändern ist, allein die Zeit bringt Manches; sie ändert Ansichten; sie schafft auch Gelegenheiten, auf geschlossene ewige Frieden zurückkommen. Sollte nun eine solche Ge legenheit kommen, so hoffe ich, daß die hohe Staatsregie rung auf eine gerechtere Wertheilung der Kosten wohl hin arbeiten werde, natürlich ohne in die Rechte der andern Städte des Landes auf eigene Verwaltung der Polizei ein zugreifen. Abg. Zungnickel: Es liegt nicht in meiner Absicht, mich hier gegenwärtig über diesen Theil des Berichts des Weitern zu verbreiten. Es ist dies in so erschöpfender und umfassender Weise geschehen, daß ich darüber hinweg gehen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder