Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wolle. In diesem Falle würden wir solchen verlassen, vorausgesetzt, daß der Herr Referent nicht noch Etwas hinzuzufügen habe. Referent Abg. Poppe: Die Nübenzuckerfabrikation, meine Herren, gehört der neuern Zeit an, wir sehen sie in unfern Nachbarländern in dem Zeiträume der letzten 15 bis 20 Jahre in einem fortwährenden Wachsthume und wir sehen die Prosperität dieser Zuckerfabriken bei einer unausgesetzten Zunahme der Steuern. Wenn nun also in jenen Ländern sich die Ergebnisse in so einem überaus günstigen Maße herausgestellt haben, so muß es Die, welche nicht Landwirthe sind, doch ganz besonders Wunder neh men, daß wir in Sachsen, wo wir das Glück haben, eine so große Anzahl der tüchtigsten Landwirthe zu besitzen, die ausgezeichnet sind, sowohl durch ihren Unternehmungsgeist, wie durch ihre Mittel, daß wir in Sachsen demungeachtet nie diesen Zweig besonders ergriffen hätten, und man wollte denselben wenigstens, wie das heute noch erwähnt wurde, auf ein geringeres Maß zurückgeführt sehen; er wird sich auch, nach den Urtheilen, die ich von den sachverständigsten Männern gehört habe, nie bedeutend ausdehnen können. Es muß das also in unsrer Bodenbeschaffenheit liegen, daß unsre Landwirthe sich bei der seitherigen Benutzung eine bessere Rente von dem Boden verschaffen, als das wohl in andern Ländern der Fall ist. Die Deputation hat sich indessen in specielle Erörterungen dieser Frage nicht eingelassen, sondern ich glaube es im Namen derselben sagen zu können, daß wir es eigentlich mit der Steuerfrage zu thun haben. Und wenn Sie, meine geehrten Herren, unser Einnahmebudget, diese Position betreffend, betrachten, so werden Sie wohl finden, daß eine noch zulässige Er höhung dieser Runkelrübenzuckersteuer, selbst nur in einem geringen Verhältnisse angenommen, für Sachsen selbst viele Tausende in unsre Staatskassen geführt haben würde, die dann den Steuerpflichtigen gewiß zu wünschen sind. Und wenn die Steuer, wie sie vorgeschlagen worden ist (dem Vernehmen nach nämlich), von 6 auf 7Vs Neugroschen er höht wird, so ist meine Ueberzeugung, daß' auch noch bei einem höher» Satze die Runkelrübenzuckerfabrikanten ein überaus gutes und sehr lohnendes Geschäft machen werden. Das sind die Gründe gewesen, warum die Deputation sich im Interesse des Landes und, wie wir wohl auch an nehmen können, unsrer hohen Staatsregierung am Schlüsse ihrer Mittheilung über die Rübenzuckersteuerangelegenheit derart zu äußern gedrungen fühlte, wie es am Schlüsse ge- geschehcn ist. Erlauben Sie mir nun im Vorträge fort- zufayren: In Ansehung 6. der Uebergangsabgaben, sind Veränderungen in dem abgelaufenen dreijährigen Zeit räume nicht eingetreten. Nur ist es infolge des erweiterten Zollvereins nöthig geworden, eine anderweite vollständige Uebersicht derUeber- gangsabgabensätze aufzustellen, wie dieselben in denjenigen Zollvereinsstaaten, wo auf die Production oder Zuberei tung gewisser eigner Erzeugnisse Steuern gelegt sind, won gleichnamigen Erzeugnissen bei der Einfuhr anderer Ver einsländer dermalen erhoben werden. Die betreffende Verordnung nebst beigegebener Ueber sicht dieser Steuersätze findet sich Gesetz- und Verordnungsblatt 1854, S. 180—189. Diese Uebergangsabgabensätze betreffen vornehmlich den in den Vereinsstaaten erzeugten Weintraubenmost, Tabaks blätter, Tabaksfabrikate, Biere und Branntwein. Die Deputation kann die Regelung und neue Auf stellung dieser Abgaben, die auf möglichste Parität basirt sind, nur für vollkommen gerechtfertigt finden. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand zu dem Vor gelesenen Etwas zu bemerken? — Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich den Herrn Referenten, seinen Vortrag fortzusetzen. Referent Abg. Poppe: v. die Branntweinsteuer betreffend. Diese für die Staatskasse, gleichwie für die Interessen der landwirthschaftlichen Gewerbe wichtige, und in ihrem Gefolge für die gesammte Bevölkerung höchst einflußreiche Steuer, hat in den letzten drei Jahren verschiedenartige Er scheinungen dargeboten, deren das Allerhöchste Decret, S° 386 bis mit 389 in ausführlicher Weise erwähnt. Zunächst wird a. der Maßnahmen gedacht, zu welcher sich das Herzogthum Nassau veranlaßt sah, und welche im Wesentlichen darin bestanden, daß auf den, in jenem Lande erzeugten Brannt wein-Spiritus nach andern Ländern für jede Maß M kr. als Export-Prämie bewilligt, dagegen für den in Nassau eingehenden Spiritus 12 Gulden Uebergangssteuer für die Ohm erhoben wurde. Da in Hinsicht dieser Steuer nur eine Steuergemek- schaft zwischen Sachsen, Preußen und Thüringen stattfin- det, so könncen zwar die von Nassau ausgehenden Maßre geln einen, wenn auch nicht bedeutenden finanziellen Nach theil für den engern Steuerverein durch die geographische Lage der preußischen Rheinprovinzen und des Herzogtums Nassau herbeiführen, indeß waren solche nach dem Vertrage vom 4. April 1853, Art. 11, die Fortdauer und Erweite rung des Zollvereins betreffend, vollkommen zulässig. In dem Gesetz- und Verordnungsblatts von 1855, S° 639 bis 640, ist darüber das Nähere enthalten. b. . Nach der laut Verordnung vom 28. Junr 1854° Gesetz- und Verordnungsblatt S. 144, eingetretenen Steuererhöhung für den aus mehligen Stof fen erzeugten Branntwein mußte auch die Frage in Be tracht gezogen werden, ob nicht der aus Rübensyrup, Run kelrüben oder andern Rübenarten erzeugte Spiritus eben falls mit der erhöhten Steuer zu belegen sei. Diese Erörterung berührte zunächst Preußen und Thü ringen, wo schon seit längerer Zeit die Branntweinbereitung aus Rübenklaffen einen sehr bedeutenden Aufschwung ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder