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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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ducke und einen Besitz hat und die Regierung noch km Stande ist, zu Gunsten der übrigen Staatsbürger Producte und Besitz unter den wahren Werth und Preis herabzu setzen und diese Maßregel noch im Sinne des allgemeinen Wohles auszuüben vorgiebt, so halte ich das, meine Her ren, unsrer jetzigen Culturstufe nicht angemessen. Die Regierung hob im Monat November jenes Jahres ganz plötzlich, nachdem die Erdapfel gebaut und hereingebracht, nachdem große Capitalicn auf Brennereketablissements selbst verwendet worden waren, nachdem man -Vieh angeschafft hatte, um dasselbe mit Hilfe der Brennerekabfälle zu mästen, das Gesetz wegen Rückvergütung der Steuer auf ausgeführ ten Spiritus auf. Die Regierung beabsichtigte dadurch wenigstens die Landwirthe zu zwingen, ihre in Etablisse ment, Vieh u. s. w. steckenden Capitale zinslos liegen zu lassen. Es ist wohl zu bemerken, meine Herren, im Mo nat November hat man gehandelt! Nun mag das sein, es ist ein kalt aooompli; die Regierung hat dies gethan im -Vereine mit der preußischen Regierung; aber traurig erscheint mir die Auslassung unsers hohen Finanzministeriums in den Motiven Seite 388. Dort giebt sie nicht einmal an, was sie für Resultate von jener Maßregel gefunden, nein, sie sagt blos, die Landwirthe hatten, was man im gewöhn lichen Leben sagt, Haare lassen müssen, um das Publicum zu beruhigen. Das ist das Resultat, meine Herren, von einer großen Staatsmaßregel. Ich weiß nicht, ob sic etwas geholfen hat. Ich behaupte sogar, nein, sie hat nichts geholfen, sie hat nur einen bleibenden national-öko nomischen Schaden hinterlassen. Der Markt, den früher unsre Producte aus Sachsen und Preußen hatten, ist auf lange Zeit, theilweise wenigstens verdorben. Die Kaufleute haben andere Bezugswege eingeschlagen und der Handel kehrt nur schwer in sein altes Gleis zurück. Erreicht ist nichts worden, nach meiner Ueberzeugung sowohl, als nach Dem, was ich von Andern gehört habe, die sich ebenfalls mit dieser Frage beschäftigt haben. Ich glaube, nicht ein Scheffel Kartoffeln ist mehr auf den Markt gekommen, die Brennereien haben fortgearbeitet, haben nicht mehr zurück gekonnt, sie hatten zu große Capitalien auf das Etablisse ment und Vieh gewandt, der Plan war zu fest gemacht, sie mußten brennen. Sie mußten das Vieh erhalten, wel ches sie doch nicht deshalb, weil die Regierung solche Maß regeln getroffen hatte, todtschlagen mochten. Es ist also Nichts erreicht worden. Nun möchte ich doch an die hohe Staatsregierung die Frage richten: ob sie nicht im Interesse der künftigen Steuergesetzgebung das statistische Bureau beauftragt hat, über solche Fragen, bevor sie wiederum vorgeht, Recherchen anzustellen und Zahlenmaterial zu schaffen? wie gesagt- in der ganzen Regierungsvorlage finde ich keine Aus kunft, nicht eine einzige statistische Zahl. Aber davon vorläufig abgesehen- so ist hier auch Seite 389 angegeben, daß nach den Recherchen, die angestellt worden wären von der Re gierung, man gefunden habe, „daß bei den dermalkgen Aus- < fuhrrückvergütungen der Steuer zu 6S Pf. nach den Erträ gen derbesteingerichteten Brennereien, die volle Steuer >entschädigt werde". Nach den Erträgen der bestekngerich- teten, das lasse ich gelten, aber für einen national-ökono mischen Fehler halte ich es, wenn der Brennereibetrieb blos auf große Etablissements, wo allein eine „beste vorzüglichste" Einrichtung möglich ist, beschränkt und zurückgedrängt wird, , was für das Land die Entwickelung der Landwirthschaft, für die -Vermehrung des Nationalwohlstandes weniger Wow theil bietet, wie allgemein anerkannt ist, als wenn die Brennerei in kleinen Etablissements betrieben wird, bei denen: aber die beste Einrichtung nicht möglich ist. Wenn mau aber nun auch annehmen will, daß nach dem Ertrage, der in den besteingerichteten Etablissements angenommen wird, die Rückvergütung gleich der entrichteten Steuer sei, so wird dennoch der Besitzer des Etablissements noch nicht voll entschä digt, denn, meine Herren, bedenken Sie, daß jetzt die Brannt weinsteuer fast die Hälfte des Werths der Waare beträgt und welche große Capitale der Besitzer in der Hand haben und welchen großen Zinsenverlust er erleiden muß, ehe er sein Product wieder zum Verkaufe bringen kann. Dann ist durch die Controlmaßregel der Betrieb selbst so gehemmt, durch die Beschränkung im Gefäßgehalte ist die Ausnützung deS Rohmaterials so erschwert, daß es nur mit großem Ver luste geschehen kann und daß ihm dadurch ebenfalls wieder ansehnliche Nachtheile erwachsen und dem Auslande gegen über die zollvereinsländischen Brennereien in großem Rach- theil stehen. Abg. Meinert: Ich freue mich, daß die geehrte DeputationdenNutzenundWerthderBranntweinbrennereien hervorgehoben hat. Im Allgemeinen schließe ich mich dem geehrten Vorredner an und adoptire alles Das, was derselbe gesagt hat; darauf möchte ich aber doch Hinweisen, ob nicht vielleicht bei der Steuergesetzgebung später darauf Rücksicht genommen werden kann, daß die Brennereien nicht langer als das Marterholz bei jeder wiederkehrenden Eheuerung angesehen werden. Ich glaube vom national-ökonomischen Standpunkte aus müßte das sehr richtig sein, man lege den Brennereien zu und den Brauereien nehme man Steuer ab. Ich begreife wahrhaftig nicht, warum das Feldgeschrer immer wiederkehrt, der Branntwein wirke verderblich auf die Bevölkerung „derselbe in hohem Grade genossen, ist schädlich." Ich glaube, Bier wird auch nicht viel nützen, wenn es in größer» Quantitäten genossen wird. Beides ist nützlich zu rechter Zeit. Auch Gift in richtiger Menge genommen ist eine gute Medickn, aber ich, glaube, daß viele Landwirthe und namentlich die Gutshesitzer im Gebirge; kaum ohneBrennereien werden bestehenkönnen-DerAbg.HeW gab das vorhin schon zu erkennen und ich möchte fast sagest,, es ist der einzige Weg, einen höher» MMchaftserftagW erzielen, und einen geringerfl, Botzen»,M «MM gewissen
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