Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ertrage zu bringen. Sie nur machen es möglich, die hohen Steuern zu bezahlen, welche den Grundstücken aufgebürdet sind. Unsre Spitzen im Ministerium und der Landes- rulturrath werden nicht unterlassen, was darauf bezüglich zu thun nöthig ist, ins Auge zu fassen, Kartoffeln sind als Einschiebfrucht unerläßlich nothwendig - für die Gebirgs- wirthschaften, wo in Ermangelung lohnender Ernten in Körnerfrüchten die Kartoffel einzig lohnend ist. Denn daß dies der Fall, ist unzweifelhaft, und es wird dies wohl auch von der Regierung selbst anerkannt. Ich glaube, wenn man die Kartoffeln wegließe und statt deren Körner früchte baute, daß dann der Natkonalwohlfahrt vielleicht eine größere Wunde geschlagen würde, als wenn man den Kartoffelbau fortbestehen laßt und den Brennereibetrieb erleichtert. Ich glaube auch daß, wie bereits der geehrte Abg. Seiler sagte, die Regkerungsmaßregel durchaus zu keinem Resultate geführt hat, der Landwirth ist ohnehin schon so klug, daß er zu brennen aufhört, wenn es die landwirthschaftlichen Verhältnisse gebieten, wenn die Kar toffeln im Preise steigen, und er wird in diesem Falle sie natürlich nicht mehr zum Branntweinbrennen verwenden. Auch damals wurden von dem Landwirthe die Kartoffeln nicht ganz zum Brennen benutzt, man brachte sie ebenfalls zu Markte und machte damit gute Geschäfte; aber betrachte ich die Sache von einer anderen Seite, so bleibt den Land- wirthen nichts übrig, als den Viehstand zu verringern, denn nur der- hohe Viehstand rechtfertigt sich durch das Bestre ben, Brennereien zu unterhalten. Freilich größere Brennereien meine ich hiermit nicht, und deshalb glaube ich auch, die hohe Staatsregierung wird bestimmt den kleinen Brennereien ihren Nutzen nicht wegnehmen und ehe sie dies thut, wird sie noch weitere Recherchen über die Brennereien kleiner Landwirthschasten anstellen, wird ermitteln, ob nicht den kleinen Brennereien, die ohnehin jetzt schon so sehr belastet sind, dadurch, daß ihnen durch hohe Steuern und andere Plackereien das Brennen unmöglich gemacht wird, alle fernere Lebensfähigkeit abgeschnitten werde. Da ich einmal das Wort habe, so möchte ich noch eine Bitte an die hohe Staatsregierung richten. Der Abg. Seiler erwähnte vor hin schon der so überaus lästigen Controlemaßregeln, denn jeder Steuerbeamte ist gewohnt, den mit der Steuer Ver kehrenden als einen Steuerdefraudanten anzusehen, es ist das auch sehr richtig, es kann nicht anders sein, aber den armen Brennerreibesitzer, der durchaus von Steuerdefrau dation nicht eine Spur in Anwendung bringt, den sollte man mit so harten Strafen doch verschonen, denn wenn er auch ein Scheitel Holz oder Lappen auf den Bottich legt, so wird er dadurch doch nicht einen Sechser gewinnen, während er dafür in eine Strafe von 100 Thlr. genommen werden kann. Einen großen Nutzen kann er doch nicht von seinen Abweichungen von der gesetzlichen Vorschrift Haben. Straft man ihn, wenn er einmal die übergehende Maische aufgerafft hat oder beseitigt, gut, so geschehe es, aber nicht, wenn bei ihm nur der Wille, dies zu thun vorausgesetzt werden kann. Dagegen sind mir Brennereien bekannt, wo die Maische gestiegen war, der Controleur kam nun dazu, er zeigte den Brennereibesitzer an, ja der Steuercontroleur ging so weit, Recherchen anzustellen, ob nicht der Brennereibesitzer die Steuern vielleicht hätte hin terziehen wollen. Ich kenne aber kein Gesetz, welches Strafen verhängte über Den, der auch nur den Willen einer Uebertretung gehabt zu haben scheint. Ich möchte daher die hohe Staatsregierung bitten, daß das Gesetz nicht in allzustrenger Maße bei Versehen gehandhabt werden möchte. Der Controleur sieht es ein, daß ein bloses Versehen ob gewaltet hat, und wenn der Brennereibesitzer daraufdringt, erkennt er es auch an, aber wenn es an ein Bezahlen geht, dann gilt es als kein Versehen. Es ist mir der Fall vor gekommen, daß Versehen bei der Brennerei, Abweichungen vom Plane, wo den Tag vorher gemaischt war und gesetz mäßig den Tag nachher hätte gemaischt werden sollen, be straft wurden. Der Brennercibesitzer hatte es gleichwohl der betreffenden Behörde angezeigt, es war an die Steuer behörde gegangen und man hatte seine Meinung adoptirt, so daß wenn am 4.Tage die Brennerei wieder in planmäßigem Betrieb sei, alsdann nur die gewöhnliche Ordnungsstrafe eintreten könne. Nichtsdestoweniger aber verfügte hierauf das Steueramt, 10 Thlr. Ordnungsstrafe und 10 Thlr. Defraudationsstrafe, trotz der erklärten Vorstellung auf dem Steueramte. Es mußte die Nachsteuer entrichtet werden und resp. auch wurde noch die Conft'scation dieses unschul digen Maischgefäßes über den Brennereibesitzer verhängt. Nun war dem Brennereibesitzer recht gut bekannt, daß auf dem Rechtswege bei der Steuer nicht viel zu erholen ist. Man findet selten einen Advocaten, der sich mit einer die Steuer betreffenden Frage gern beschäftigt. Auch in diesem Falle, der der Oberzoll - und Steuerdirection vorge legt worden war, wurde zwar entschieden, daß die Defrau dationsstrafe in Wegfall zu bringen, aber die Ordnungs strafe eben nur auf 2 Thlr. herabzusetzen sei. Aber das Hauptsteueramt hatte die Consiscatkon des Bottichs nicht beansprucht, die Zoll- und Steuerdirection brachte sie also auch nicht in Wegfall. Das Resultat war nun: der Bottich wurde consiscirt,' der Brennereibesitzer hatte 9 Thlr, Kosten zu tragen und war noch überdies so glücklich 1 Thlr. 28 Ngr. 5 Pf. dafür zu erhalten, daß er gewissermaßen seinen eigenen Angeber gemacht, daß er dem Steueramte angezeigt, wie sein Brenner ein Versehen begangen. Ek wurde also als Denunciant in der eigenen Sache betrach tet und hatte infolge dessen neben jenen 9 Thlr. Kosten sich dieser Anzeigegebühren zu erfreuen. Ich wollte nicht unterlassen, diesen frappanten Fall der hohen Staatsregie rung zur Kenntnißnähme mitzutheilen. Ich fordere alle die Herren, die Brennereien haben auf, zu sagen, ob ihnen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder