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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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b. prägnante Fälle aus höherer Besoldungsklasse von der Mitberücksichtigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen bleiben, hält auch endlich o. die Grenzlinie von und bis zu 500 Thalern — — für an sich keine unangemessene und wird bei ihren specicllen Vor schlägen an die geehrte Kammer hierauf Rücksicht nehmen, glaubt aber, aus den oben angeführten Gründen und da die Höhe von 500 Lhalern immerhin mehr oder we ¬ niger willkürlich iss, einen Beschluß rücksichtlich dieser Höhe als zu präjudiciell, nicht empfehlen zu können, vielmehr sich und der geehrten Kammer in dieser Hinsicht alle Freiheit wahren zu müssen. Zu 2. daß, um die aufzunehmende Last in einer übersichtlichen und erträglichen Höhe zu erhalten, die Erhöhungen zwar durch eine Maximalhöhe des Gesammtbetrages begrenzt, nicht aber durchgängig nach einem gleich hohen Procent satze, vielmehr nach den in den concreten Fällen vorliegen den besonder» Umstanden bemessen werden, rechtfertigt sich aus der Verschiedenheit der Verhältnisse, welche dabei in Betracht zu ziehen sind. Es giebt Fälle, wo — um Ar beitskräfte zu erhalten oder zu gewinnen — eine Erhöhung von 10U nicht genügen, während in andern mit einer klei nern Zulage auszukommen sein wird. Das Nähere hier über wird sich bei den einzelnen Positionen des Budgets Herausstellen. Einstweilen ist die Deputation mit dem Satz unter 2 unter der Beschränkung, daß zwar nicht die be treffende Klasse von Angestellten, wohl aber, wenn nicht besonders zu motivirende Gründe vorliegen, in derselben Klaffe alle Angestellten mit einem gleichen Procentsatze der Erhöhung bedacht werden sollen, einverstanden. Auch rücksichtlich der unter 3 a, b, o und ä auf gestellten Ausnahmen von der Mitberechtigung hat die De putation ihr Einverständniß zu erklären. Es sprechen diese Ausnahmen so für sich selbst, daß es einer weitern Recht fertigung derselben nicht bedürfen wird. Namentlich ist die Ausnahme unter ä von Wichtigkeit und wird bei den speciellen Vorschlägen unausgesetzt im Auge behalten wer den müssen, da allerdings die Bezüge unsrer Angestellten zu verschiedenen Zeiten und deshalb auch unter verschie denen Voraussetzungen regulirt worden sind, was sich dann in ihrer vergleichsweise verschiedenen Höhe ausspricht. Daß, wie unter 4. vorgeschlagen, Posten, zu deren Ausfüllung gewöhnliche Workenntnisse und Fertigkeiten ausreichen, nicht gleiche Be rücksichtigung finden sollen, wie solche, welche eine größere Vorbildung verlangen, ist jedenfalls als richtig anzuerken nen. In einer solchen Scheidung erkennt die Deputation eins der wesentlichsten Mittel, demjenigen Lheile des Staatsdienstes, welcher der größer» intellektuellen Kraft bedarf, diese zu erhalten und zuzuwenden. Für den blo- sen Bureaudienst und noch weniger für das Aufwärter- und Dienerpersonal wird es schwerlich an der geeigneten Auswahl fehlen, während mit der Zeit für den Dienst, der für Diejenigen, die ihn ausfüllen sollen, des vorgängigen Aufwandes eines großen Capitals an Geld und Zeit, be darf, der Andrang von Bewerbung wohl Nachlassen könnte, falls die Früchte, die dabei zu erreichen sind, vergleichs weise gar zu mager bleiben. Ist nun auch dafür zu sorgen, daß die erstgedachte Ka tegorie von Angestellten nicht am Hungertuche nage, so sind doch in Beziehung auf die zweite, noch andere höhere Rücksichten in Betracht zu ziehen, und in diesem Sinne hat die Deputation mit Punkt 4 sich einverstanden zu er klären. 5. Es muß zugestanden werden, daß die Ansprüche an die Leistungen der Angestellten auf gleichartigen Dienststellen nicht ganz gleich sind, je nachdem diese Stellen bei Ober-, Mittel- oder Unterbehördcn vorkommen, und es ist ferner in Betracht zu ziehen, daß es angemessen erscheint, wenn die Beförderung in eine bessere Gehaltsklasse bei der Hä hern Behörde ein Ansporn und Anreiz für den Dienst bleibt; es rechtfertigt sich damit der hier gedachte Gehalts unterschied, gegen dessen Beibehaltung die Deputation nichts zu erinnern findet. Der Unterschied in der L'heu- erung zwischen den verschiedenen Orten des Landes ist da gegen in neuerer Zeit unverkennbar kleiner geworden, als er früher war, und die Deputation kann wenigstens nicht wünschen, daß auf diesen Unterschied bei den Zulagen noch ein besonderes Gewicht gelegt werde. Es wird sich dies bei den speciellen Vorschlägen seiner Zeit finden. Mit dem Satz unter 6, beschränkt durch die Erwägung am Schluffe desselben, kann die Deputation sich nur ein verstanden erklären. Wollte die Verwaltung, da wo sie für die Bezahlung von Angestellten bei Verwaltungsbran chen und Unternehmungen mit ähnlichen Privatunterneh mungen concurrirt, keine Notiz nehmen von den dort an gelegten Maßstäben, so würde der Dienst bald darunter leiden. Es wird sich hierbei aber vielfach um eine Klasse von Angestellten handeln, denen ' nicht dauernde, sondern nur temporäre Zulagen zu gewähren sind, weil die maß gebenden Verhältnisse dabei gar sehr fluctuiren. Auch dies wird bei den speciellen Vorschlägen Beachtung finden müssen. Die in Punkt 7 ausgesprochene Rücksicht ist von gro ßer Wichtigkeit und die Deputation hat nicht allein sich damit einverstanden zu erklären, sondern muß auch deren recht sorgsame Beachtung angelegentlich bevorworten. Der Wunsch nach gleicher Dotirüng ähnlicher oder ver wandter Dienststellen ist feiten der Betheiligten ein an sich ganz gerechtfertigter und eine vergleichsweise Zurücksetzung in dieser Beziehung wird erfahrungsmäßig oft schwerer empfunden, als eine zu geringe Bezahlung, die aber Alle trifft. Deshalb ist bei Aufbesserung der Gehalte große Vorsicht auch in dieser Richtung unerläßlich; jede derselben muß auch aus dem Standpunkte der Parität erwogen wer den, muß ganzen Klassen, nicht einzelnen Individuen (im mer unter Berücksichtigung besonders prägnanter, aus den Verhältnissen des Dienstes zu rechtfertigenden Einzelfälle) zu Gute gehen, wenn nicht Ungerechtigkeiten und fortwäh rende, neue Ansprüche hervorgerufen werden sollen. Auch hierbei hat die Deputation auf die Vorschläge im Ein zelnen zu verweisen. Die Deputation hat, Punkt 8 betreffend, weiter oben bereits erklärt, wie sie damit einverstanden ist, daß für die Gehaltsaufbesserungen eine,Maximalsumme festgesetzt wor den ist, um im Voraus den Einfluß der gedachten Maßre gel auf den Staatshaushalt zu begrenzen und denselben beurtheilen zu können. Die Deputation ist der Meinung, daß auf diese Weise weit leichter in dieser Richtung etwas geschehen könne; die
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