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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Landwirthe haben sie bis jetzt zu Rathe gezogen, warum will man ihnen auf einmaldies Mittel abschneiden, die Leute, die sich, möchte ich sagen, in das Volk förmlich eingerichtet haben, zuzuziehen. Viele Thiere haben Thierärzte als incurabel aufgegeben und die Empiriker haben sie dann curirt. Ich bin überzeugt, nehmen wir den Paragraph so an, wie er jetzt gegeben ist, so liegt ihr Fortbestehen in der Hand der Thierarzte; denn wer wird die Empiriker prüfen, um ihnen die Lebensfähigkeit abzusprechen. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand noch in Be zug auf den vorliegenden Gesetzentwurf im Allgemeinen zu sprechen? Abg. Fahnauer: Meine Herren! Ich halte den vor liegenden Gesetzentwurf gerade nicht für nöthig, so lange nicht die Lhierärzte eine andere Ausbildung erlangen, als wie sie jetzt haben und wie sie sie wahrscheinlich auch in der nächsten Zeit nicht erlangen werden. Sie werden, so lange diese Anstalt in Dresden besteht, nichts Anderes, als Pferde und Hunde curiren können, und wenn auch die Anstalt, wie man aus einem Decrete ersehen kann welches an die Stände gelangt ist, erweitert und vergrößert werden sollte. Es werden die Resultate nicht geliefert werden können, die geliefert werden würden, wenn die Anstalt auf das platte Land verlegt würde. Ich glaube, daß es viel für sich hat; es hat aber auch viel gegen sich. Ich sollte meinen, es wäre ausführbar, daß die Thierärzte vielleicht das letzte Jahr zu ihrer Ausbildung auf dem platten Lande lebten; sie würden dann in Bezug auf die Behandlung des Rindviehs mehr leisten können, als sie jetzt zu leisten im Stande sind, und es werden ihnen trotz ihrer theoreti schen Vorbildung so lange die Empiriker vorgezogen werden müssen. Ja, es ist sogar der Fall vorgekommen, daß selbst die wissenschaftlich gebildeten Thierärzte sagen: seien Sie so gut und schicken Sie hin. Die jetzigen Thierärzte ge stehen also selbst zu, daß sie, vorzüglich bei der Behandlung des Rindviehs sich oft keinen Rath wissen. Ich glaube daher, daß es gut wäre, wenn man die Veranstaltung träfe, daß die Thierärzte das letzte Jahr zu ihrer Ausbildung auf dem Lande zubrächten. Die Empiriker würden dann nicht mehr nöthig sein, und die Thierärzte würden den Erwartungen entsprechen, die wir von ihnen verlangen können. Abg. vr. Hermann: Was die geehrten Sprecher vor mir bemerkten, ist auf Erfahrung begründet und richtig. Es ergiebt sich aber daraus, daß eben unser Veterinärwesen noch großer Abhilfe bedarf und wir müssen, um denUebel- ständen der Gegenwart abzuhelfen, der Zukunft Vorarbeiten; der Zukunft aber soll vorgearbeitet werden durch dieses Gesetz. Ich bin daher mit der Gesetzvorlage ganz' einver standen, sowie ich auch glaube, daß unsre Landwirthe die Fürsorge dankbar anerkennen werden, welche unsre hohe Staatsregierung in neuester Zeit dem gesammten Veterinär wesen hat angedeihen lassen. Vorliegendes Gesetz bezweckt n.K. (».Abonnement.) die Hebung des Standes der Thierärzte, und diese ist aller dings nicht anders möglich, als wenn man nach und nach die sogenannten Empiriker, die wir zur Zeit allerdings noch nicht entbehren können, beseitigt. Eine andere Vor lage, welche uns zu Theil geworden, beabsichtigt die durch aus nöthige Erweiterung der Bildungsanstalt für Thier ärzte. Wenn letztere ebenfalls bei der Kammer Annahme findet, so dürfte wohl vollständig allen Anforderungen ent sprochen, insbesondere den Uebelständen abgeholfen werden können, welche sich noch Herausstellen und welche darin be stehen, daß unsre Thierärzte hauptsächlich nur Pferde und Hunde curiren können. Die Thierärzte werden hinlängliche Gelegenheit finden, auch in Behandlung aller übrigen Haus siere im gesunden, wie im kranken Zustand sich gehörig ausbilden zu können und so den Anforderungen entsprechen, welche wir an sie gegenwärtig stellen müssen. Allerdings kann durch so großartige neue Einrichtungen nicht sofort Alles erzielt werden, was man damit beabsichtigt, sondern man muß es der Zeit überlassen, welche die Früchte davon schon nach und nach uns bringen wird. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Blos um nicht miß verstanden zu werden, muß ich mir noch eine Bemerkung erlauben. Ich habe ausdrücklich gesagt, ich würde das Gesetz nicht an der Zeit erachten, wenn der Standpunkt der Thierärzte, oder vielmehr der Standpunkt der Ausübung der Thierarzneikunde noch derselbe wäre, wie dies vor un gefähr 4 bis 5 Jahren der Fall gewesen sei. Ich habe aber die Ueberzeugung gewonnen, daß die neuerlich ausge bildeten Thierärzte, die auf das Land gekommen sind, zum großen Theil den Erwartungen entsprochen haben, die der Landmann an sie stellen kann, indem die Resultate der Praxis dieser günstig gewesen sind. Ich halte also den Zeitpunkt für geeignet, wo ein solches Gesetz gegeben werden kann, zumal wenn das Decret über die Erweiterung und Verlegung der Thierarzneischule sich noch der Billigung der Kammern erfreuen sollte. Abg. v. Criegern: Die Ansicht der Deputation hat schon von mehrer» sachverständigen Mitgliedern der Kam mer, die zuletzt sprachen, Vertheidigung gefunden. Ach habe daher keine Veranlassung, tiefer darauf einzugehen. Eine Bemerkung des geehrten Abg. Meinert veranlaßt mich jedoch, das Wort zu ergreifen. Er wies darauf hin, daß es wohl zweckmäßig sein würde, die bisherigen Empiriker absterben zu lassen. Meine Herren! Wenn die Ansicht der Kammer wirklich diese sein sollte, dann würde ich rathen, das Gesetz abzulehnen. Denn, meine Herren, durch das Gesetz soll dahin gearbeitet werden, daß die geprüften Thier ärzte auf dem Lande mehr nutzbare Thätigkeit entwickeln; man muß ihnen daher auch Gelegenheit geben, sich den nöthigen Erwerb zu verschaffen, und dies wird vorzüglich dadurch geschehen, wenn man die Thätigkeit der Empiriker beschränkt. Gern gebe ich zu, d«ß gewisse Vorsicht anzu- 51
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