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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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wenden ist, daß Billigkeit gegen die Männer zu beobachten ist, welche bis jetzt gut gewirkt haben. Diese Rücksicht hat aber auch das Gesetz durch §. 2Y genommen. Es wird an erkannt, daß eine Uebergangsperiode nothwendig sei. Wenn man aber sagen will, daß die sogenannten Empiriker ab sterben sollen, ehe man vom Verbietungsrecht Gebrauch macht, dann ist das Gesetz nicht haltbar. Ich füge dem bei, daß keine Möglichkeit vorhanden ist, den Zeitpunkt fest- zustellen, wenn diese Empiriker abgestorben sind. Es liegt in der Natur der Sache, daß, da die Empiriker nicht ge prüft werden, vielmehr ihre Bildung aus sich selbst und durch die Erfahrungen erlangen, es nicht einmal möglich ist, ein ganz bestimmtes Verzeichniß der Empiriker, die gegenwärtig die Thierheilkunde ausüben, aufzustellen, und noch viel weniger, zu hindern, daß neue hinzukommen. Es ist das Sache des Zufalls. Wenn z. B. ein Hufschmied eine Zeitlang Erfahrungen gesammelt hat, wenn ein Schäfer sich für geschickt halt, dann tritt er als Empiriker auf. Es liegt also in der Natur der Sache, daß es un möglich ist zu sagen, daß man die Empiriker absterben lassen soll. Ich glaube, wenn wirklich auf der einen Seite das Bedürfnis obwaltet, wie die hohe Staatsregierung ausge sprochen und die Deputation auch anerkannt hat, auf ver ändern Seite aber das Veterinärwesen wirklich eine wesent liche Verbesserung erreicht, so wird man die Empiriker künf tig entbehren können. Für die Uebergangsperiode bedarf es einer festen Norm. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand in Be zug auf den allgemeinen Theil des Berichts das Wort? Abg. Meinert: Ich möchte dem geehrten Sprecher vor mir nur wenige Worte einhalten. Wenn er sagte, es sei nicht möglich, der Thätigkeit der Empiriker einen Damm entgegenzusetzen, da die Empiriker aus sich selbst sich heraus bilden, so habe ich dem zu entgegnen. Die hohe Staats regierung hat Unterlagen, sie hat-sich solche zu verschaffen gewußt, da sie weiß, soviel mir bekannt ist: Wer sind die Empiriker, wo sind sie, was taugen sie, was haben sie ge wirkt? Meines Erachtens ist der Regierung nicht unbe kannt, daß wirklich theilweise die Empiriker für jetzt uner setzlich sein werden. Ich bin fest überzeugt, daß, wenn wir denselben noch die Lebensfähigkeit von 3 Jahren zu sprechen, die Regierung dann bestimmt für das Aufhören derselben Sorge tragen wird. Abg. vr. Wahle: Ich wollte mich ebenfalls gegen das vom Abg. Meinert empfohlene System des Absterbenlassens der Empiriker erklären. Ich erkläre mich für die von der Regierung vorgeschlagene Uebergangsperiode, dafür, daß man einen bestimmten Zeitpunkt festsetze, bis zu welchem den der- maligen Empirikern die Ausübung des bisher von ihnen betriebenen Gewerbs gestattet ist. Daß man sie fortbe stehen, leben lassen solle bis an ihr seliges Ende, das würde als eine halbe und jedenfalls bedenkliche Maßregel erscheinen. Ich erlaube mir dabei auf einen Widerspruch aufmerksam zu machen, der, wie mir scheint, in den Worten des genann ten Abgeordneten liegt. Er hob hervor, daß nach seiner Meinung die wissenschaftlich gebildeten Thierärzte ein sehr kümmerliches Leben haben würden und ohne Beihilfe der Staatsregierung nicht würden bestehen können; andererseits erklärte er sich aber auch für das Fortbestehen der Empi riker, obgleich es wohl nicht bezweifelt werden wird, daß, so lange diese sogenannten Empiriker fortbcstehcn, es für die Thierärzte ungleich schwieriger fein wird, sich eine ge sicherte Existenz zu verschaffen. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand noch km All gemeinen über das Gesetz zu sprechen? Abg. Fahnauer: Ich muß mir eine Entgegnung er lauben. Ich bin der Ansicht des Abg. Meinert, daß man diese Leute nach einer gewissen Zeit von Jahren absterben läßt. Denn ich kann ehrlich sagen, die Aerzte müssen Vertrauen haben; ob es nun Thierärzte oder gewöhnliche Aerzte sind, das ist egal. Das Vertrauen kann aber das Gesetz nicht verschaffen; denn wer keine Kenntniß hat, kann auch kein Vertrauen haben. Kenntnisse müssen voraus gehen. So lange diese nicht da sind, halte ich für ver früht, daß dieses Gesetz gegeben wird. Königlicher Commissar Kohlschütter: Der geehrte Abg. Jungnickel hob es als eine zwischen den wissenschaft lich gebildeten Thierärzten und den sogenannten Empirikern jetzt bestehende Ungleichheit hervor, daß die Erstern wegen Fehlern und Mißgriffen, die sie sich in ihrer Praxis zu Schulden kommen ließen, zur Verantwortung und Bestra fung gezogen und in der öffentlichen Meinung oft hart beurtheilt würden, während die Empiriker em solches Ur- theil nicht treffe und sie überhaupt viel schonender behan delt würden. Es mag diese Bemerkung sehr aus dem Leben gegriffen und thatsächlich richtig sein. Der Gesetz gebung gegenüber kann sie aber doch nur in beschrankter Weise zugegeben werden. Die Instruktion für die Bezirks thierärzte aus dem Jahre 1836 weist dieselben ausdrück lich an, über die mit Thierheilkunde sich beschäftigenden Personen ohne Unterschied Aufsicht zu führen und Dieje nigen, welche beider Ausübung derselben sich aus Unwissen heit, Fahrlässigkeit oder sogar aus Böswilligkeit Fehler zu Schulden kommen lassen und Schaden stiften sollten, bei der Amtshauptmannschaft zur Anzeige zu bringen, damitdie betref fenden Personen zur Bestrafung gezogen und ihnen nach Befinden die weitere Praxis untersagt werden könne. Diese Bestimmung ist eine ganz allgemeine und gilt von den geprüften Thierärzten ebensowohl wie für die Empiriker; sie ist auch gegen die Letzter« nicht selten angewendet wor den. Ich gebe aber« gern zu, daß gerade diesen mehr Mit tel und Wege zu Gebote stehen, sich nachtheiligen Wirkun gen derselben zu entziehen, als den gebildeten Thkerarzten,
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