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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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geehrten Abgeordneten, welche das Wort begehren, sich des halb anzumelden. — Es scheint Niemand das Wort zu begehren. Sollte Niemand in der Sache sprechen wollen und der Herr Referent auch Nichts weiter zu bemerken haben, so würde ich zur Fragstellung übergehen. Abg. vr. Hertel: Wenn Niemand über einen der Hauptanträge des Berichts zu sprechen' die Absicht hat, so würde ich mir einige Worte über einen Antrag der De putation erlauben, der nach der Rede des geehrten Herrn Präsidenten wohl erst an letzter Stelle seinen Platz zu fin den hätte; es ist das nämlich der Antrag auf Seite 7 des Berichts. Ich frage daher, ob ich das Wort darüber neh men darf, oder ob die Abstimmung über die Hauptanträge vorausgehen und dann erst die Besprechung jenes beson der» Antrags erfolgen soll? Präsident vr. Haase: Dem geehrten Abgeordneten würde auch, wenn derselbe nur in Bezug auf den Seite 7 von der Deputation gestellten Antrag das Wort ergreifen will, etwas nicht im Wege stehen. Abg. vr. Hertel: Ich mache demnach von der mir ge gebenen Erlaubniß Gebrauch. Es enthalt der Antrag Seite 7, meine geehrten Herren, einen Wunsch, der sehr oft, so wohl in unserm Lande, als anderwärts, namentlich auch in den Standeversammlungen mancher Länder zur Sprache gekommen ist, nämlich den gemeiniglich in die Worte zu sammengefaßten Wunsch nach Vereinfachung der Verwal tung und Verminderung des Beamtenstandes oder auch wohl des Beamtenheeres. Es ist dies allerdings ein Gegen stand von größter Wichtigkeit. Im Interesse der Staats regierungen sowohl als in dem der Bevölkerungen könnte es nur höchst erwünscht sein, wenn diesem Wunsche, der sich so vielfach zeigt, entsprochen werden könnte. Die De putation hat bei der gegenwärtigen wichtige» Frage über Vermehrung der Gehalte der Beamten, wodurch eine be deutende Mehrausgabe im Staatsbudget erwachst, nicht um hin gekonnt, dieselben mit in Erwägung zu ziehen, sie halt den Wunsch ebenfalls für begründet und hat daher der geehrten Kammer empfohlen, daß der von ihr Seite 7 gestellte An trag an die hohe Staatsregierung gebracht werde. Ich habe als Deputationsmitglied mich nicht von diesem An träge ausschließen und nicht als Separatvotant auftreten wollen. Da ich aber die Sache, geleitet von mannichfa- chen praktischen Erfahrungen, noch von einer andern Seite anzusehen veranlaßt bin, so fühle ich mich verpflichtet, der geehrten Kammer einige Resultate meiner Anschauung vor zutragen und ihr anheimzugeben, ob sie vielleicht Veranlas sung nehmen will, den Antrag der Deputation anders zu formuliren, oder ob sie ihn, so wie er vorlregt, zu adoptiren gemeint ist. Von mehrer» Seiten ist übrigens gegen mich als Deputationsmitglied geäußert worden, man würde sehr gern geneigt sein, die Gehalte der Beamten noch mehr auf zubesser» —denn man erkenne wohl die Dringlichkeit dieses Verlangens, — wenn es dagegen möglich wäre, die Zahl der Beamten um ein Bedeutendes zu reduciren, was bei gutem Willen sich doch wohl ausführen ließe. Auch im Deputa tionsbericht wird darauf hingedeutet, daß dieser Wunsch ausführbar sein würde, sobald sich die Regierung entschlie ßen wollte, Vieles in der Staatsverwaltung, was gegen wärtig durch Staatsbehörden besorgt wird, der Selbstver waltung der Einzelnen, der Gemeinden, der Vereine, mit einem Wort dem sogenannten „Selfgovernment" zu über lassen. Daß dies möglich ist, mag nicht bezweifelt werden. Sehen wir uns aber um, so finden wir, daß ein solches Verhältniß fast nirgends wahrzunehmen ist, ausgenommen in England, worauf das fremde Wort, das die Sache be zeichnet,«uns von selbst hknführt. Aber dort sind über die Staatsverwaltung nicht blos dieAnsichten der Regierung son dern auch die der Bevölkerung ganz andere, als in den Ländern des Continents, in Deutschland und namentlich auch in Sach sen. Die Ansprüche, die man bei uns an die Thätigkeit der Staatsregierung macht, verlangen bei weitem mehr, als in England. So lange sich dies nicht ändert, so lange sich die Ansprüche des Volks an die Regierungsthätigkeit nicht mindern, so lange wird auch der Wunsch nach Verminderung der Beamtenzahl unerfüllt bleiben müssen. Um auf Spe- cielleres einzugehen,' so darf man nur folgende Gebiete un serer Staatsverwaltung sich vergegenwärtigen und man wird bald finden, wie viel mehr bei uns von der Staats regierung gefordert wird. Die Armenversorgung, die damit zusammenhängende» Heimathsangelegenheiten, die Schule, die mannichfachen Gegenstände, die man mit dem Namen Wohlfahrtspolizei bezeichnet, insbesondere viele medicinal- polizeiliche, die Handels- und Gewerbeberechtigungen, die Angelegenheiten der Zünfte, des Ackerbaues und das Brand versicherungswesen fallen in England theils gar nicht, theils in sehr wenig Beziehungen in den Kreis der Regierungs thätigkeit. Sie sind dem sogenannten Selfgovernment überlassen; theils Vereine, theils Privaten sind es, die sich mit mehrer» derselben beschäftigen. Wo dies der Fall ist, schwindet natürlich ein höchst bedeutender Theil der Negie- rungsthätigkeit von selbst und eine große Zahl von Be amten, die wir brauchen, um in den genannten Verwal tungsgebieten thätig zu sein, fallen von selbst aus. Alle, die in diesem Saale versammelt sind, vermögen zu beur- theilen, welch eine Menge von Regierungsgeschäften da durch erwachsen, daß bei uns auf den gedachten Verwal tungsgebieten die Regierung theils direkt durch eigne Be sorgung, theils indirekt durch Ueberwachung thätig sein soll. Ich erwähne nun nochmals die Schule, die Wohl fahrtspolizei, das Zunft-, das Gewerbs- und das Brand versicherungswesen. Es ist einmal hier in diesem Saale in Frage gewesen, ob man vielleicht den letzterwähnten Gegen stand der Regierungsthätigkeit entziehen, und das Brand-
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