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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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deuteten Punkt zu kommen und beantrage hier deshalb statt S Jahre 5 Jahre zu setzen. Mein Antrag begründet sich darauf, daß ich glaube, wir sind in den nächsten 3 Jahren poch nicht im Allgemeinen so zahlreich im Besitze theoretisch gebildeter Thierärzte, daß man sämmtliche Empiriker, oder wenigstens diejenigen, die sich nicht zur Prüfung anmelden wollen, entbehren kann. Ich glaube, es ist ein Zeitraum von 5 Jahren wohl noch dazu erforderlich. Wie wir ge stern von Seiten des Herrn Commissars hörten, war die Vorbildung früher nicht so allgemein und nur erst jetzt in her neuern Zeit ist die Ausbildung der Thierärzte wirklich eine allgemeine und im Ganzen sehr gute geworden. Die Kolge davon zeigen sich in sehr wohlthätiger Weise, aber in hinreichender Maße noch nicht, was auch höchst wahrschein lich die lebhafte Debatte bei §. 3 gestern hervorgerufcn hat. Ich glaube, wir werden denjenigen Kammermitgliedern, welche gestern bei §. 3 für die Empiriker aufzutreten sich gemüßigt fühlten, damit entgegenkommen, wenn wir diese Zeit anstatt auf 8 Jahre, auf 5 Jahre verlängern. Es genügt nicht, daß wir junge Thierärzte haben, mögen sie ckuch noch so gut gebildet aus der Thierarzneischulc kommen; bs gehört vielmehr dazu, daß sie sich auch einige Erfahrungen verschaffen. Den Zeitraum weiter als auf 5 Jahre auszu dehnen, möchte ich im Interesse des Gesetzes, das wir gestern fämmtlich mit Freuden begrüßten, nicht wünschen. Ich krage daher darauf an, daß statt der 3 Jahre 5 Jahre an genommen werden. Ich weiß nicht, ob dieser Antrag einer schriftlichen Eingabe bedarf, da er so einfach ist. Präsident vr. Haase: Sie haben gehört, meine Herren, hm Antrag, den der Abg. Dehmichen auf Choren gestellt hat; er geht nämlich dahin, daß statt „drei Jahre" in dem 2V „fünf Jahre" gesetzt werde und ich frage, ob die Kammer den Antrag unterstützt? — Sehr zahlreich u n- bsrstützt. Der Abg. Riedel hat das Wort. Abg. Riedel: Ich habe mich bei der allgemeinen De- tzatte nicht betheiligt und will nachträglich nur erklären, haß ich mit diesem Gesetze insoweit einverstanden bin, als es den wissenschaftlich gebildeten Thierärzten mehr Schutz gewährt, als dies zeither der Fall gewesen ist. Allein hier bei diesem Paragraphen bin ich mit dem Abg. Dehmichen ganz einverstanden, es ist mir ebenfalls ein zu kurzer Zeit raum. Ich hätte daher auch gewünscht, daß sowohl im Interesse der Empiriker als im Interesse der Landwirth- schafts- und der Biehbesitzer, ein längerer Zeitraum, von 8 Jahren, angenommen worden wäre. Die Staatsre- gierung sagt in den Motiven: „es würde zu tief in die Gesammtverhältnisse einschneiden, sollte die Pfuscherei mit Einemmale unterdrückt werden; es wäre daher eine Ueber- gangsperiode erforderlich." Nun, meine Herren, hier ge weht die Staatsregierung indirekt zu, daß die Empiriker Mcht sofort entbehrlich sind. Ich hatte daher sehnlichst ge wünscht, man hätte in einzelnen Fällen in Bezug auf Aeltere, auf Erfahrenere und auf die Vorzüglichsten eine Ausnahme gemacht, indem man diese vielleicht nach Ver lauf einer längcrn Zeit erst einer Prüfung unterwärfe, oder sogar im Falle sie die Prüfung in theoretischer Beziehung nicht bestehen sollten, sie ruhig absterben ließe. Keines wegs will ich aber damit allen Pfuschern und Quacksalbern das Wort reden, ich will nur, daß Denen ein längerer Zeitraum vergönnt werde, die sich der Prüfung unterwerfen und das Geschäft forttreiben wollen; Die, die sich der Prü fung nicht unterwerfen wollen, die mag man immerhin sobald wie möglich abschaffen. Die Negierung sagt ferner in den Motiven: „Ungerechtfertigt und durchaus unräthlich würde es aber sein, sollte diesen Personen die Fortsetzung ihres Gewerbes auf ganz unbestimmte Zeit gestattet und da durch die Einführung eines bessern und geordneten Zu standes auf ein Menschenalter verzögert werden. Die Willigkeit fordert nicht mehr, als daß den Pfuschern eine Frist vergönnt werde, von der Dauer, daß sie innerhalb derselben entweder ein anderes Gewerbe ergreifen, oder sich zur Fortbetreibung der thierärztlichen Praxis durch Aneignung der nothwcndigsten Kenntnisse befähigen kön nen. Dazu reicht eine Frist von drei Jahren unbe dingt aus." Nun, meine Herren, ich bin keineswegs der Ansicht, daß ein Menschenalter noch vergehen soll, ehe der Pfuscherei ein Ende gemacht werden soll, allein ich befürchte so gut wie mein Freund Dehmichen, daß ein dreijähriger Zeitraum für dic Empiriker, die sich die nöthigen Kenntnisse noch an eignen sollen, wie sie verlangt werden, ein zu kurzer sein wird; ich fürchte, daß man es ihnen zu schwer machen werde. Ich möchte daher gern wissen, ob die Regierung streng oder milde verfahren werde. Letzteres wäre haupt sächlich für die ältern, für Diejenigen, die in der Praxis gut sind, aber die nöthige Vorbildung nicht besitzen, zu wünschen. — Der Abg. Fahnauer bezeichnete gestern dieses Gesetz als ein verfrühtes. Es ist dem noch nicht vollständig widersprochen worden. Man beabsichtigt ferner die Thierarznei schule zu erweitern, damit die wissenschaftlichen Thierärzte in Bezug auf die Krankheiten des Rindviehs und anderer Thiere sich besser ausbilden können, als es zeither geschehen konnte. Zu Erreichung dieses Zweckes gehört nun auch ein größerer Zeitraum. Es ist auch vielfach ausgesprochen worden, daß wir noch nicht hinlänglich genug wissenschaft lich gebildete Thierärzte hätten, es ist daher wünschens- werth, daß eine längere Uebergangsperiode angenommen werde. Ich gebe zu, daß Falle vorkommen, wo Empiriker, nicht wissenschaftlich gebildete Thierärzte, Fehler begehen zum Nachtheile der Viehbesitzer. Allein es wird auch Nie mand in Abrede stellen können, daß auch wissenschaftlich gebildete Thierärzte Fehler, oft sogar sehr große Fehler be gehen. Es ist mir ein solcher Fall sehr gut bekannt, und ich kann nicht unterlassen, denselben namhaft zu machen.
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