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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Vor zwei Jahren brach nämlich die Lungenseuche auf einem großen Gute in meknerNähe undin meknemOrte aus; es wur den bei dieser Gelegenheit Thierärzte, Bezirksthierärzte, auch ein Thierarzt von der Thierarzneischule, so wie ein Pro fessor herrequirirt. Aber Niemand konnte der Seuche Ein halt thun, im Gegentheil, der Professor Püschel ordnete nämlich das Austreiben dieses kranken Biehstammes an, nnd alle Gutsbesitzer geriethen darüber in Schrecken wegen Ansteckung, und trotz aller Beschwerden — ich habe mich selbst mit dagegen verwendet — wurde der Sache weder vom Bezirksthierärzte, noch von der Amtshauptmannschaft Einhalt gethan, weil es von einem Professor der Thier arzneischule angeordnet worden war. Die Folge davon war, daß der Viehstamm eines nahen Gutsbesitzers — es betraf dies meinen eigenen Bruder -— angesteckt wurde. Auch ein sehr geschickter Thierarzt aus Böhmen konnte der Sache nicht Einhalt thun. Erst durch ein Mittel des Herrn Posthalters Alberti in Zittau, eines Nichtarztes, wurde der Sache völlig Einhalt gethan. Inzwischen wurde von der Staatsregierung der Herr Professor Haubner hin beordert, um die Sachen genau zu untersuchen. Dieser mißbilligte das Verfahren des Professors Püschel ganz und verordnete ganz andere Maßregeln. Er erklärte meinem Bruder ausdrücklich, daß sein Viehstamm blos angesteckt Ware. Es ist dem Herrn Posthalter Alberti öffentlicher Dank in öffentlichen Blättern dafür abgestattet worden, und wenn ich mich recht erinnere, hat der Herr Professor Haubner selbst angeordnet, wenn sich wieder Spuren zeigen sollten, mit diesem Mittel fortzufahren. Aus alle Diesem geht doch deutlich genug hervor, daß die von Nichtärzten angewendeten Mittel nicht allemal schlecht sind und daß die wissenschaftlich gebildeten Thierärzte auch ebenfalls grobe Fehler begehen. Ich hätte daher gewünscht, daß man in verschiedener Beziehung eine Ausnahme machen möchte. Einen Antrag darauf will ich jetzt nicht stellen, nur eine Anfrage an die hohe Staatsregicrung will ich. mir hiermit erlauben, wie sie nämlich bei den Prüfungen zu verfahren gedenke, ob strenge oder gelinde? (Herr Geheime Rath vr. Weinlig tritt ein.) Abg. Meinert: Mein Freund, der Abg. Dehmichen, hat bereits Das, was ich sagen wollte, erwähnt; er hat einen Antrag gestellt, ich habe ihn unterstützt und begrüße ihn mit Freuden. Ich möchte den Empirikern das Wort auch nicht unbedingt sprechen, mich vielmehr vor dem Vor wurfe verwahren, daß der Landwirth das Gesetz, welches sicher für die Zukunft nur zu seinem Nutz und Frommen ist, nicht mit Freuden begrüße und könnte es ein schlechtes Licht auf die Landwirthe dieser Kammer werfen, als ob uns der Fortschritt auch auf diesem Felde nicht ebenfalls willkommen wäre. Aber bei Alledem bin ich, wie der Abg. Riedel bereits es ausgesprochen hat, doch dafür, man möge die Empiriker eine etwas längere Seit noch dulden. Eine einzige Auskunft möchte ich mir von dem geehrten Herrn Negkerungscommissar erbitten. Ich wünsche zu wissen, in welcher Weise die Prüfungskommission zusammengesetzt werden solle? Wird man dem Empiriker schwere Fragen vorlegen oder werden die Fragen mehr in allgemeinerer Natur gehalten sein? Werden die Empiriker ein förmliches Examen zu bestehen haben, das auch technische Gründe vor aussetzt und wer wird überhaupt das Examen leiten? Königlicher Commissar Just: Die Regierung hat aller dings in den Motiven es anerkannt, daß eine Ueber- gangspcriode stattsinden müsse, um nicht eine gewisse Härte entstehen zu lassen. Allein diese Uebergangsperiode muß natürlicherweise ihre Grenze haben und es handelt sich also darum, den Termin aufzusinden, der nothwendig ist, um den Anforderungen der Billigkeit zu genügen. Zunächst aber muß ich darauf aufmerksam machen und es scheint mir darauf der geeignete Werth noch nicht gelegt worden zu sein, daß die Uebergangsperiode nach dem Gesetzentwürfe zwei Stadien hat. Das erste Stadium umfaßt die ersten drei Jahre nach der Publikation des Gesetzes, wo geradezu in den Verhältnissen nichts geändert wird, also eine Fort setzung der thierärztlichen Praxis von Seiten der Empiriker ganz in der zeitherigen Maße stattfinden kann und wo eine Beschränkung nicht eintritt. Das zweite Stadium ist nun dasjenige, wo blos diejenigen Empiriker noch zugelas sen werden, welche nach irgend einer Richtung hin eine solche Tüchtigkeit an den Tag legen, daß man sie nicht unter die Quacksalber zu stellen hat, wo also eine vorgän gige Prüfung dem Lande ausreichende Garantie gewähren soll, daß fernerhin nur solche Personen die Praxis betrei ben, von Denen kein direkter Schade zu befürchten ist. Hier handelt cs sich nun allerdings darum, zu welcher Zeit wird die Prüfung dieser Empiriker einzutreten haben, wel che Grundsätze wird man bei der Prüfung anwcndcn müs sen und in welcher Weise wird sich dann das ganze Ver- hältniß für die Zukunft gestalten. Ich glaube, daS ganze Gesetz charakterisirt sich durch einen außerordentlich milden Charakter auch in Bezug auf die Empiriker und es ist da her gewiß nicht zu viel behauptet, wenn ich sage, alle die Bedenken, die in dieser Beziehung gegen die zu große Schärfe der Negierung erhoben worden sind, lassen sich aus dem Geiste des Gesetzes selbst widerlegen. Man will durch aus mehr nicht, als einmal eine größere Sicherstellung der legitimirten und wissenschaftlich gebildeten Lhierärzte; an- derntheils eine Sicherstellung der Landwirchschaft gegen ganz unbrauchbare Pfuscher und gegen solche Leute, die durch ihre Khätigkeit namentlich im Verkehr mit dem weniger gebildeten Landwirthe viel Schaden anrichten- Die sen Zustand länger als drei Jahre auszudehnen, scheint, in der Ehat in jeder Beziehung bedenklich. In diesen drei Jahren ist jedenfalls ausreichende Zeit gewährt, daß sich Jemand nach einem Gewerbszweig umsehen kann, wenn er sich nicht bewußt ist, die ganz milde und geringe Prüfung,
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