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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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358 Es ist durchaus nicht die Meinung gewesen, daß nur Die jenigen sollen zugelaffen werden, welche ausschließlich in der Ausübung der Thierheilkunde ihren Unterhalt gehabt haben, sondern es ist damit nur gesagt, daß eine gewerbs mäßige Beschäftigung Statt gefunden, daß also die prak tische Ausübung der Thierheilkunde mit zum Unterhalte ge hört habe, im Gegensätze zu den Personen, die nur bei läufig einmal, nur zufällig einen Rath ertheilt, oder ein Mittel verabreicht haben. Wollte man so weit gehen, würde man eine eminente Masse von Empirikern erhalten, denn es kommt ja häufig vor, daß irgend Jemand einmal für ein krankes Thier einen guten Rath gegeben hat, ohne sich eigentlich mit veterinärer Praxis irgend wie zu be schäftigen. Zu den Empirikern können aber nur Diejenigen Personen gerechnet werden, welche zeither gewerbsmäßig zu ihrem Unterhalte die Lhierheilkunst ausgeübt haben. Der Gesetzentwurf enthält also durchaus keine zu große Be schränkung und ich kann daher auch in dieser Beziehung die vollständige Uebereinstimmung der geehrten Deputation mit der Ansicht der Regierung voraussetzen. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch Je mand bei diesem Paragraphen das Wort ergreifen wolle. Der Abg. Fahnauer hat sich noch zum Wort gemeldet. Abg. Fahnauer: Meine Herren, ich kann mich aller dings mit diesen, von der Deputation vorgeschlagenen drei Jahren nicht ganz einverstanden erklären. Wie bei uns die Sache steht, haben wir es vorzugsweise mit der wendischen Bevölkerung zu thun. Diese würde nicht dulden, daß durch die Lhierärzte die Empiriker sofort außer Thätigkeit geriethen, dies kann daher nur mit der Zeit geschehen, und man möge daher die Zeit ausdehnen oder irgend ein Aus kunftsmittel ergreifen, was einigermaßen das ausgleichen würde. Denn sonst würde es kommen, daß diese Leute guten Rath nicht in Sachsen, sondern in Preußen holten, und die Pfuscherei wird bleiben. Man hat zu den Aerzten anfangs auch kein Vertrauen, auch die Lhierärzte werden sich erst Vertrauen zu verschaffen suchen müssen. So lange sie aber noch nicht im Besitz dieses Vertrauens sind, so lange werden sie auch den Empirikern den Rang nicht ablaufen können. Dazu aber ist ein längerer Zeitraum nöthig, als der bestimmte von drei Jahren. Es steht hier in Z. 20: „Auf die Dauer der nächsten drei auf einander fol genden Jahre, vom Tage der Bekanntmachung dieses Gesetzes an gerechnet, soll es denjenigen Personen, welche sich, ohne gelernte und geprüfte Lhierärzte zu sein, durch die gewerbmäßige Ausübung der Thierheilkunde (ß. 1) ihren Unterhalt verschafft und sich damit bereits vor dem 1. Januar 1858 beschäftigt haben, nachgelassen bleiben, dieses Gewerbe in den ZZ. 27 und 28 angegebenen Grenzen fortzusetzen." Hier würde nun einzuschalten sein: „Dergleichen Empiriker, welche das 50. Lebensjahr überschritten, bleibt die Ausübung der praktischen 'Thier heilkunde ohne Prüfung nachgelassen." Präsident vr. Haase: Der Antrag lautet so: „Dergleichen Empirikers welche das 50. Lebensjahr überschritten, bleibt die Ausübung der praktischen Thier heilkunde ohne Prüfung nachgelassen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Er ist nicht hin reichend unterstützt? Wünscht sonst noch Jemand über tz. 20 zu sprechen? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich anzunehmen ha ben, daß die Debatte über diesen Paragraph geschlossen zu achten sei, und da auch der Herr Referent nicht das Schlußwort begehrt, so werde ich sofort zur Fragstellung übergehen. Nimmt die Kammer den ersten Satz des §. 20 unverändert an? — Einstimmig Ja. Nimmt die Kammer den zweiten Satz des §. 20, wie er im Entwurf vorliegt, jedoch mit der von der Deputation vorgeschlagenen Aenderung an, daß nach den Worten „ihres Verwaltungsbezirks" eingeschaltet werde das Wort „zweimal"? — Einstim mig Ja. Nimmt die Kammer in gedachter Maße §. 20 an? — Einstimmig Ja. Ich schließe hiermit die öffentliche Sitzung, weil eine dringliche Angelegenheit vorliegt, welche in geheimer Sitzung berathen werden soll. Meine Herren! Ich ersuche Sie, Sich morgen Vormittag 10 Uhr zur öffentlichen Sitzung wieder hier einzufinden. Wir werden mit der Berathung des heute vorgelegenen Decrcts und Berichts fortfahren. Gestattet es dann die Zeit in nächster Sitzung, so werden wir noch den Bericht der zweiten Deputation über den Bauetat in Berathung nehmen. Die öffentliche Sitzung ist aufgehoben. (Schluß der Sitzung 20 Minuten nach 12 Uhr.) Redactmr: Ed. Gottwald, Seeretär im königl. Ministerium des Innern. —- Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: den 11. Februar 1858.
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